• 1 Antwort | letzte am 23.2.2018 von AltesHaus

    Wenn ein alter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens enstanden ist, kann der Gläubiger (hier Drittschuldner) auf das Vermögen der insolventen Person zugreifen, weil er (bzw. der Gläubiger) diesen Pfändungs und Ü berweisungsbeschluss vor der Insolvenzeröffnung ...