Tankbetrug

3. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
rhcp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Tankbetrug

Hallo,
ich war vor einem Monat Tanken ohne zu bezahlen, warum weiß ich gerade auch nicht wirklich. Es passierte so: Ein Freund und Ich machten das Kennzeichen vorn mit Schnee voll unkenntlich, das hintere leicht unkenntlich. Wir fuhren auf die Tankstelle, er stieg vom Beifahrersitz aus und tankte. Ich saß im AUto und die Sonnenblenden waren unten. Als der Tank voll war verließen wir also die Tankstelle. Heute kam ein Brief an meinen Vater (Halter), das gegen den Fahrer wegen TANKBETRUG ermittelt werde und er bis innerhalb 14 Tagen den Fahrer nennen soll, bzw. dies verweigern kann.

Was soll ich jetzt machen? Ich bin völlig aufgelöst und mir selbst nicht klar warum wir das gemacht haben. Ich bin 18j alt. Was kann mir bevorstehen?

Danke

PS. Ich bin noch nie aufgefallen und habe keine Vorstrafen.

-- Editiert von rhcp am 03.02.2007 09:53:47




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Geh mal auf den Link:

http://123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=38001&page=1

Am besten wäre, zur Tankstelle gehen und nachträglich bezahlen.

Betrug liegt nur bei Vorsatz vor, vergessen hingegen ist noch kein Betrug oder Diebstahl.

http://www.uni-greifswald.de/~ls1/Folien/VKBudde/VK-II%20Fall%2011.pdf


:dau:



-- Editiert von armesocke am 03.02.2007 10:54:22

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rhcp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
danke dir erstmal. Es ist kein Schreiben der Tankstelle sondern von der Polizei. LINK http://i19.tinypic.com/33eq7o4.jpg
Wie gesagt es war Vorsatz (Schnee auf Front-Kennzeichen, Sonneblenden, und mein Kumpel der getankt hat, hat nicht in die Kamera geschaut.

0x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
rhcp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich schreibe jetzt einen Brief an die Tanke und bezahle die Rechnung. Was passiert dann seitens der Staatsanwaltschaft?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Der Halter kann nicht belangt werden, nur der jenige der den Diebstahl begangen hat, und wenn ihr wisst das die Aufzeichnungen nicht gut sind, währe wohl der Täter nicht ermittelbar.

Wenn Du einen Brief schreibst, stehst Du als Täter fest, und bei dieser Tatausübung kommt es sicher zu einem Strafbefehl, das war dann ein teueres Tanken.

ich würde keine angaben machen, wenn dein vater mitspielt..

grüße
steffi

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
rhcp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
genauso habe ich mir das auch überlegt. Ich bin sicher dass ich auf den AUfnahmen nicht drauf bin, es langt auf keinen Fall für einen Vergleich mit dem hinterlegten Foto. Recherchieren die Behörden wer alles Täter sein kann wenn mein Vater von seinem Sonderrecht Gebrauch macht? Denn der Täterkreis ist ja damit eingeschränkt.

Ich würde das Geld dem Tankwart dann auf andere Weise zukommen lassen mit einem Bonus natürlich. Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 784x hilfreich)

Warum nicht den Ar.sch in der Hose haben und zu dem Bockmist auch stehen???
Erst Mist bauen und dann plärren, ich kanns nicht mehr hören... :augenroll:

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

es kann sein das der dorfbulle bei euch mal vorbeikommt und fragt wer denn der täter sein könnte, evtl. noch mit fahrtenbuch drohen wie üblich.. aber wenn dein vater keine aussage macht, und er auch nicht für den täter gehalten wird, kommt nicht viel bei rum..

ich würde nicht an den tankwart in irgendeiner form rantreten. entweder ziehts es richtig zu ende oder gar nicht..

nächste woche hasts dann vergessen.. schlechte gewissen halten meistens nur ein zwei wochen..

grüße
steffi

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
rhcp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Steffi,
ich wohne ja in keinem Dorf sondern in einer Großstatdt. Wenn mein Dad jetzt aufgrund dieser Klausel 2 (der Fahrer war Familienangehöriger und mein Dad muss diesen nicht belasten) nichts sagt, weiß die Polizei dass es entweder ich oder meine Schwester gewesen sein kann. Ob sie dann Beweise haben ist fragwürdig.
Danke soweit. Ja ich werde auf jedenfall an den Tankwart rantreten, und bin auch zutiefst beschämt, v.A. habe ich es echt nicht nötig.:(

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 287.583 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.894 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen