Kann eine monatliche Grundgebür für einen Wasseranschluss für 10 Jahre rückwirkend berechnet werden ? 1994 - 2003
Die Verbrauchsabrechnung des Trinkwassers erfolgte jährlich ohne Grundgebühren.
Ab wann tritt die Verjährung ein ?
Rechnung rückwirkend ?
13. Juli 2004
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Frage vom 13. Juli 2004 | 20:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung rückwirkend ?
#1
Antwort vom 16. Juli 2004 | 17:15
Von
Status: Unbeschreiblich (48845 Beiträge, 17203x hilfreich)
Nein, die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Forderungen aus dem Zeitraum 1994 - 2000 sind somit verjährt.
Und jetzt?
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