verdacht auf illegalen BTM Handel

10. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Shorty123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
verdacht auf illegalen BTM Handel

würde gerne mal wissen wie ihr die rechtslage seht...

ich bin vorbestraft wegen cannabis schmuggel von 2 fällen insgesamt 7 gramm
aus der niederlande..

jetzt hat mich jemand angeschwärzt, zu unrecht muss ich dazu sagen
und behauptet von mir im zeitraum von 2006 - 2007 btm erworben zu haben, wir haben aber lediglich zusammen geworfen und zusammen gekauft

es liegt eine aussage halt vor, und eine razzia wo sie bei mir 0,6 gramm cannabisgemisch fanden

was erwartet mich im günstigsten falle und was im schlimmsten ? ich war auch bei der jugendberatung die ja ein urteil über mich zusammenstellt, sie hat mich schon etwas beruhigt und sagte das ich als heranwachsender bestraft werde

danke euch

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33624 Beiträge, 17530x hilfreich)

Hi,

wieso zu Unrecht? "Zusammen gekauft" - was bitte soll denn das sein, wenn nicht der Erwerb von Btm? Was die Strafe anbelangt, so kann man da gar nichts sagen. Einmal 1 g zu erwerben ist was Anderes als 100mal 100 g, wie Sie sich denken können.
Übrigens stellt nicht "die Jugendberatung ein Urteil über Sie zusammen" - nein, das wird jemand aus einer Berufsgruppe namens "Richter" tun. Die Jugendgerichtshilfe schlägt anscheinend vor, Sie als Heranwachsenden zu behandeln. Wenn der Richter dem folgt, ist das zwar recht positiv für das Führungszeugnis, dafür kommt dann aber auch die unpopuläre Strafe des Jugendarrestes für Sie in Frage.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
braveheart-sls
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 135x hilfreich)

hast du denn schon eingeräumt, dass du mit ihm zusammen btm erworben hast?

wenn nicht, dann muss er und die polizei es dir nachweisen. Dass man bei dir jetzt etwas bei der Razzia gefunden spricht natürlich nicht für dich und macht dich, unglaubwürdig.

Wenn du nichts ausgesagt hast, dann einfach die Vorwürfe zurückweisen. Die müssen es dir dann Nachweisen.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33624 Beiträge, 17530x hilfreich)

Hi,

tja, nur ist eben eine Zeugenaussage ein Beweis, den man nicht einfach mit Ich-war-es-nicht wiederlegt...

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 364x hilfreich)

Herr schick Hirn vom Himmel... :augenroll:
Am sinnvollsten erscheint hier dann doch eher eine wahrheitsgemäße Schilderung der Zusammenhänge. Und ein paar Drogenscreenings, die belegen können, daß Sie nix mehr nehmen, helfen manchmal wahre Wunder, wenn es um die Frage Arrest oder nicht geht...

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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