Hallo,
ich schildere einfach mal das Szenario: Im März 2016 hab ich (20) mich in einem lokalen Fitness-Studio angemeldet. Am damaligen Vertrag waren drei Personen beteiligt: Ich als Mitglied im Studio, meine Mutter, die das ganze zahlte und das Studio. Kurz nach Abschluss des Vertrags (ca. 7-10 Tage) musste ich aus persönlichen Gründen ca. 400km weit weg ziehen. Ich ging also ins Studio und schilderte dort meine Situation. Der Herr hinter dem Tresen schaute dann am Computer nach und sagte mir, der Vertrag sei noch gar nicht aktiviert da ich noch keine Kopien der Bankkarte und des Ausweises meiner Mutter abgegeben habe. Für mich war die Sache damit erst mal geklärt.
Nun wohne ich seit kurzer Zeit wieder in meiner alten Stadt und wollte auch wieder das Studio besuchen. Bin also letzte Woche hin, hab erzählt dass ich schon mal da war und wieder trainieren möchte. Das war alles kein Problem, hab einen neuen Vertrag bekommen und den abgeschlossen. Nach meinem heutigen Training wollte ich dann das Studio verlassen, wurde aber von einem Trainer aufgehalten der mir dann am Computer zeigte, dass noch ca. 650€ und ein alter Vertrag offen sind. Der bot mir dann auch direkt an, dass ich das ganze per Ratenzahlung begleichen könnte. Dem hab ich natürlich erzählt, wie das ganze damals ablief, aber weiterhelfen konnte er auch nicht.
Ich bin mir durchaus bewusst, dass ich damals einen Fehler gemacht hab. Ich hab nicht an eine schriftliche Bestätigung gedacht, weil ich darauf vertraute, dass der Vertrag noch nicht abgeschlossen ist.
Hab ich dennoch wenigstens Chance auf eine Minderung? Weder ich noch meine Mutter haben je eine Mahnung, E-Mail oder einen Anruf vom Studio erhalten. Und per Lastschrift abgebucht sowie die Mitgliedskarte ausgehändigt haben sie auch nicht.
Ich hoffe ich konnte meine Situation einigermaßen deutlich schildern.
Liebe Grüße
Fitness-Studio verlangt Geld für alten Vertrag
2. Mai 2017
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Frage vom 2. Mai 2017 | 10:39
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitness-Studio verlangt Geld für alten Vertrag
#1
Antwort vom 2. Mai 2017 | 10:53
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 714x hilfreich)
Würde mich erstmal weiter auf dumm stellen in Richtung - Vertrag nicht aktiviert, weil Unterlagen unvollständig, keine Karte, kein nix und mit Herrn XY seinerzeit geklärt (den erkennt man ja hoffentlich wieder).
#2
Antwort vom 2. Mai 2017 | 10:59
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für deine Antwort! Sollte ich mich also erst mal nicht auf eine Ratenzahlung einlassen? Welche Schritte geh ich denn, wenn sich das Studio querstellt?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 2. Mai 2017 | 11:27
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16206x hilfreich)
Zitat:Ein Gericht dürfte das ziemlich sicher anders sehen und dem Betreiber das Geld zusprechen.
Es gab offenbar nie eine Zahlungsaufforderung, nie eine Mahnung? Die Geschichte ist, wenn man sie dem TE glaubt, ggf. auch ein Fall für eine Verwirkung.
Knackpunkt ist halt, wem man glaubt.
#5
Antwort vom 2. Mai 2017 | 11:45
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich verstehe die Zweifel, würde aber nie Unwahrheiten erzählen, wenn es um rechtliche Hilfestellung geht. Warum sollte ich auch? Es gab weder Mahnung noch Zahlungsaufforderung. Das Studio hatte: Die Anschrift meiner Mutter, meine Handynummer und meine E-Mail Adresse. Kontaktmöglichkeit war also gegeben.
