Knebelvertrag Primacom

14. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
frabovmeier
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Knebelvertrag Primacom

Hallo,

ich bin Kunde bei der Primacom und bin aktuell sehr frustriert.

Ich hatte ihn meiner alten Wohnung vor ca. 2 Jahren ein Vertrag bei der Primacom (TV,Telefon,Internet) abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit ist 2 Jahre.

Nach einem Jahr, also vor einem Jahr ;O) musste ich in eine neue Wohnung umziehen.

In den AGB der Primacom steht, das ich innerhalb der Vertragslaufzeit nur Kündigen kann, wenn ich umziehe und in der neuen Wohnung Primacom nicht der Kabelanbieter ist, und wenn doch muss ich den Vertrag "weiterführen"!

In der neuen Wohung liefert auch die Primacom, also führe ich den Vertrag weiter - ist ja auch kein Problem! Vertragslaufzeit wäre jetzt noch ein Jahr gewesen, theoretisch!

Jetzt kam die Primacom an und sagte das eine Adressänderung im Vertrag ein Neubeginn der mind. Laufzeit von 2 Jahren wäre. Das kann ja wohl nicht wahr sein.

Ich wollte nach dem Jahr eigentlich ein Downgrade der Leistungen machen, weil ich nicht alle brauche, und dann sowas. Ich darf aus dem Vertrag nach dem Umzug nicht raus, weil ich ihn weiterführen muss, wohlgemerkt ein Downgrad ist nicht erlaubt, aber statt den Vertrag weiterzuführen, bekomm ich quasi einen Neuen ohne das ich Einfluss auf die Leistungen habe.

Das kann doch nicht rechtens sein, oder? Das ist doch ein Knebelvertrag, oder?

Ich hätte gegen eine neue Laufzeit eigentlich nix gehabt, aber ich hätte gefälligst die Möglichkeit haben sollen, mein Leistungen neu zu bestimmen.

Was kann ich dagegen tun? Ein Anwalt hatte mir mal den Tipp gegeben, das es da Paragrafen gibt, den ich Anwenden kann...Hab aber nix gefunden.

Danke!


-- Editiert am 14.04.2010 08:48




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 299x hilfreich)

quote:
das eine Adressänderung im Vertrag ein Neubeginn der mind. Laufzeit von 2 Jahren wäre


Ist das denn vertraglich so geregelt?

Prinzipiell ist das machbar (wenn es wirksam vereinbart wurde), denn der Anbieter schuldet dir ja in der Regel lt. Vertrag die Leistung an einem bestimmten Ort (Wohnung 1) und nicht überall (Wohnung 1 und 2), sodaß es keinen generellen Anspruch auf "Mitnahme" gibt.

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#2
 Von 
frabovmeier
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

In den AGB steht es so drin! Wenn in Wohnung 2 geliefert werden kann, muss der Vertag dort weitergeführt werden. Das stört mich auch nicht. Das gleichzeitig aber durch die Adressänderung wieder 2 jahre fällige werden, ohne das ich dagegen was machen kann noch meine Leistungen beeinflussen kann, ist eine Frechheit. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, das solche AGB gültig sind. Das verstößt doch gegen Verbraucherrecht, oder?

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#3
 Von 
frabovmeier
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir keiner weiterhelfen?

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3451x hilfreich)

Solche Verträge sind leider üblich geworden
a) wegen hinterlistigem Platzhirsch-Modell der Telekom, dem alle nacheifern
b) Geiz-ist-geil der Kunden
c) Kosten für Anbieter

Es werden bei jedem Umzug echte Kosten für den Anbieter generiert. Wo sollen die verbucht werden? Daher die 24-Monatsregel, damit die Kosten kalkulatorisch wieder einkommen. Ich persönlich finde diese Knebelung unangebracht. Es sollte mindestens eine Alternative geben, z.B. Umzugskostenpauschalen ca. 100.-€.
Einen Verstoss gegen geltendes Recht kann ich nicht erkennen. Fragt sich, ob die AGB diese Regelung überhaupt korrekt beschreibt? :???:


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#5
 Von 
frabovmeier
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Kosten? Da kommt einer von der Primacom und legt ein Schalter in einem Kasten um. Das wars. Das rechtfertigt keine 24 Monate!

Naja, ich bin froh, wenn ich die los bin!

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