Flexibel im Job - Die doppelte Haushaltsführung

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Kosten für die Zweitwohnung von der Steuer absetzen

Die Gründe für eine Zweitwohnsitz können sehr vielfältig sein. Was genau kann man aber dann absetzen? Wie sieht es für Pendler aus und welche Voraussetzungen müssen Arbeitnehmer erfüllen? Rechtsanwalt Timm Jacobsen erklärt im Interview mit 123recht.de, auf was es bei der doppelten Haushaltsführung ankommt.

123recht.de: Herr Jacobsen, was genau ist eine doppelte Haushaltsführung?

Timm Jacobsen
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Rechtsanwalt
Zeissstraße 6a
30916 Isernhagen
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Steuerrecht, Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Verwaltungsrecht
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Rechtsanwalt Jacobsen: Die meisten Menschen wohnen in nur einer Wohnung oder einem Haus. Wenn Sie berufstätig sind, fahren sie von dort aus zur Arbeit oder üben ihre berufliche Tätigkeit sogar dort aus. Bei manchen Menschen ist der Arbeitsplatz aber so weit entfernt, dass sie in der Nähe ihres Arbeitsplatzes eine Zweitwohnung einrichten. Sie führen dann zwei Haushalte.

Diese Fälle sind bei der Einkommensteuer interessant, weil die Kosten für diesen zweiten Wohnsitz und auch für Fahrten dorthin als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden können und damit die Einkommensteuer senken. Natürlich kann man auch aus anderen Gründen zwei oder mehrere Wohnsitze haben. Dies mindert dann aber leider nicht die Einkommensteuer.

123recht.de: Welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen?

Rechtsanwalt Jacobsen: Um die steuerlichen Vorteile einer doppelten Haushaltsführung nutzen zu können, muss der Steuerpflichtige eine Erstwohnung haben, die nicht im gleichen Ort wie seine Arbeit (erste Tätigkeitsstelle) liegt. Dafür hat er aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Ort oder im Einzugsbereich der ersten Tätigkeitsstelle.

123recht.de: Was sind dabei berufliche Gründe?

Rechtsanwalt Jacobsen: Ein zweiter Wohnsitz aus beruflichen Gründen kann bei verschiedenen Konstellationen entstehen. So kann der Steuerpflichtige an einen anderen Ort versetzt worden sein und dieser Ort ist nicht in zumutbarer Zeit erreichbar. Deswegen nimmt er sich dort eine zweite Wohnung. Berufliche Gründe liegen aber auch vor, wenn man den Wohnsitz aus privaten Gründen weg verlegt, aber der Arbeitsplatz der gleiche bleibt und man deswegen weiterhin an diesem Ort eine Wohnung unterhält. Entscheidend ist immer, dass man die zweite Wohnung nicht hätte, wenn der Beruf in der Nähe ausgeübt würde. Der Lebensmittelpunkt ist dann aber an dem Ort mit der Hauptwohnung.

Der Hauptwohnsitz liegt immer beim Lebensmittelpunkt

123recht.de: Was bedeutet in diesem Zusammenhang Lebensmittelpunkt?

Rechtsanwalt Jacobsen: Der Lebensmittelpunkt ist wichtig, weil man daran festmacht, wo die Hauptwohnung liegt. Grundsätzlich ist der Ort, an dem auch der Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensgefährte wohnt, der Lebensmittelpunkt. Aber auch Singles können ihren Lebensmittelpunkt und damit ihre Hauptwohnung an einem anderen Ort als Ihrer ersten Tätigkeitsstelle haben. Dabei kommt es auf die Würdigung der Gesamtumstände an. Zu berücksichtigen sind dabei viele Punkte, wie Nähe der Familie, soziale Aktivitäten, Dauer und Regelmäßigkeit des Aufenthaltes und die Ausstattung der Wohnung. Man muss darlegen können, dass man einen Hausstand hat.

Kein Hausstand ohne ein Mindestmaß an Ausstattung

123recht.de: Was versteht man unter Hausstand und worauf kommt es dabei an?

Rechtsanwalt Jacobsen: Mit Hausstand ist der erste Wohnsitz oder die Hauptwohnung gemeint. Daran sind verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Zunächst muss der Steuerpflichtige eine Wohnung innehaben, also Eigentümer sein, Mieter oder zumindest sich an den Kosten einer Wohnung beteiligen, wenn jemand anderer Mieter oder Eigentümer ist. Dann muss diese Wohnung schon ein Mindestmaß an Ausstattung haben, wie zum Beispiel eine Küche. Dort muss auch sein Lebensmittelpunkt sein.

123recht.de: Gibt es Besonderheiten, wenn sich der Arbeitsplatz im Ausland befindet?

