Bisher hat der Hauseigentümer die Gebühren für das Kabelfern-
sehen über die Betriebskosten laufen lassen. Für uns als Mieter ideal. Jährliche Kosten in Höhe von 888,03 DM für das ganze Haus wurden auf die Mietparteien verteilt. So hatte ich 55,50 DM!!! für das Jahr bezahlt. Nun soll, bzw. kann jeder Mieter einen Kabelmiet-vertrag abschließen. Eine Anfrage bei Kabel Deutschland (ehemals DeTe KabelService) wegen des Preises brachte zum Vorschein, das ich zukünftig mit einer monatl. Gebühr zwischen 6 und 18 € rechnen muß! Ausgehend von den 6 € wären das jährlich 72 €. Das heißt für mich, ich müßte etwa das 2,5fache an Gebühren zahlen.
Meine Fragen: Kann die Hausverwaltung/ Eigentümer das einfach so festlegen, das das Kabel aus den BK rausgenommen wird oder können wir in Widerspruch gehen? Hat man infolge einer solchen Änderung ein besonderes Kündigungsrecht, ich meine, wenn jemand z.B. den Mietvertrag abgeschlossen hat, weil die Gebühren für das Kabelfernsehen in den BK verankert waren und er darin einen großen Vorteil sah.
Kabelfernsehen wird einfach aus Betriebskosten rausgenommen?
Hallo!
Ich nutze das Kabelfernsehen nicht.
Die Fa. ISH will nun innerhalb der Wohnung das Kabel abklemmen, weil ein weiterer Mieter das Kabelfernsehen nutzt.
Ich habe gehört, dass es auch möglich ist,
eine neue Verteiledose außerhalb des Hauses anzubringen, da innen im Haus die Dosen
dem Hauseigentümer gehören und somit
die Fa. Ish nicht berechtigt ist, die Wohnung zu betreten und etwas abzuklemmen.
Ist das richtig so. Wie kann ich das der Fa. Ish klarmachen.
MfG
Betina Hofmann
"Abgeklemmt" wird in einem Kasten im Flur oder Keller oder... . Nix in der Wohnung.
"... will nun innerhalb der Wohnung das Kabel abklemmen, weil ein weiterer Mieter das Kabelfernsehen nutzt."
und nicht bezahlt? Oder sollte es heißen "kein Mieter"?
Die Kabelfirma legt Dir überall einen Kabelanschluss hin. Vorraussetzung: Kostenübernahme von mehreren hundert Euro und Dein Eigentum.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo!
In der Wohnung meiner Schwester war die Kabeldose verplompt, das kann jederzeit von ISH wieder entfernt werden.
Kathrin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
36 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten