Kostenfestsetzungsantrag aus einem gerichtlichen Vergleich

20. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Paddy311
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenfestsetzungsantrag aus einem gerichtlichen Vergleich

Hallo,

ich hatte eine vorangehende Gerichtsverhandlung, in der ein Vergleich geschlossen wurde. Der Kläger verzichtete für 2 Jahre auf die Kosten aus der Verhandlung, da ich quasi Zahlungsunfähig bin und noch studiere.

Nun wurde seitens des Klägers ein Kostenfestsetzungsantrag beim Gericht eingereicht.

Meine Frage ist nun, werden die Kosten aus dem Kostenfestsetzungsantrag auch erst in 2 Jahren fällig oder müsste ich diese sofort begleichen? Wenn ich die Kosten sofort begleichen müsste, gebe es da einen Ausweg? Könnte ich zum Beispiel einen Antrag stellen, dass die Kosten ebenso erst in 2 Jahren mit der Hauptforderung beglichen werden?

Vielen Dank im Voraus.

LG

Paddy

-- Editiert von Paddy311 am 20.10.2017 13:40

-- Editiert von Paddy311 am 20.10.2017 13:43




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16210x hilfreich)

Zitat:
Kosten aus der Verhandlung

Das ist der exakte Wortlaut im Urteil? Denn das umfasst üblicherweise alles das, was in der Kostenfestsetzung stehen wird. Gerichtskosten. Anwaltskosten...

Es kann IMHO nicht schaden, ggf. bei Richtigkeit des Antrags dem Gericht zu schreiben, dass man die Richtigkeit anerkennt und bittet, im KfB die entsprechend im Urteil ebenfalls schon getroffene Stundung um 2 Jahre nieder zu schreiben.

Achja: Du solltest das dann trotzdem unaufgefordert am besten spätestens am Tag bevor diese Stundung abläuft bezahlen. Und dann vom Gläubiger die beiden entwerteten Titel (Urteil und KfB) verlangen. Wenn du das Geld vorher hast, bezahle vorher. Zwei Jahre ist eine lange Zeit, da kann man viel vergessen.

-- Editiert von mepeisen am 20.10.2017 19:33

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#2
 Von 
Paddy311
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, danke für deine Antwort.

Nein, im Wortlaut heisst es:

"Die Klägerin verzichtet auf eine Vollstreckung aus diesem Vergleich bis zum ......"

LG
Patrick

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16210x hilfreich)

Dann bezieht es sich wohl erst mal nur auf den Vergleich selbst.

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#4
 Von 
Paddy311
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

Also gibt es auch keine Möglichkeit die Kosten später, wie die Vergleichskosten zu begleichen?

Es wäre schon sehr belastend für mich alles auf einmal bezahlen zu müssen, denn die Verfahrensgebühren sind leider schon halb so viel wie die Hauptforderung.

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3012x hilfreich)

Die Möglichkeit gibt es immer. Nur muss der Gläubiger damit einverstanden sein.

Aber wenn er schon hinsichtlich der Hauptforderung damit einverstanden war, sollte man das auch wegen der Kosten klären können.

Also versuchen. Und dabei auch an die Gerichtskosten denken. Denn die Rechnung kommt auch in Kürze.

Berry

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16210x hilfreich)

Die Gerichtskosten bezahlt man üblicherweise über den KfB dem Gläubiger. Da dieser die Kosten vorgestreckt hat und normalerweise entsprechend die Erstattung selbiger im KfB beantragt.

Genau hinschauen, was beantragt wurde, aber wenn der ganze KfB 2 Jahre gestundet ist, sollten da Gerichtskosten, etwaige gegnerische Anwaltskosten, mit dabei sein.

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