Hallo,
Ich habe eine Frage zum beschränkten Einspruch gegen Tagessatzhöhe bei Trunkenheit auf dem Fahrrad.
Mein Freund hat ein Strafbefehl bekommen und würde gern Einspruch einlegen.
Problem:
Er ist Kanadier, hat ein Work & Travel Visa für ein Jahr, was ihm erlaubt in Deutschland zu reisen und zu arbeiten.
Er ist seit 28.12.12 hier und hat die ersten Monate seine Freizeit genossen und danach erfolglos Arbeit gesucht. Er lebt bei uns als Freund und zahlt nur einen geringen Teil an Miete. Davor in Kanada hat er einiges angespart, so dass er sich hier über Wasser halten kann.
Die Strafe lautet: 25 x 40 Tagessatzhöhe = 1000
dies ist eindeutig zu hoch für einen Arbeitlosen, vorallem Ausländer, der noch Geld braucht um seinen Rückflug kaufen zu können ( ca. 1000-1500)
meine Frage: wie weiß ich beim Einspruch nach dass er Arbeitslos ist? Da er ja nicht Deutscher ist und Arbeitslosengeld bezieht oder so.
würde mich über hilfreiche Antworten freuen =) Danke im Vorraus!
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beschränkter Einspruch gegen Tagessatzhöhe
Er muss es nicht nachweisen, es reicht, wenn er die Umstände so schildert, wie es hier getan wurde.
Strafe gern, aber sie darf nicht wehtun... oder wolltest Du auf etwas anderes hinaus?
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Ich bin ein kleiner harmloser Zwitschervogel"
-- Editiert zwitschervogel am 21.06.2013 13:07
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@zwitschervogel
Es ist doch offensichtlich, dass eine TS-Höhe von 40 € für einen Arbeitslosen zu hoch ist. Was soll also die Polemik?
@wastl
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Das freut mich, dass es mit einer Schilderung funktioniert, da im Internet immer überrall von Einkommensnachweisen gesprochen wird.
Könnte ich diese Frage eig. auch dem Amtsgericht stellen per Anruf, was sie genau benötigen, um 100% sicher zu sein?
Würde ich die Schilderung dann als Anhang extra zum Einspruch schreiben?
Ist es bei beschränktem Einspruch auch sicher, dass es zur keiner Hauptverhandlung führt? Das will er nämlich auf keinen Fall, da es für einen Ausländer , der kaum Deutsch spricht, wohl eher schlecht aussieht. (Hohe Kosten: dolmetscher, gerichtskosten)
@zwitschervogel:
Sie wird danach genauso noch weh tun. Es handelt sich hier um einen jungen Erwachsenen ohne Ausbildung,der einfache Jobs in seiner Heimat betätigt hat und auch nicht von seinen Eltern finanziell unterstützt wird.
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Ist es bei beschränktem Einspruch auch sicher, dass es zur keiner Hauptverhandlung führt? Nö. Aber die Verhandlung eines Einspruchs kostet gerade mal 60 Euro - mit und ohne Dolmetscherkosten, denn die dürfen nicht extra berechnet werden. Insofern ist auch dann der Nutzen höher als die Kosten.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
-- Editiert muemmel am 22.06.2013 01:08
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