Hallo,
ich hoffe, ich bin hier richtig, ansonsten bitte ich um Korrektur.
Folgende Situation:
Jemand zieht um und mietet einen 7.5 Tonner. Eine zweite Person fährt diesen und unterschreibt auch bei der Autovermietung alles. Während der Fahrt fliegt der Beifahrerspiegel ab-und zwar wirklich einfach so. Dafür gibt es Zeugen-nämlich den Beifahrer. Bei Rückgabe wurde das geschildert, der Mitarbeiter des Unternehmens stellte fest, das nirgendwo Kratzer etc. sind und nirgends vorgefahren wurde und erstattet die geleistete Kaution.
Nun-4 Monate später-bekommt Fahrer Post, das er den Spiegel zu bezahlen hat mit dem Hinweis auf die Selbstbeteiligung in der Kasko.
Ist das korrekt, das der Fahrer haftet? Wäre dies nicht ein denkbarer Fall für die private Haftpflichtversicherung des Fahrers? Derjenige, der umgezogen ist, hatte den Wagen "nur"telefonisch bestellt und saß nicht mit im Auto.
Ich danke schonmal für Antworten.
-- Editiert von deichkind123 am 23.05.2019 19:12
Schaden an Mietwagen-welche Versicherung?
23. Mai 2019
Thema abonnieren
Frage vom 23. Mai 2019 | 19:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden an Mietwagen-welche Versicherung?
#1
Antwort vom 23. Mai 2019 | 21:00
Von
Status: Unbeschreiblich (126957 Beiträge, 40736x hilfreich)
ZitatIst das korrekt, das der Fahrer haftet? :
Je nach vertraglicher Vereinbarung kann der Fahrer oder der Mieter haften.
Wobei eine Haftung normalerweise ein Verschulden vorraussetzt und das kann ich in der Schilderung nicht erkennen ...
ZitatWäre dies nicht ein denkbarer Fall für die private Haftpflichtversicherung des Fahrers? :
Nö, solche Kfz-Schäden sind da nicht versichert.
#2
Antwort vom 23. Mai 2019 | 21:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
die begründen das damit, das Fahrer den Wagen unbeschadet abgeholt hat und ohne Spiegelglas-es war nur das Spiegelglas ohne erkennbaren Grund rausgefallen während Fahrt-zurückbrachte. Das kein Verschulden vorlag , wurde ja bei Abnahme bestätigt, sonst hätte es ja keine Kaution zurück gegeben
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