Hallo, etwas verzwickt die Sache:
Bekannter wechselt in die pkv, kündigt die gesetzliche, hat jedoch eine 6 monatige Lücke zwischen PKV und GKV.
Also sagt die GKV, nix da, Kündigung ist unwirksam, allerdings läuft gleichzeitig die Versicherung der PKV weiter. Versicherungsmakler, der von der Problematik (Kündigung der GKV 6 Monate vor Neuabschluss PKV) wusste und meinte, alles kein Problem, kümmert sich um nichts.
Jetzt tritt der Fall ein, dass der Bekannte einen Unfall hat (zu der Zeit, als er in der GKV UND PKV versichert war).
Versicherungsmakler sagt ihm, er solle auf jeden Fall über die PKV abwickeln. PKV übernimmt die Kosten des Unfalls (KH, OP etc) abzüglich Eigenanteil.
Bekannter verhandelt mit PKV, dass Vertragsbeginn nachträglich geändert wird, da die GKV ihn ja nicht aus dem Vertrag lässt und die Rechnungen des Unfalls von der GKV übernommen werden, da er ja dort schließlich den vollen Beitrag zahlt.
GKV schüttelt den Kopf und sagt: nö, PKV hat ja schon gezahlt, wir zahlen nix. PKV schüttelt den Kopf und sagt, nö, wir ändern das Vertragsdatum nicht.
Fragen:
kann der Bekannte die gezahlten PKV Beträge von der PKV zurückfordern, überweist gleichzeitig die Zahlungen, die die PKV geleistet hat, an die PKV zurück?
Muss die GKV die Krankheitskosten in Gänze übernehmen?
Mittlerweile (zum 1.1.) ist der Bekannte bei der PKV versichert und die Kündigung der GKV ist durch.
Sorry, dass es so lang und verzwickt ist, hoffe aber, jemand kann ein bisschen zur Klärung beitragen.
-----------------
""
doppelt krankenversichert privat und gesetzlich -
quote:
Mittlerweile (zum 1.1.) ist der Bekannte bei der PKV versichert und die Kündigung der GKV ist durch.
Na dann ist doch alles super.
-----------------
" "
Die Fragen waren andere:
Fragen:
kann der Bekannte die gezahlten PKV Beträge von der PKV zurückfordern, überweist gleichzeitig die Zahlungen, die die PKV geleistet hat, an die PKV zurück?
Muss die GKV dafür die Krankheitskosten in Gänze übernehmen? Ist sie überhaupt dazu verpflichtet?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bevor man sich da Gedanken macht:
Selbst wenn das klappen würde, wäre das eine EXTREM teure Angelegenheit für den Bekannten.
Denn die Behandlungen wurden ja vom Krankenhaus auf PKV-Basis abgerechnet (und von der PKV erstattet).
Wenn der Bekannte nun die PKV-Leistungen zurückzahlt und die GKV in Anspruch nimmt, wird die GKV (wenn sie überhaupt zahlt) nur nach GKV-Basis zahlen.
D.h. auf dem Unterschied PKV/GKV bleibt der Bekannte sitzen.
Beispiel mit fiktiven Zahlen:
Krankenhaus hat 10000€ in Rechnung gestellt. PKV hat 10000€ erstattet. Bekannter zahlt nun die 10000€ zurück und tritt an die GKV heran. GKV übernimmt aber nur 2000€. Bekannter muss 8000€ aus eigener Tasche zahlen.
Liegt einfach daran, dass ein und die selbe Krankheit vom Krankenhaus bei PKV und GKV unterschiedlich hoch abgerechnet wird.
Der Bekannte sollte sich diesbezügliche Gedanken aus dem Kopf schlagen. Selbst wenn es funktionieren würde, wäre es teuer für ihn.
-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten