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Alter Pfändungs- und Ü berweisungsbeschluss S.O.S.
von cass | am 22.2.2018
Wenn ein alter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens enstanden ist, kann der Gläubiger (hier Drittschuldner) auf das Vermögen der insolventen Person zugreifen, weil er (bzw. der Gläubiger) diesen Pfändungs und Ü berweisungsbeschluss vor der Insolvenzeröffnung ...