498 Ergebnisse für einkommen anrechnung

Leserforumvon Lex | Familienrecht | 0 Antworten | 16.04.2003 22:40
Hallo...in welcher Höhe wird das Einkommen der Ex-Frau bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt? Meine Situation: Einkommen incl. aller Zulagen ist 1500€ im Monat, zahle 354€ für meine beiden 5jährigen Kinder und nochmal 244€ für meine Ex-Frau.
Leserforumvon Lipa | Familienrecht | 2 Antworten | 03.06.2008 13:48
Wollte nur mal wissen wie es mit Anrechnen auf Einkommen ist bei Unterhaltszahlung. ... Wird das von meinem Einkommen abgerechnet oder nicht.
Leserforumvon spocky1960 | Familienrecht | 0 Antworten | 13.04.2004 18:31
hallo ich lebe mit einem mann zusammen der zwei kinder hat die bei der mutter leben, er bekommt 780 euro Arbeitslosenhilfe ( rente beantragt)ich bekomme 630 Euro EU rente beide können wir aus gesundheitlichen gründen nicht arbeiten gehen nun verlangt das jugendamt das ich mich mit meiner rente mit der hälfte der miete beteilige so das meinem freund mehr einkommen angerechnet wird da er ja nur die hälfte der miete zu tragen hat und der selbsterhalt um 20 % herabgesetzt wird. das ich durch meine ausgaben gar nicht die hälfte der miete tragen kann interessiert die nicht , so das er nun 100 euro unterhlat zahlen soll von dem bisschen was wir haben ist das alles so rechtens?
Leserforumvon sonne_cl | Familienrecht | 56 Antworten | 26.02.2009 10:40
Kann mein Einkommen bzw. sowas wie ein Mietanteil mit eingerechnet werden, wenn wir zusammenziehen? ... Seine Ex lebt auch mit einem neuen Partner zusammen, sie bekommen zweimal Einkommen + Unterhalt. Wir müssen mit zweimal Einkommen - Unterhalt klarkommen.
Leserforumvon tyli97 | Familienrecht | 4 Antworten | 03.09.2007 22:58
Also du bist dir sicher,das das Einkommen meiner Lebensgefärtin nicht zählt.
Leserforumvon Meyerbier | Familienrecht | 13 Antworten | 03.01.2023 04:50
Denn der Verweis auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit der Mutter und die Anrechnung von fiktivem Einkommen, löst nicht das Problem in Form des zu deckenden Unterhaltsbedarfes des Kindes. ... [/quote]Für die Anrechnung des Kindergeldes im paritätischen Wechselmodell gibt es zig verschiedene Modelle, über die sich in der Fachliteratur auseinandergesetzt wird. Eine volle Anrechnung halte ich persönlich für ausgeschlossen.
Leserforumvon WilPa | Familienrecht | 2 Antworten | 11.03.2018 20:32
Hallo allerseits, hat jemand von Euch Erfahrung bei der Kindesunterhaltsberechnung und der Anrechnung der Einkommenssteuerrückerstattung? Kind 18, Unterhalt wird am Einkommen beider Eltern ermittelt, alles korrekt. ... Ungleichgerechtstellung, der eine erziehlt dieses zuzätzliche Einkommen, der andere nicht, weil Niedrigeinkommen. -- Editiert von WilPa am 11.03.2018 20:36 Am 11.3.2018 von hh Zitat:Dadurch das der Vater für die Unterhaltsberechnung keinen Einkommenssteuerbescheid vorlegt, wird die Einkommenssteuerrückerstattung bei der Mutter auch nicht berücksichtigt.
Leserforumvon keki | Familienrecht | 5 Antworten | 10.02.2006 12:48
Hallo, werden die Kosten für Weiterbildung wie z.B. eine Meisterschule auf das Einkommen angerechnet ? Vielen Dank Am 10.2.2006 von guest123-1035 --- editiert vom Admin Am 10.2.2006 von keki .... ja genau eine Anrechnung mindert ja das EInkommen ...
Leserforumvon ostmaus | Familienrecht | 3 Antworten | 23.09.2005 16:24
Am 23.9.2005 von guest123-352 Hallo, das mit dem pauschalen Abzug und der Anrechnung der Hälfte des Einkommens stimmt.
Leserforumvon Maja-Ratlos | Familienrecht | 4 Antworten | 08.02.2005 10:48
Bei dem Einkommen und unter Rücksichtnahme von 2 Kindern, findet die Stufe 5 (128 %) der Düsseldorfer Tabelle Anwendung. ... Anrechnung ) Kind ( 13 Jahre ) = 307 EU ( 57 EU KiGe Anrechnung ) Insgesamt also 556 EU, welche zu zahlen wären.
Leserforumvon H. Odensack | Familienrecht | 9 Antworten | 09.07.2008 16:07
Wird ihr dafür ein fiktives Einkommen angerechnet oder nicht? ... Am 11.7.2008 von guest-12317.02.2011 16:55:55 --- editiert vom Admin Am 11.7.2008 von Holdine das heisst, fiktives einkommen wird nur beim kv angerechnet, wenn dieser nicht arbeiten geht - geht die km aber nicht arbeiten, weil sie von einem anderen mann ein kind unter 3 zu betreuen hat (mit dem der kv des ersten kindes natürlich nichts zu tun hat), wird ihr KEIN fiktives einkommen angerechnet? ... Also Anrechnung eines fiktiven Einkommens...
Leserforumvon apfelsinchen | Familienrecht | 7 Antworten | 21.08.2009 18:24
Unentgeltliche Zuwendungen Dritter werden nur dann als Einkommen gewertet, wenn dies der Dritte so bestimmt. ... quote:Unentgeltliche Zuwendungen Dritter werden nur dann als Einkommen gewertet, wenn dies der Dritte so bestimmt. ... , daß das einkommen der tochter ist?
