wiederholt mit marihuana erwischt - führerscheinre

4. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
metmaks
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
wiederholt mit marihuana erwischt - führerscheinre

sehr geehrte damen und herren,

ich bitte um hilfe in folgender angelegenheit:
person x, 25 jahre alt, wohnhaft in nähe düsseldorf, wurde innerhalb der letzten 6 jahre 4 mal mit einer geringen menge marihuana erwischt.

die erste Anzeige wurde fallengelassen, die zweite wurde mit ca 1800€ Strafe belegt, die dritte mit ca 2200€ und nun kommt es zur vierten anzeige.

meine erste frage ist, mit welcher strafe muss der angeklagte rechnen?

die zweite frage bezieht sich auf den führerschein.
person x ist grade dabei seinen führerschein zu machen, ist jedoch noch nicht dafür angemeldet.
wird die srafe auch folgen füe den führerschein haben?

vielen dank für ihre hilfe im voraus!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9551x hilfreich)

Das wird sicherlich wiederum eine Geldstrafe geben. Wohl wieder ein paar Tagessätze mehr, als letztes Mal.

quote:
wird die srafe auch folgen füe den führerschein haben?


Ja, mit zieml. Sicherheit. Regelmäßige Cannabiskonsumenten gelten als ungeeignet zum Führen von KFZ. Und bei 4 Verfahren wird die Führerscheinstelle zieml. sicher von regelmäßigem Konsum ausgehen. Es wird daher wahrscheinlich ein fachärztliches Gutachten und Drogenscreenings angeordnet werden. Je nach dem Ergebnis des Ganzen, passiert gar nichts, oder die Fahrerlaubnis wird verweigert. Oder es wird, wenn aufgrund des FÄG noch keine klare Entscheidung ergehen kann, ggf. noch eine MPU zusätzlich angeordnet und dann entschieden.

Hier sollte also noch ein gutes Weilchen mit dem Führerschein gewartet werden und vor allem der Drogenkonsum eingestellt werden. Sonst wird das näml. nichts.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
metmaks
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für die schnelle Hilfe und kompetente Antworten!

eine weitere frage hab ich dennoch:
wird das Straßenverkehrsamt automatisch darüber informiert,obwohl Person x dort noch nicht angemeldet ist?
oder informiert sich das Straßenverkehrsamt automatisch, sobald eine Anmeldung erfolgt?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9551x hilfreich)

Beides ist möglich. Also auch beides zusammen.

Die Polizei kann eine Mitteilung nach § 2, Abs. 12 StVG machen. Aber in jedem Fall wird die Fahrerlaubnisbehörde sich informieren, sobald der Antrag eingeht.

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#4
 Von 
metmaks
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

echt lobenswert wie schnell hier geantwortet wird! vielen dank dafür!

was kann ich mir unter einem fachärztlichen Gutachten und einem Drogenscreening vorstellen?
handelt es sich hierbei um einen Urintest?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9551x hilfreich)

Drogenscreenings sind Urintests, ja (unter Aufsicht!)

Ein ärztliches Gutachten umfasst neben den labortechnischen Untersuchungen auch Feststellungen über den allgemeinen Gesundheitszustand, den Bewegungsapparat, das Nervensystem, die Sinnesfunktionen, die „psychische Verfassung", die Reaktionsfähigkeit und die Belastbarkeit eines Fahrerlaubnisinhabers/-bewerbers





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