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259 Ergebnisse für eltern elterngeld

Leserforumvon guest-12310.03.2009 20:21:41 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 16.11.2007 23:51
Die Zahlung von Kindergeld hängt nicht von den Einkommensverhältnissen der Eltern ab. ... Das Elterngeld beträgt 67% des letzten Nettogehaltes für 12 Monate. ... Für den Anspruch auf Kindergeld und Elterngeld reicht der Wohnsitz in Deutschland.
Leserforumvon *Sandy78* | Familienrecht | 15 Antworten | 22.01.2008 17:42
Wir sind verheiratet, leben glücklich zusammen und sind vor kurzem Eltern geworden. ... Danach gehe ich mit Elterngeld in die Elternzeit. ... Früher richtete sich der BU nach dem vorherigen Verdienst der Mutter, wenn die Eltern nicht zusammenlebten.
Leserforumvon blackbunny132 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 19.11.2008 20:41
Ich wohne bei meinen Eltern und bekomme 414€ Bafög + 154€ Kindergeld von ihnen. ... Ab da bekommt sie kein Elterngeld mehr und wird keiner Beschäftigung nachgehen. ... Und da wäre es schon vorteilhaft, wenn die Eltern mit dem Kind zusammenleben.
Leserforumvon Klara1991 | Familienrecht | 4 Antworten | 08.03.2012 10:07
Meine geschiedenen Eltern zahlen Unterhalt für mich. ... Kindergeld für mein Kind oder Elterngeld. ... Damit dürften die Eltern raus aus dem Szenario sein.
Leserforumvon fb332088-29 | Familienrecht | 9 Antworten | 13.03.2012 20:26
Als wir uns getrennt hatten bin ich vorerst wieder zu meinen Eltern gezogen. ... Durch Elterngeld mußte ich bis jetzt keinen Unterhalt für die Mutter bezahlen nun ist diese Zeit aber zu ende. ... Das Elterngeld bekam die Mutter?
Leserforumvon TweetyMom | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 07.08.2015 21:46
(Reihenhaus verfügt zwar über zwei Bäder, aber nur einer Küche) Ich selber beziehe zur Zeit Elterngeld und die bereits erwähnten Mieteinkünfte von dem Reihenhaus. ... Damit wird die Wohnungsnutzung Deiner Eltern eingeschränkt, was dazu führt, dass Du einen geringeren Mietzahlungsanspruch gegen Deine Eltern hast. für Deine Mitnutzung der Küche ist die Miete Deiner Eltern angemessen zu reduzieren. ... So sollte es eigentlich keine Probleme geben und Du könntest zumindest erstmal in aller Ruhe die Probleme hinsichtlich Unterhalt etc. klären, bevor das Elterngeld wegfällt, was dann ja Deine finanzielle Situation erheblich verschlechtern und möglicherweise sogar dazu führen würde, dass Du selbst auf ALG II angewiesen bist.
Leserforumvon Ben123 | Familienrecht | 2 Antworten | 07.10.2006 21:53
.- )soll unverändert bleiben.Das Erziehungsgeld bekommt einen neuen Namen und wird meines Wissens nur an berufstätige Eltern,mit Berücksichtigung des vorherigen Nettoeinkommen bezahlt.Unsere Nachbarn-ein Sohn knapp 2 Jahre alt,zweites Kind kommt im Dezember-Er (42)aus schwehrwiegenden gesundheitlichen Gründen seit etwas über einem Jahr ALG II- Empfänger,Sie Hochschwanger. ... Das Elterngeld tritt so weit ich weiß erst für Kinder die ab 1.1.2007 geboren werden in Kraft und dieses Geld steht auch Eltern zu die keine Arbeit haben, da gibt es ein Pauschalelterngeld in Höhe von 300€ (also wie Erziehungsgeld bisher) nur dieses wird nur 12 Monate gezahlt oder max. 14 Monate wenn 2 Monate der andere Elternteil auch Elternzeit nimmt.
Leserforumvon sasko | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 15.02.2009 13:15
Ich habe zwei Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt, bei dem ich angestellt bin und möchte im zweiten Jahr (also wenn ich kein Elterngeld mehr bekomme!!) ... Meine Vorgesetzten wären damit einverstanden jetzt sagt aber die Personalbteilung das es rechtlich nicht möglich wäre (da ich ja noch angestellt bin), witzigerweise ist in der momentanen Ausgabe der Zeitschrift "Eltern" aber genau so ein Fall beschrieben. ... Am 15.2.2009 von venotis Hallo, quote:witzigerweise ist in der momentanen Ausgabe der Zeitschrift "Eltern" aber genau so ein Fall beschrieben.