Leserforumvon KuschelbaerR | Familienrecht | 5 Antworten | 02.10.2005 13:55
Die Ausbildungsvergütung eines in der Berufsausbildung stehenden Kindes, das im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnt, ist vor ihrer Anrechnung in der Regel um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf von monatlich 90 € zu kürzen. ... Frage: Wird das Einkommen der Tochter nicht berücksichtigt? ... Nein, bin noch immer am Suchen, einerseits Anrechnung nach Billigkeit - was immer das heißen mag, andererseits überobligatorisch und anrechnungsfrei - es ist zum Haareraufen!
Leserforumvon SkySurfer | Familienrecht | 3 Antworten | 09.07.2010 13:50
Folgende Fakten: 1 Sohn (10 Jahre) aus geschiedener Ehe; einzige Unterhaltsverpflichtung meinerseits; beidseitiges Sorgerecht Ursprüngliches Einkommen: 2.000€ (Gruppe3 + 1 weil nur eine U-Haltverpflichtung= Gruppe4) Neues Einkommen:2.500€ (Gruppe4 + 1 weil nur eine U-Haltverpflichtung= Gruppe5) Abfindung:30.000€ (alle Beträge sind Netto) Dass ich aufgrund des höheren Nettogehaltes in die dementsprechend höhere Gruppe komme ist bekannt. Wenn ich im neuen Job weniger verdient hätte als bei meinem alten Arbeitgeber wäre über X Jahre mit der Abfindung die Lücke durch Anrechnung zum alten Gehalt geschlossen worden. ... "" Am 11.7.2010 von DeinHase Hallo, Abfindungen werden in der Regel auf mehrere Jahre verteilt zum unterhaltsrelevanten Einkommen hinzugezählt. ----------------- "Liebe Grüße" Edit: Steht in den jeweils geltenden Leitlinien des entsprechenden OLG -- Editiert am 11.07.2010 13:59
Leserforumvon go264609-80 | Familienrecht | 0 Antworten | 28.03.2012 14:00
Der Unterhaltstitel wurde erst kürzlich (freiwillih) festgesetzt, da meine Ex-Freundin bisher nicht darauf angewiesen war und meine Recherchen ergeben hatten, dass ich bei vorliegendem Unterhaltstitel einen höheren Freibetrag auf mein anrechenbares Einkommen hätte, weshalb ich dies beim Arbeitsamt gelten machen wollte. Jetzt wurde dies jedoch nicht berücksichtigt und auf Nachfrage wurde mir beschieden, dass Unterhaltszahlungen nur bei Einkommen aus Selbstständigkeit berücksichtigt würde.
Leserforumvon kurzk | Familienrecht | 10 Antworten | 28.08.2004 21:20
Prozentual nach Einkommen. ... Sie hat also ca. 800 € als Einkommen und ich mit Anrechnung des Wohnungswertes im eigenen Haus ca. 1800 €. ... Sie hat also ca. 800 € als Einkommen und ich mit Anrechnung des Wohnungswertes im eigenen Haus ca. 1800 €.
Leserforumvon Jonathan84 | Familienrecht | 1 Antwort | 23.11.2005 13:33
wenn allen Beteiligten klar ist...da gibt es KEIN Einkommen sonst.(Nur Kindergeld,KU für eins von zwei minderj.Kindern,freiwillige Leistung Dritter= Bezüge aber kein EINKOMMEN).Eher noch Anrechnung trennungsbedingter Zinsen,Zusatzbedarf wegen Kind im Haushalt OHNE Barunterhalt.
Leserforumvon mikkian | Familienrecht | 5 Antworten | 07.10.2009 17:37
Ich habe mir vorgestellt, dass nun das Einkommen z. B. der letzten drei Jahre berücksichtigt wird, weil die volle Anrechnung des Bonus m.
Leserforumvon Fharpk | Familienrecht | 5 Antworten | 18.09.2024 03:24
Ich arbeite in der Industrie, habe ein sechsstelliges Einkommen und zahle demnach schon einen einen Betrag weit über dem Mindestunterhalt für das Kind. ... Hier ist die allgemeine Zusammenfassung des Bundesgerichtshofes aus dem Beschluss vom 10. 7. 2013 − XII ZB 297/12: In welchem Umfang ein Einkommen aus überobligatorischer Tätigkeit für den Unterhalt heranzuziehen ist, bestimmt der Tatrichter auf Grund einer umfassenden Würdigung der Einzelfallumstände, die insbesondere der Überobligationsmäßigkeit der Tätigkeit und den Besonderheiten des Unterhaltsverhältnisses angemessen Rechnung trägt. Dabei wird beim Unterhalt für minderjährige oder privilegiert volljährige Kinder eine (zumindest teilweise) Anrechnung überobligatorisch erzielten Einkommens des Pflichtigen eher in Betracht kommen als beim Unterhalt für Ehegatten oder sonstige Verwandte.
Leserforumvon Andreas1965 | Familienrecht | 1 Antwort | 05.06.2005 19:47
Bislang wurde der monatliche Abtrag in voller Höhe vor Berechnung des Unterhaltes vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen. ... Wegen eigenem Einkommen der Ex-Frau und ihres Lebensgefährten entfällt der Ehegattenunterhalt. Eine Anrechnung der vom Ehemann für die Ex-Frau gezahlten Darlehensrate sowie des bislang mit dem E-Unterhalt verrechneten Wohnvorteils auf den Kindesunterhalt sei nicht möglich.