Hallo zusammen,
um es kurz zu fassen: Meine Krankenkasse hat nach eigener Aussage eine offene Forderung bei mir gepfändet. Da ich ein P-Konto habe und mein Einkommen im Bereich des Pfändungsschutzes liegt, belastet diese Pfändung erstmal nicht direkt mein Konto. Allerdings hat die Krankenkasse Pfändungsgebühren in Höhe von etwa 55€ mit dem Krankenkassenbeitrag von meinem Konto abgezbucht. Die Einzugsermächtigung zählt doch nur für die Beiträge, oder? Demnach die Frage: Dürfen die das überhaupt?
Krankenkasse zieht Pfändungsgebühren mit Beitrag ein
16. November 2015
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Frage vom 16. November 2015 | 12:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkasse zieht Pfändungsgebühren mit Beitrag ein
#1
Antwort vom 16. November 2015 | 14:23
Von
Status: Junior-Partner (5704 Beiträge, 2534x hilfreich)
Zitat:Die Einzugsermächtigung zählt doch nur für die Beiträge, oder?
Woher sollen wir wissen, in welchem Umfang du eine Einzugsermächtigung erteilt hast?
Also solltest du in deinen Vertragsbedingungen nachschauen.
#2
Antwort vom 16. November 2015 | 15:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe mich nebenbei schlau gemacht,das ist Inhalt des SEPA-Lastschriftmandats:
"Ich ermächtige die XXX, Beitragszahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der XXX auf mein Konto gezogenen Lastschriften
einzulösen."
Einen Bescheid über die Höhe meines Beitrages habe ich auch. Nach meinem Empfinden gehören Pfändungsgebühren nicht dazu...
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#3
Antwort vom 17. November 2015 | 16:07
Von
Status: Junior-Partner (5103 Beiträge, 1973x hilfreich)
1. Krankenkasse schriftlich mahnen, die Vollstreckungskosten zu erstatten.
2. Bei Verstreichen der Frist, die Rücklastschrift zurückbuchen.
3. Unstrittigen Krankenkassenbeitrag manuell an die Krankenkasse überweisen.
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