Rechtsanwalt Jacobsen: Grundsätzlich ja, aber wenn sich der Arbeitsplatz im Ausland befindet, wird es immer kompliziert, weil man dann erst klären muss, wo das Arbeitseinkommen versteuert wird. Arbeitet man etwa in Paris und unterhält dort seinen Zweitwohnsitz, zahlt man im Regelfall auch dort die Steuern. Dann kommt es auf das französische Steuerrecht an, ob man die Kosten für die Wohnung in Paris absetzen kann. Hat man hingegen seine Hauptwohnung im Ausland, aber Arbeitsstelle und Zweitwohnsitz sind in Deutschland, kann man diese Kosten bei der deutschen Steuererklärung absetzen.

Ein Zimmer bei den Eltern kann Zweitwohnsitz sein

123recht.de: Kann man auch ein Zimmer bei seinen Eltern angeben?

Rechtsanwalt Jacobsen: Ja, aber nur, wenn man wirtschaftlich selbständig und berufstätig ist. Man muss sich dann auch zu über 10 % an den Kosten der Hauptwohnung und Lebensführung beteiligen. Dazu gehören nach dem FG Düsseldorf auch die Beteiligung an Kosten von Lebens- und Verbrauchsmitteln für die alltägliche Durchführung der gemeinsamen Haushaltsführung. (FG Düsseldorf, Urt. v. 28.5.2020 – 9 K 719/17 E DStRE 2020, 1414, beck-online).

123recht.de: Angenommen, man hat keine Lust auf tägliches Pendeln, könnte man sich nicht einfach immer eine Zweitwohnung nehmen?

Rechtsanwalt Jacobsen: Dass man keine Lust auf tägliches Pendeln hat, weil es zu viel Zeit erfordert, ist wohl der häufigste Grund, warum man aus beruflichen Gründen sich eine Zweitwohnung nimmt. Das muss dann aber auch plausibel sein. Wenn die Strecke kurz ist und wenig Zeit erfordert, wird es schwierig sein, die beruflichen Gründe zu beweisen. Außerdem darf die Hauptwohnung nicht am selben Ort oder in der Nähe der Arbeitsstelle sein. Die Zweitwohnung muss hingegen in der Nähe der Arbeitsstelle sein.

123recht.de: Wie funktioniert das in der Praxis, bedarf es eines Antrags oder wird dies einfach in der Steuererklärung angegeben?

Rechtsanwalt Jacobsen: Man braucht sich den zweiten Wohnsitz nicht beim Finanzamt genehmigen lassen. Bei der Einkommensteuererklärung füllt man in der Anlage N einfach die entsprechenden Zeilen mit den Fragen hierzu aus (Zeilen 91 – 115). Dort gibt man auch die Gründe an und die entstandenen, absetzbaren Kosten.

Notwendige Kosten können abgesetzt werden

123recht.de: Welche Kosten kann man absetzen?

Rechtsanwalt Jacobsen: Durch einen zweiten Wohnsitz und die Fahrten zum Hauptwohnsitz (Familienheimfahrten) entstehen zumeist erhebliche Kosten. Daher ist es auch so attraktiv, diese Kosten als Werbungskosten geltend zu machen. Absetzbar sind dabei:

  • Aufwendungen für die Zweitwohnung
  • Fahrtkosten (Fahrtkosten aus Anlass der Wohnungswechsel, sowie Kosten für wöchentliche Heimfahrten)
  • Umzugskosten
  • Verpflegungsmehraufwendungen (in den ersten drei Monaten nach Begründung des Zweitwohnsitzes.

Wichtig ist dabei immer, dass diese Kosten „notwendig“ sind. Das bedeutet, dass sie nicht unangemessen sein dürfen. Hinsichtlich der Fahrtkosten und dem Verpflegungsmehraufwand sind nicht die tatsächlichen Kosten absetzbar, sondern nur pauschalierte Beträge von mindestens 0,30 Cent je Entfernungskilometer und bis zu 0,38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer. Die Wohnkosten müssen tatsächlich angefallen sein und dürfen höchstens 1.000 Euro je Monat betragen.

Und erstattet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer diese Kosten, können diese nicht mehr als Werbungskosten abgesetzt werden. Zu den einzelnen Kosten gibt es umfangreiche Regelungen und Rechtsprechung.

123recht.de: Gibt es Freibeträge?

Rechtsanwalt Jacobsen: Pauschale Freibeträge gibt es nicht. Teilweise werden die Ausgaben aber pauschaliert berücksichtigt. Dies gilt bei den Fahrtkosten und beim Verpflegungsmehraufwand.

Vielpendler können nur die Fahrtkosten oder die Zweitwohnung absetzen

123recht.de: Gibt es Besonderheiten für Vielpendler?

Rechtsanwalt Jacobsen: Wer zwar einen zweiten Wohnsitz bei der Arbeitsstelle unterhält, aber trotzdem öfter als einmal die Woche zu seiner Hauptwohnung fährt, kann alternativ auch die Kosten für jede Heimfahrt geltend machen. Die Kosten für die Wohnung können dann aber nicht mehr abgesetzt werden. Die Entscheidung hierüber ist jedes Jahr aufs Neue möglich.

123recht.de: Vielen Dank für das informative Gespräch.

Rechtsanwalt Timm Jacobsen

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