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Unschuldig wegen Vergewaltigung verurteilt:Was nun?
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Hallo,
ich hoffe, ihr seht es mir nach, dass ich noch einmal ganz an den Anfang dieses bemerkenswerten Thread springe:
Zitat:
Ich habe im Internet gesehen, dass die Urteil relativ milde ausfallen und habe es daher vorgezogen, alle durch die Anklage erhoben Vorwürfe zu bestätigen, dies in der Hoffnung, Bewährung zu bekommen und somit bald wieder zu Hause sein zu können.
Also das ist nun mit Abstand die tollste Begründung, die ich je gehört habe, warum jemand eine Vergewaltigung in vollem Umfang eingesteht, obwohl er behauptet, die Anschuldigungen seien völlig haltlos und könnten eindeutig widerlegt werden.
Denkende Menschen haben hinsichtlich der Motivation für ein solches Schuldeingeständnis möglicherweise eine GANZ andere Erklärung!
Und da war ich die ganze Zeit der Meinung, es gäbe Wirrköpfe nur im Forum Familienrecht!
Grüße
-- Editiert von Groellheimer am 29.05.2008 11:19:37
Hallo,
Mir ist etwas ähnliches passiert:
Meine Exfreundin (J.) hat mich montelang terrorisiert, hat mir Schwangerschaften vorgetäuscht und manchmal damit gedroht mich wegen Vergewaltigung anzuzeigen.
Auf einem Volksfest kam es letztes Jahr im Oktiber zu einem großen Streit.
Obwohl ich mich schon Monatelang imemr wieder mit J. gestritten hatte, war diesmal klar, dass es der letzte Streit sein würde.
Ich hatte den Kontakt zu ihr und natürlich auch die vielen Streits, die vorgetäuschten Schwangerschaften und eignetlich fast alles, was zwischen uns passiert ist vor meinen Eltern verheimlicht.
Nach diesem Streit war klar, dass meine Eltern nun involviert werden, weil auch meine kleine Schwester auch an diesem Streit beteiligt war.
J. wusste, dass es kein zurück mehr gibt und ist am nächsten Tag zur Polizei gegangen, um mich anzuzeigen. ich solle sie Vergewaltigt haben, irgendwann im Mai, genaueres wüsste sie nicht mehr.
Nach der erkennungsdienstlichen Behandlung bei der Kripo habe ich mir eine Anhwältin gesucht, die mir aus dieser Situation helfen sollte.
der Große Fehler war, dass diese Anwältin eine Fachanwältin für Familienrecht war, ich dachte das könnte von Vorteil sein, weil es ja um eine, wenn auch gescheiterte zwischenmenschliche Beziehung ging.
Obwohl sämtliche Polizisten beim Verhör meiner Freunde und meiner Familie angedeutet haben, dass es vermutlich nicht zu einer Verhandlung kommen wird, wurde sie im Mai dieses Jahres eröffnet
Sie endete mit einem Schuldspruch, den niemand verstehen konnte.
Ich wurde zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Durch einen Fachanwalt für Strafrecht ließ ich eine Revisionsschrift verfassen. leider habe ich diese nie zu Gesicht bekommen, daher weiß ich nicht, was dieser Anwalt eigentlich für sein Honorar von 3000 Euro unternommen hat.
Gebracht hat es jedenfalls nichts, die Revision wurde unbegründet abgelehnt.
Ich warte noch auf ein Klärendes Gespräch mit meinenm Anwalt, leider ist dieser sehr beschäftigt...
Ich bin Froh, dass meine Familie und meine Freunde trotz allem noch zu mir halten. Wie bereits erwähnt kann keiner die Argumentation der Richter nachvollziehen. es wurde eingeräumt, dass J. mehrfach gelogen hat, jedoch "solle sie das mit sich selbst ausmachen" (Zitat des Richters) mit dem Vorwurf der Vergewaltigung gegen mich hätte das nicht zu tun.
Gibt es vllt noch mehr ähnliche Fälle?
Git es trotz abgewiesener Revisison noch eine Chance das Verfahren noch einmal zu eröffnen?
Danke für eure Antworten
1. Ich fürchte, um derartige Fehlurteile zu vermeiden, kann man wohl leider nicht viel mehr tun, als jedem, der sich zu Unrecht eines Verbrechens (oder Vergehens mit erhöhter Mindeststrafe, wie gefährliche Körperverletzung) beschuldigt sieht, dringend dazu zu raten, ohne vorherige Akteneinsicht durch den Anwalt nichts aber auch gar nichts zu Polizei und Staatsanwaltschaft zu sagen. Es ist zwar menschlich, dass man solche Vorwürfe sofort und entschieden von sich weisen möchte, wenn man aber nicht weiß, was das vermeintliche Opfer ausgesagt hat, kann man leicht auch eher suggestiv gestelte Fragen der Polizei "hereinfallen" und damit ungewollt die Aussage des vermeintlichen Opfers noch glaubwürdiger machen.
2. In solchen Sachverhalten wie dem geschilderten, ist es offenbar keine gute Idee, als männliche Person allein Ausschau nach einer Person in einer mutmaßlichen Notlage zu halten. Wenn das eilbedürftig wirkt und man vielleicht die einzige Person ist, die ein Fahrrad oder Motorrad dabei hat, um sich um ein solches Problem zu kümmert, tut man vermutlich gut daran, die Polizei zu benachrichtigen. Ansonsten tut man der hilflosen Person vermutlich den größten Gefallen, wenn nicht irgendjemand, sondern eine Vertrauensperson wie die Schwester sich darum kümmert. Vielleicht wäre es auch eine gute Idee gewesen, die zumindest nachträglich, nach Auffinden der Person sofort anzurufen, dann werden die Zeitrahmen nämlich möglicherweise so eng, dass die Geschichte nicht mehr passt.
3. Gerade deswegen dürfte es allerdings für den Ausgang des Verfahrens auch höchst relevant sein, was die Schwester so ausgesagt hat. Die müßte ja wissen, ob es das Telefonat gab, was ihre Schwester dort so gesagt hat und vor allem, warum sie sich nicht selbst darum gekümmert hat...
4. Wurde die Person vielleicht von einer dritten Person vergewaltigt? Wäre es vielleicht denkbar, dass sie aus einem Verdrängungsprozess heraus sich nur noch an den Retter erinnert und den dann beschuldigt?
Und jetzt?
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