Parkverstoß und falsche Adresse

3. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Basti123mitglied
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkverstoß und falsche Adresse

Moin Moin,

Kurze Frage nochmal hier: Ob ich die Forderung des Inkassounternehmen bezahlen sollte.
Das sind ca. 27€ mehr als der Verstoß.
Am 28.06.24 parkte ich angeblich zu lange auf einem Supermarktparplatz.
Wie viel zu lange weiß ich nicht und hat man noch nicht gesagt.
Am 21.08.24 wurde vom Inkassounternehmen ein Schreiben erstellt. Zahlungsaufforderung 57,36€.
Bis spätestens 28.08. (Am 30.08. Hab ich die Post gelesen)
Beinhaltet verschiedene Kosten:
Parkverstoß 30€
Halteranfrage KBA 5,85
Mahngebühr 3,50
Geschäftsgebühr 15,00
Postentgeld 3,00
Zinsen 0.01

Hab denen dann ne Mail geschrieben, das ich gern die 30€ bezahlen werden.
Sonst ist bei mir auch niemals Post angekommen.

Grund dafür wird ein Umzug im september 23 sein.
Beim KBA war dann noch die falsche Adresse hinterlegt?
Ein Nachsende Auftrag war zumindest nur für 6 Monate eingereicht.
Vermutlich habe ich meine neue Adresse nicht dem KBA gemeldet, weiß nicht ob man das machen muss.

Naja jedenfals wurden 2 Briefe an die falsche Adresse geschickt und jetzt kommt das Inkassounternehmen und hat die richtige Adresse.

Was meint ihr so?
Auf sie 30€ ankommen lassen?
Ich hätte sie ja sofort bezahlt wenn ich es gewusst hätte.
Ein Anwalt sagte im Telefonat zumindest, ja.

Vg



-- Editiert von User am 3. September 2024 18:31




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127136 Beiträge, 40762x hilfreich)

Zitat (von Basti123mitglied):
Am 30.08. Hab ich die Post gelesen


Relevant ist nur der Zugang



Zitat (von Basti123mitglied):
Hab denen dann ne Mail geschrieben, das ich gern die 30€ bezahlen werden

Schade ...



Zitat (von Basti123mitglied):
Beim KBA war dann noch die falsche Adresse hinterlegt?

Keine Ahnung - niemand von uns hier kann in Deine Unterlagen sehen ...



Zitat (von Basti123mitglied):
Vermutlich habe ich meine neue Adresse nicht dem KBA gemeldet, weiß nicht ob man das machen muss.

Das ummelden des Kfz ist Pflicht.



Zitat (von Basti123mitglied):
Auf sie 30€ ankommen lassen?

Nachdem man gesagt hat das man sie zahlt, macht das keinen wirklichen Sinn.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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