Guten Tag,
aus persönlichen Gründen mussten wir eine Reservierung für ein Ferienhaus zurückziehen. Wir hatten ein Angebot im Internet gebucht und zogen die Reservierung innerhalb von 14 Tagen per Brief an die angegebene Adresse (übrigens in der Schweiz) zurück. Die Vermittlungsagentur(Zweigstelle in Deutschland) verlangt jetzt saftige Stornogebühren von uns, mit der Begründung, nicht das Datum des Poststempels, sondern das Datum des Posteingangs wäre ausschlaggebend für die Fristeinhaltung unsererseits. Dies steht auch in Ihren Mietbedingungen. Nach Ansicht der Agentur liegt es beim Kunden, dafür zu sorgen, dass die Post rechtzeitig ankommt- man müsse da schon mit einer Dauer von einer Woche rechnen...
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist- oder doch? Kann man nicht von jedem Vertrag innerhalb von 2 Wochen zurücktreten?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
rücktritt von online-reise-reservierung
28. November 2006
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Frage vom 28. November 2006 | 15:59
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 2x hilfreich)
rücktritt von online-reise-reservierung
#1
Antwort vom 28. November 2006 | 16:42
Von
Status: Lehrling (1416 Beiträge, 650x hilfreich)
Mmmh - Widerrufsrecht gilt nach meiner Erinnerung nicht für Reisen u.a. Ausnahme-Fälle. Wenn dennoch ein Rücktritt eingeräumt wird (AGB?), dann gelten die dortigen Bedingungen und man sollte solche Sachen nicht verschleppen. FAX oder Airmail wäre sinnvoller gewesen.
-----------------
"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"
#2
Antwort vom 29. November 2006 | 14:08
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 655x hilfreich)
Genau!
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#3
Antwort vom 29. November 2006 | 15:43
Von
Status: Schüler (393 Beiträge, 231x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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