Warenkreditbetrug aus dem Jahr 2017

4. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
luna87
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 16x hilfreich)
Warenkreditbetrug aus dem Jahr 2017

Guten Tag,

Vorladung der Polizei wegen „weiterer Arten des Warenkreditbetrugs"

Ich wurde wegen 4 Fällen zu 3 Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung.

Die Taten wegen derer ich verurteilt wurde fallen in den gleichen Zeitraum wie die „aktuelle" also aus Ende 2017.

Was passiert im Falle einer erneuten Verurteilung, Verlängerung der Bewährungszeit, oder Umwandlung der Bewährung in eine Haftstrafe?

Was ist realistisch?
Danke!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 330x hilfreich)

Zitat (von luna87):
Was passiert im Falle einer erneuten Verurteilung, Verlängerung der Bewährungszeit, oder Umwandlung der Bewährung in eine Haftstrafe?
Es wird eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet. Man tut also so, als wären es damals 5 fälle gewesen und wird dann entsprechend die Strafe auf das Maß erhöhen, als hätte man seiner Zeit gleich 5 anstatt 3 Taten verurteilt.

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