Beschluss über Prozesskostenhilfe vor Entscheidungsreife

17. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
fragmal10
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschluss über Prozesskostenhilfe vor Entscheidungsreife

Hallo,

wenn ein Gericht bei Beantragung von Prozeskostenhilfe vor Entscheidungsreife (weil die Gegenseite nicht angehört wurde) in einem Beschluss Prozesskostenhilfe verweigert, ist dieser Beschluss wirksam oder nicht ?

Ist die Wirksamkeit bei Beschluss vor Entscheidungsreife in der ZPO oder der VwGO geregelt?

Vielen Dank




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126672 Beiträge, 40679x hilfreich)

Zitat (von fragmal10):
ist dieser Beschluss wirksam oder nicht ?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40088 Beiträge, 14274x hilfreich)

Siehe § 166 VwGO.

Über PKH wird üblicherweise nach Antragstellung entschieden und nicht erst bei Entscheidungsreife. Voraussetzung ist neben Bedürftigkeit des Antragstellers auch eine Aussicht auf Erfolg. Aussichtslose Rechtswahrnehmungen muss der Steuerzahler nicht mal darlehensweise finanzieren.

wirdwerden

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