Leserforumvon novus123 | Familienrecht | 7 Antworten | 09.11.2018 11:31
Der Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht nur bei getrennt lebenden Eltern und zahlen muss den Betreuungsunterhalt der unterhaltspflichtige Elternteil. ... Der gesetzliche Anspruch auf Betreuungsunterhalt wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Eltern zusammenleben. ... Ansonsten siehe https://www.123recht.net/forum/steuerrecht/außergewoehnliche-Belastung-und-Elterngeld-__f546399.html
Leserforumvon Stefan_89 | Familienrecht | 6 Antworten | 08.07.2020 15:47
Sind meine Eltern mir gegenüber überhaupt noch unterhaltspflichtig? (Angefordert werden Einkommensbescheide der Eltern im Antrag) Kurze Fakten über mich: - nicht bei den Eltern lebend, verheiratet, Kind - ich werde Ausbildungsgehalt erhalten, meine Frau weiterhin Elterngeld - ich hatte vor 10 Jahren bereits eine betriebliche Ausbildung begonnen und im zweiten Jahr jedoch abgebrochen Vielen Dank und Grüße, Stefan -- Editiert von Moderator am 08.07.2020 16:09 -- Thema wurde verschoben am 08.07.2020 16:09 Am 8.7.2020 von Moderator9 Mit Fragen zu Unterhaltsansprüchen sind Sie im UF "Familienrecht" besser aufgehoben - ich verschiebe das mal dahin. -- Editiert von Moderator9 am 08.07.2020 16:09 Am 8.7.2020 von wirdwerden Nein, Deine Eltern sind Dir gegenüber zu nichts mehr verpflichtet. wirdwerden Am 8.7.2020 von Stefan_89 Zitat (von wirdwerden):Nein, Deine Eltern sind Dir gegenüber zu nichts mehr verpflichtet. wirdwerden Hast du zufällig ein Gesetzestext oder eine Seite parat, in der ich mir noch weitere Details ansehen kann, zwecks Nachsprache mit Arbeitsagentur oder Co? ... Ich würde in einem Anhang darauf hinweisen, dass das Einkommen der Eltern nicht bekannt ist, man seit xy Jahren nicht mehr zu Hause lebt, ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern nicht besteht, da sich die angepeilte Ausbildung nicht an den Schulabschluß zügig angedoppt hat, sondern erst xy Jahre nach der Schule begonnen wird. wirdwerden
Ratgebervon 123recht.de | Arbeitsrecht | 11.10.2010 14:28
Von der Schwangerschaft bis hin zum Wiedereinstieg in den Beruf (Teilzeit) stehen die Eltern vor vielen rechtlichen Fragestellungen, welche hier in einer ersten Übersicht zusammengefasst werden sollen. ... Lebensjahres eines Kindes „genommen“ werden (mit Zustimmung des Arbeitgebers kann die Elternzeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden) Anspruch auf Elterngeld § die Anspruchsdauer beträgt 12 Monate, beteiligen sich beide Eltern an der Betreuung des Kindes verlängert sich der Anspruch auf 14 Monate (wenn auch der Vater mindestens 2 Monate pausiert) § Elterngeld beträgt 67% des in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten mtl. ... Der Geschwisterbonus beträgt 10% des Elterngeldes, jedoch mindestens 75 € für jedes Kind § erzielter Verdienst im Rahmen einer Teilzeit wird angerechnet, d.h. das Elterngeld wird nur aus der Einkommensdifferenz berechnet § das Elterngeld selbst ist steuerfrei, ist allerdings progressionsrelevant Kündigungsschutz § der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen § die Arbeitnehmerin /der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elterzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen Krankenversicherung § in der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Pflichtmitgliedschaft während der Elternzeit aufrecht erhalten, ohne dass aus demElterngeld Beiträge zu leisten sind Urlaub § für jeden vollen Kalendermonat, in dem Elternzeit genommen wird, kann der Jahresurlaub um ein Zwölftel gekürzt werden. § erfolgt während der Elternzeit keine Teilzeittätigkeit beim eigenen Arbeitgeber, kann der restliche Erholungsurlaub nach Ende der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr eingebracht werden  Wiedereinstieg in den Beruf Teilzeit während der Elternzeit § Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit besteht, sofern - der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigt (ohne Auszubildende) - das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate, - die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit  für mindestens zwei Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden verringert werden soll - dem Anspruch keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen und - der Anspruch dem Arbeitgeber sieben Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt worden ist § der Antrag auf Teilzeit muss Beginn und Umfang der verringerten Arbeitszeit enthalten § Ablehnung der Teilzeit durch den Arbeitgeber ist nur bei dringenden betrieblichen Gründen möglich § mit Zustimmung des Arbeitgebers besteht auch die Möglichkeit eine Teilzeittätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber auszuüben § die Verteilung der Arbeitszeit ist vom Gesetzgeber nicht geregelt, das Bundesarbeitsgericht hat jedoch entschieden, dass der Wunsch nach der Verteilung der Arbeitszeit grundsätzlich nur mit dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden kann Krankheit des Kindes § (bezahlte)Freistellung eines Elternteils zur Betreuung des Kindes; bei einem Kind unter 8 Jahren ist ein Zeitraum von max. 5 Tagen von der Rechtsprechung anerkannt. § (unbezahlte) Freistellung, sofern die Voraussetzungen des § 45 SGB V vorliegen; die Krankenkasse zahlt in dieser Zeit Krankengeld; Freistellungsdauer höchstens 10 Tage im Jahr (bei Alleinerziehenden 20 Tage im Jahr) Dieser Überblick kann die konkrete anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Leserforumvon slatka | Generelle Themen | 4 Antworten | 26.05.2007 17:49
Da ich vor kurzem Muttre geworden bin, gehe ich nicht arbeiten und habe an sich kein Einkommen, bis auf 300 euro Eltern- und 154 Euro kindergeld. ich beziehe weder ALG I noch ALGII, und lebe z.Zt. bei meiner Schwester. am Dienstag wird wieder das Elterngeld überwiesen, kann ich dass noch abheben, oder wird mein Konto gesperrt sein. ... Zudem: Elterngeld, Erziehungsgeld, Kindergeld etc. sind Sozialleistungen, die ohnehin nicht bevorschusst werden dürfen. d.h. kein Dispo "Wird das der Schufa mitgeteilt, dass gegen mich ein PfÜB vorlag???"