#6
Antwort vom 2. Mai 2017 | 12:25
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 3010x hilfreich)
ZitatEs gab weder Mahnung noch Zahlungsaufforderung. :
Was nicht ist, kann ja noch kommen. Verjährt ist die Forderung jedenfalls nicht. Und verwirkt (s. Antwort 4)? Einen Verwirkungsgrund erkenne ich nicht. Die Leistung einfach nicht in Anspruch nehmen reicht für eine Verwirkung nicht aus.
Ein Trainer im Studio dürfte allerdings auch nicht der richtige Ansprechpartner sein. Ich würde das mit dem Inhaber oder einem leitenden Angestellten zunächst in einem persönlichen Gespräch klären und sehen, was die dazu sagen.
Berry
#7
Antwort vom 2. Mai 2017 | 14:35
Von
Status: Lehrling (1601 Beiträge, 406x hilfreich)
ZitatDie Leistung einfach nicht in Anspruch nehmen reicht für eine Verwirkung nicht aus. :
Wenn, dann stellt man natürlich darauf ab, dass die Zahlungen - und sogar die Zahlungsdaten - nicht gefordert wurden.
Bei der Annahme eine Verwirkung muss man zwar zurückhaltend sein; ganz abwegig finde ich sie hier allerdings ebenfalls nicht. Zumal es sich nur um einen Baustein in der Argumentation handelt. Wo es für die eigentliche Begründung, der Vertrag wäre ohnehin aufgehoben oder jedenfalls aus Sicht des Studios noch nicht aktiv gewesen, an Glaubwürdigkeit fehlt, kann der Gedanke an die Verwirkung vielleicht ausgleichen.
#8
Antwort vom 2. Mai 2017 | 17:10
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16206x hilfreich)
Zitat:würde aber nie Unwahrheiten erzählen
Das Problem ist, dass genau dasselbe Argument zunächst einmal für den Gläubiger genauso gilt. Es sei denn, er ist wiederholt wegen Betruges bestraft worden o.ä., so dass man ihm von haus aus vielleicht nicht mehr so viel glaubt.
Und am Ende muss das Gericht einem von beiden Parteien glauben, wenn keine Partei einen Beweis hat. Dummerweise hat das Studio aber einen Beweis, nämlich den Vertrag selbst. Du hast aber für deine Geschichte 0 Beweise, denn du kannst das alles ja auch einfach damals vergessen haben...
Dass der damalige Gesprächspartner gegen seinen Arbeitgeber aussagt und dir damit eine Zeugenaussage als Beweis liefert (wenn er sich überhaupt noch erinnert), ist extrem utopisch.
Zitat:Wenn, dann stellt man natürlich darauf ab, dass die Zahlungen - und sogar die Zahlungsdaten - nicht gefordert wurden.
Genau.
Man hat für die Verwirkung drei Argumentationsstränge:
1. Der hoffentlich beweisbare Umzug, der hoffentlich auch wirklich sehr überraschend kam (so lese ich es beim TE heraus)
2. Dass es nie Zahlungsaufforderungen u.ä. gab, was sehr ungewöhnlich ist.
3. Dass wesentliche Vertragsdaten noch gefehlt haben und ggf. der Vertrag erst nach Benennen der Vertragsdaten begann.
Aber es steht und fällt damit, wem der Richter glaubt. Wenn der Richter diese Angaben für eine Schutzbehauptung hält, weil man damals einfach vergessen hat, sich um den Vertrag zu kümmern und wenn das Studio erklärt, warum es sich mit Mahnungen usw. Zeit lässt und der Richter das akzeptiert, ist das Argument Verwirkung gestorben.
Die Frage ist hier immer: Wie weit wird das Studio gehen? Wird das Studio das Risiko einer Klage eingehen, wenn es mit dieser Argumentation konfrontiert ist und vielleicht sogar interne Notizen existiert haben, dass der Vertrag ruht u.ä.? Oder wird es das Studio nicht riskieren?
Keine Ahnung.
-- Editiert von mepeisen am 02.05.2017 17:11
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