Der Unterhaltsanspruch aufgrund einer Ausbildung
Mehr zum Thema: Familienrecht, UnterhaltWenn Sie wegen Ihrer Eheschließung Ihre Ausbildung abgebrochen oder gar nicht erst begonnen haben, dies aber nun nach der Trennung nachholen wollen, dann haben Sie Anspruch auf Unterhalt. Unbedingte Voraussetzung ist allerdings, dass die Ausbildung darauf angelegt ist, sich später den Lebensunterhalt selbst zu verdienen und auf eigenen Füssen zu stehen. Der Unterhaltsanspruch besteht dann für die gesamte Ausbildungszeit und umfasst neben Ihrem Lebensunterhalt auch die Kosten, die durch die Ausbildung anfallen.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Der Unterhalt Seite 2: Die Unterhaltsvereinbarung Seite 3: Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten Seite 4: Die Höhe des Unterhalts - Womit Sie rechnen müssen Seite 5: Der Unterhalt - Was dazu gehört Seite 6: Auf geht´s: Die Unterhaltstabellen Seite 7: Die Düsseldorfer Tabelle Seite 8: Kinderbetreuung Seite 9: Hohes Alter Seite 10: Krankheit Seite 11: Erwerbslosigkeit Seite 12: Aufstockungsunterhalt Seite 13: Ausbildung Seite 14: Sonstiges