Regenwasser von Garage hat schaden verursacht

24. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
andreasberg123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Regenwasser von Garage hat schaden verursacht

Leider haben ich nirgendwo sichere Informationen gefunden. Vielleicht kann mir jemand hier im Forum weiterhelfe.
Ich habe mir vor einige Zeit eine Garage gebaut. Diese ist direkt an das Nachbargrundstück angrenzend. Hierfür liegen auch alle entsprechenden Genehmigungen vor. Das Wasser soll in die Regenwasserleitung abgeführt werden. Leider war diese bei der Fertigstellung der Garage noch nicht fertig, sodass ich es zunächst einfach auf die Wiese gelegt habe. Durch das versickernde Wasser sind leider Schäden am Keller des Nachbarhaus entstanden. Ist sowas durch meine Haftpflichtversicherung abgedeckt? Oder gibt es eine anderen Versicherung die dafür aufkommt?

Vielen Dank vorab für die Hilfe.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35507 Beiträge, 6042x hilfreich)

Zitat (von andreasberg123):
Ist sowas durch meine Haftpflichtversicherung abgedeckt?
Könnte sein. Du könntest mal in deiner Police nachschauen, was da versichert ist. Was dort zu Fahrlässigkeit/grobe Fahrlässigkeit steht...
Du könntest auch eine Schadensmeldung an deine Vers. schicken. Die antwortet dann schon.
Zitat (von andreasberg123):
Oder gibt es eine anderen Versicherung die dafür aufkommt?
Welche hast du denn noch?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126800 Beiträge, 40704x hilfreich)

Zitat (von andreasberg123):
Durch das versickernde Wasser sind leider Schäden am Keller des Nachbarhaus entstanden

Festgestellt durch wen konkret, mit welcher Qualifikation konkret?



Zitat (von andreasberg123):
Ist sowas durch meine Haftpflichtversicherung abgedeckt? Oder gibt es eine anderen Versicherung die dafür aufkommt?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen aufklärende Details drin zu stehen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17668 Beiträge, 9682x hilfreich)

Zitat (von andreasberg123):
Ist sowas durch meine Haftpflichtversicherung abgedeckt?

Bei guten Haftpflichtversicherungen sind auch kleine Bauvorhaben mitversichert.
Müsste man in den Versicherungsunterlagen schauen.
Ansonsten gibt es keine Versicherung, die dafür aufkommt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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