Leserforumvon Melissa123123 | Familienrecht | 17 Antworten | 15.10.2018 22:45
Wir sind vor acht Monaten Eltern geworden. ... Geburtstag endet und wir mit dem Elterngeld überbrücken. ... Das schlimmste ist, dass mein Elterngeld mit eingerechnet wird.
Leserforumvon Emelia13 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 15.01.2010 10:54
Ihr könnt Euren eigenen, elterlichen Bedarf nicht mit eigenem Einkommen decken, was u.a. daran liegt, dass das Elterngeld bei der Berechnung nicht berücksichtigt wird. Darüber hinaus entfallen bei der Anspruchsberechnung für den Kinderzuschlag nicht (wie im SGB II) 2/3 der Unterkunftskosten auf die Eltern, sondern 83,2%. ... Da aber dennoch auf das Erwerbseinkommen die gleichen Freibeträge wie im SGB II berücksichtigt werden, ist bei Euch der Bedarf der Eltern nicht gedeckt und deshalb besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag.
Leserforumvon karamba08 | Familienrecht | 9 Antworten | 23.07.2008 10:04
ich bin 23, lebe in hessen und befinde mich in elternzeit (habe vorher im medizinischen Bereich gearbeitet).ich bin alleinerziehend und meine tochter ist jetzt 4 monate alt, weil die trennung in der schwangedrschaft passierte bin ich zu meinen eltern zurück gezogen. ... Ich bekomme monatlich Kindergeld (154 euro), Kinderunterhalt (202 euro), Elterngeld (703 euro) also insgesamt 1059 euro. Hört sich zwar einiges an aber ich muss leider noch ien Kredit abstottern, gebe noch Geld meinen Eltern für die Unterkunft, die Kleine bekommt spezialnahrung weil sie auf das andere reagiert,etc. noch dazu versuche ich geld zusammen zu kratzen um den führerschein (endlich) zu machen und irgendwie geld für kaution und küche auch noch zusammen zu kriegen.
Leserforumvon Adam29 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 03.09.2006 18:14
Wir leben schon seit 8 jahren zusammen in meiner Wohnung, obwohl sie noch bei ihren Eltern gemeldet ist. ... Oder eine andere Möglichkeit: Meine Partnerin bleibt bei Ihren Eltern wohnen und ich miete die neue Wohnung. ... Wenn er nächstes Jahr kommt, dann gibt es sowieso kein Erziehunggeld mehr, sondern Elterngeld.
Leserforumvon Gerdchen163 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 21 Antworten | 20.08.2022 17:02
Da hat sich die Lage wohl nicht geändert, beim Elterngeld ist man jetzt unter 100000€ raus. ... Da hat sich die Lage wohl nicht geändert, beim Elterngeld ist man jetzt unter 100000€ raus.... Es geht auch nicht um Elterngeld.
Leserforumvon karamba08 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 23.07.2008 10:44
Ich bekomme monatlich Kindergeld (154 euro), Kinderunterhalt (202 euro), Elterngeld (703 euro) also insgesamt 1059 euro. ... Meine Schwester ist jetzt 20, hat mit 15 ein Kind bekommen, lebte bis sie 18 war bei meinen Eltern, dann mit Unterstützung der Arge in eine eigene Wohnung, die Arge hat übrigens auch bei meinen Eltern im Eigenheim die Miete, bezahlt, meine Eltern sind übrigens beide berufstätig ( öffentl. ... Kindergeld und Unterhalt werden dagegen in voller Höhe auf die Leistung angerechnet, das Elterngeld nur soweit es 300 Euro übersteigt.
Ratgebervon 123recht.de | Arbeitsrecht | 21.01.2013 21:52
Kündigungsschutz und Einkommen während der Elternzeit Eltern in Elternzeit werden vom Gesetzgeber in besonderer Weise vor Kündigung geschützt Während der Gesamtdauer der Elternzeit ist man in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. ... Während der Elternzeit besteht aber ein Anspruch auf Elterngeld
Leserforumvon ingwerknolle | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 30.05.2016 10:55
Derzeit bin ich noch in Elternzeit, das Elterngeld läuft Mitte Juli aus. ... Falls dem so wäre, ist es ja unsinnig beim Amt einen Antrag zu stellen, wenn ich doch gleich meine Eltern ausquetschen soll.