Hallo,
ein Gläubiger hat mit einer vollstreckbaren Urkunde die Zwangsvollstreckung über Gerichtsvollzieher gestartet.
Der Schuldner hat dagegen Rechtmittel eingelegt. Nach Zurückweisung der Rechtsmittel durch das Amtsgericht, ging der Schuldner vor das OLG. Auch dort wurden die Rechtsmittel zurückgewiesen.
Wie geht es nun weiter? Erhält der Gerichtsvollzieher nun automatisch den Auftrag zur Vollstreckung zurück?
Kann der Gläubiger die Vollstreckung noch hinauszögern bzw. was passiert, wenn der Gläubiger weiterhin nicht zahlen möchte/kann?
Danke und Grüße
Ben
Zwangsvollstreckung Rechtsmittel zurückgewiesen
10. Juni 2024
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Frage vom 10. Juni 2024 | 19:31
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsvollstreckung Rechtsmittel zurückgewiesen
#1
Antwort vom 10. Juni 2024 | 20:05
Von
Status: Unbeschreiblich (127013 Beiträge, 40742x hilfreich)
ZitatErhält der Gerichtsvollzieher nun automatisch den Auftrag zur Vollstreckung zurück? :
Kommt auf den Gläubiger an.
ZitatKann der Gläubiger die Vollstreckung noch hinauszögern :
Klar, aber warum sollte er das?
Zitatwas passiert, wenn der Gläubiger weiterhin nicht zahlen möchte/kann? :
Kommt ganz darauf an, was konkret er nicht zahlen möchte/kann.
#2
Antwort vom 10. Juni 2024 | 22:31
Von
Status: Junior-Partner (5805 Beiträge, 740x hilfreich)
ZitatKann der Gläubiger die Vollstreckung noch hinauszögern bzw. was passiert, wenn der Gläubiger weiterhin nicht zahlen möchte/kann? :
Du würfelst die Begriffe durcheinander. Gläubiger ist der mit dem Titel, der andere nennt sich Schuldner.
Der Schuldner könnte sich noch entziehen, dann müsste der Gläubiger einen Durchsuchungsbeschluss beantragen (ich meine, das ginge direkt in einem Rutsch mit dem VA) und man sollte evtl. auch direkt bei fruchtloser Vollstreckung die Abnahme der Vermögensauskunft beantragen (geht glaube ich auch alles in einem mit dem VA)
Und jetzt?
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