Verletzung der Unterhaltspflicht? Was kann der Grund für die Vorladung sein?

5. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sven1982
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verletzung der Unterhaltspflicht? Was kann der Grund für die Vorladung sein?

Ich habe eine 6 jährige Tochter und habe gestern eine Vorladung von der Polizei wegen Verletzung der Unterhaltspflicht erhalten.
Ich bin Student und habe einen 400€ -Job um meine laufenden Kosten zu zahlen.
Ich habe regelmäßigen Kontakt zum Jugendamt und dort wurde mir mitgeteilt, dass die Kosten vorausgezahlt werden, so lange ich keine feste Arbeit habe.
Die Tatzeit beginnt zu dem Zeitpunkt als ich mein Fachabi nachgemacht habe; davor habe ich kurzzeitig gearbeitet und den Unterhalt auch gezahlt.

Die Vorladung hat mich jetzt verwundert und ich weiß nicht, was mich erwartet, weil sich an der Situation nichts geändert hat.
Was kann also der Grund für die Vorladung sein?

Danke für die Weiterhilfe.


Wir
empfehlen

Strafanzeige stellen

Sie sind Opfer einer Straftat geworden oder haben eine Straftat beobachtet und möchten das einer Behörde anzeigen?
Juristische Dokumente individuell, günstig und rechtssicher.

Mehr Informationen



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 784x hilfreich)

Wie alt bist du? Hast du vor Fachabi und Studium ein Ausbildung gemacht?

gruß azrael

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sven1982
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin 26. Ich habe eine Ausbildung gemacht und dann ein halbes Jahr gearbeitet und in der Zeit Unterhalt gezahlt. Danach war es mir dann nicht mehr möglich.

0x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 364x hilfreich)

Genau da ist das Problem. Wer aus eigener Verantwortung sein Einkommen vermindert (z.B. auch durch Aufnahme einer zweiten Ausbildung) und sich damit zahlungsunfähig macht, begeht eine Straftat. Er schafft nämlich vorsätzlich Voraussetzungen, um seiner Unterhaltspflicht zu entgehen.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sven1982
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aber warum hat mir das das Jungendamt nicht mitgeteilt?
Dort wurde mir sogar gesagt, dass ich die Zeit, in der ich mein Fachabi mache, nicht zurückbezahlen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sven1982
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

mir sind noch zwei Sachen eingefallen, die mich interessieren.

Warum melden die sich erst jetzt bei mir? Dass ich aufgehört habe zu arbieten ist schon ca. fünf Jahre her.

Und wenn ich jetzt wirklich eine Strafanzeige bekomme, was erwartet mich dann? Im schlimmsten und im besten Fall?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 364x hilfreich)

Erwarten tut Sie vermutlich maximal eine Geldstrafe, eher schon eine Verfahrenseinstellung. Warum man erst jetzt drauf gekommen ist, läßt sich schwer sagen. Möglicherweise hat die Kindesmutter Anzeige erstattet oder es hat beim Jugendamt schlicht der Sachbearbeiter gewechselt.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 282.940 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.184 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen

Vorladung von Polizei, was erwartet mich?
Die Antworten findet ihr hier:


Falschaussage - was nun?

von Rechtsanwalt Rolf Tarneden
Falsche Angaben vor der Polizei oder Gericht ziehen unangenehme Folgeverfahren nach sich. Die Betroffenen stehen vor der Frage, wie sie sich nun verhalten sollen. Dieser Artikel gibt Betroffenen Hinweise, welche Strafen drohen und was der Betroffene, der dem Vorwurf, falsche Angaben gemacht zu haben, ausgesetzt ist, sinnvoller Weise tun kann... mehr

Grundsätzliches zum Strafverfahren

Anzeige, Staatsanwaltschaft und Gericht / Das Strafverfahren beginnt mit der Anzeige einer "Straftat" meist bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft und beim Amtsgericht. ... mehr

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren

Wie verhält man sich als Beschuldigter gegenüber Ermittlungsbehörden richtig? / Strafrechtliches Ermittlungsverfahren Wie verhält man sich richtig, ... mehr

Vorladung der Polizei - was nun?

Aussage verweigern oder zur Vernehmung erscheinen? / Häufig erfahren Beschuldigte erst mit einer Vorladung durch die Polizei, dass gegen sie Anzeige gestellt und ein Ermittlungsverfahren ... mehr