Hallo,
wenn ein Gericht bei Beantragung von Prozeskostenhilfe vor Entscheidungsreife (weil die Gegenseite nicht angehört wurde) in einem Beschluss Prozesskostenhilfe verweigert, ist dieser Beschluss wirksam oder nicht ?
Ist die Wirksamkeit bei Beschluss vor Entscheidungsreife in der ZPO oder der VwGO geregelt?
Vielen Dank
Beschluss über Prozesskostenhilfe vor Entscheidungsreife
17. September 2024
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Frage vom 17. September 2024 | 11:07
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschluss über Prozesskostenhilfe vor Entscheidungsreife
#1
Antwort vom 17. September 2024 | 11:14
Von
Status: Unbeschreiblich (126672 Beiträge, 40679x hilfreich)
Zitatist dieser Beschluss wirksam oder nicht ? :
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
#2
Antwort vom 17. September 2024 | 12:29
Von
Status: Unbeschreiblich (40088 Beiträge, 14274x hilfreich)
Siehe § 166 VwGO.
Über PKH wird üblicherweise nach Antragstellung entschieden und nicht erst bei Entscheidungsreife. Voraussetzung ist neben Bedürftigkeit des Antragstellers auch eine Aussicht auf Erfolg. Aussichtslose Rechtswahrnehmungen muss der Steuerzahler nicht mal darlehensweise finanzieren.
wirdwerden
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