Hallo,
ich konnte meine (Geschäfts)-Haftpflichtversicherung aufgrund der schwachen Konjunktur nicht bezahlen wodurch der Versicherungsschutz vor einem Jahr eingestellt wurde und erst wieder nach dem Bezahlen der Außenstände bestehen sollte. Das leuchtet natürlich ein.
Im zweiten Halbjahr war wieder der neue Halbjahresbeitrag fällig den ich ebenfalls noch nicht zahlen konnte. Die Versicherung teilte mir dann mit, dass der Versicherungsschutz erst nach dem Bezahlen der beiden Beiträge wieder besteht.
Ich bin nun der Auffassung dass durch das einstellen des Versicherungsschutzes seitens der Versicherung auch kein Anrecht mehr auf Zahlung (ab diesem Zeitpunkt) der Versicherung besteht. Ich würde also nur das erste Halbjahr bezahlen wollen, in dem ich Versicherungsschutz hatte, und nicht zusätzlich das zweite Halbjahr in dem die Versicherung ja gar keine Leistung mehr erbracht hat. Einen Versicherungsfall könnte ich schließlich auch dann nicht abrechnen wenn ich den Beitrag nachgezahlt habe. Mittlerweile wäre ja schon der dritte Beitrag fällig.
Die Versicherung hingegen ist der Meinung dass Sie auch dann ein Anrecht darauf hat die Beiträge zu kassieren wenn in dem besagten Zeitraum überhaupt kein Versicherungsschutz bestanden hat weil der Vertrag grundsätzlich noch besteht. Kann mir jemand sagen ob das tatsächlich stimmt? Ich will die Versicherung ja grundsätzlich behalten, sehe mich aber außer Stande mein Geld so zum Fenster raus zu werfen. Wieso soll die Versicherung das Recht haben die Leistung einzustellen wenn sie gleichzeitig ein Anrecht auf Bezahlung haben will? Dass ist ja so wie wenn ich etwas per Vorkasse mit 14 Tage Zahlungsziel verkaufe und hinterher die Ware behalten darf weil das Geld erst nach 30 Tagen am Konto war.
MfG.
Sonja
-- Editiert von Sonja Meichel am 11.11.2004 14:35:04
Versicherung verlangt Geld für gekündigte Versicherung
11. November 2004
Thema abonnieren
Frage vom 11. November 2004 | 14:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung verlangt Geld für gekündigte Versicherung
#1
Antwort vom 11. November 2004 | 22:11
Von
Status: Schüler (372 Beiträge, 43x hilfreich)
stimmt auf jeden fall...
#2
Antwort vom 12. November 2004 | 08:36
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Dein Vergleich mit der Ware stimmt ja auch.
Wer kennt nicht den kleinen Satz "Ware bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung unser Eigentum..."
Und in den Vers.Bestimmungen wird das genau geregelt.
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