Hallo liebes Forum,
ich habe folgendes Problem und bitte um Eure Mithilfe:
Ich habe im Dezember 2006 getankt und nicht bezahlt. Ich habs schlicht und einfach vergessen, und kann mich auch am genauen Vorgang beim besten Willen nicht mehr erinnern. Habs einfach vergessen. Bewusst wurde mir das ganze erst als ich ein Schreiben von der Polizei erhalten habe, wo mir das ganze vorgeworfen wurde. Dabei ging es um einen Betrag von 10€. Ich habe mich im Internet erkundigt, und mir wurde geraten bei der Polizei nicht auszusagen, was ich auch gemacht habe. Ich bin aber zu der Tankstelle hingefahren und habe die 10€ bezahlt, Quittung hab ich behalten. Ich habe daraufhin die Angelegenheit als erledigt betrachtet, da ich bezahlt hatte und nicht dachte daß die Staatsanwaltschaft
wegen lächerlichen 10€ Anklage erheben würde. Doch nun habe ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft erhalten, in dem mir mitgeteilt wird daß ich 150€ an eine karitative Gesellschaft zahlen soll, sonst werde ich angeklagt werden ! Damit hatte ich nicht gerechnet, ich fühle mich total verarscht und komme mir total kriminalisiert vor ! Morgen muss ich zur Polizei und Fingerabdrücke und DNA Material abliefern. Die haben einen totalen Knall, ich bin nicht vorbestraft und habe mich davor auch nichts zu Schulden kommen lassen. Ich bin Student und habe ganz sicher keine 150€ welche ich bezahlen könnte, auch bin ich unschuldig und habe das Bezahlen ganz einfach vergessen !
Wie soll ich mich nun verhalten ? Soll ich vor Gericht gehen und dort versuchen meine Unschuld zu beweisen ? Ich meine, wer macht schon einen Tankbetrug für 10€ ? Das ist schon allein total lächerlich ! Kann ich noch den Tankstellenpächter versuchen zu erreichen, damit er die Anzeige zurück nimmt, oder ist das gar nicht mehr möglich ?
Bitte helft mir, ich bin verzweifelt und wütend über diese Angelegenheit !
Chris
Tankbetrug- Hilfe !
Welche "Unschuld" wollen sie beweisen???
Das sie den entstandenen Schaden ersetzt haben, ist ja wohl das Mindeste...
Grundsätzlich waren die Ermittlungen der Polizei ja bereits angelaufen als sie das Geld dann mal bezahlten, somit wäre der Fall (zumindest bei der Polizei) eh nicht mehr "einstellbar".....
Und der StA hat (viell. weil diese Art der strafbaren Handlungen in dem Bezirk zunehmen oder aus welchen Gründen auch immer) eben dieses "Angebot" als fair erachtet....
Ob sie nun vor Gericht gehen, liegt in ihrer Entscheidung....
Es kann auch noch teurer werden - es kann auch eingestellt werden...
Vor Gericht bekommt man kein Recht, man bekommt ein Urteil.....
Welche §§ wurden für die ED- und DNA-Behandlung angegeben? Wäre mal interessant, welchen "Fall" man hier herangezogen hat...
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
--- editiert vom Admin
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kann ich noch den Tankstellenpächter versuchen zu erreichen, damit er die Anzeige zurück nimmt, oder ist das gar nicht mehr möglich ? <hr size=1 noshade>
Das könnte vielleicht sogar sein, da der Diebstahl geringwertiger Sachen ein relatives Antragsdelikt ist und wenn der Strafantrag zurückgenommen würde, wohl nur dann verfolgt würde, wenn ein besonderes öffentlichen Interesse vorliegt. Vielleicht wäre es dafür auch sinnvoll, dem Pächter für den Ermittlungsaufwand eine kleine Entschädigung anzubieten.
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Ich bin Student und habe ganz sicher keine 150€ welche ich bezahlen könnte, auch bin ich unschuldig und habe das Bezahlen ganz einfach vergessen ! <hr size=1 noshade>
Das Problem ließe sich eventuell dadurch lösen, dass Sie vorschlagen stattdessen gemeinnützige Arbeit abzuleisten, würde ich aber nur dann tun, wenn Sie vorsätzlich gehandelt haben.
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..Nicht hingehen, sondern warten, ob die StA dies richterlich anordnen laesst...
So wie sich das liest, dürfte eine derartige Anordnung wohl schon vorliegen,ein Grund ist für mich jedoch, wie wohl auch der Görlitzer Polizei , nicht erkennbar. <hr size=1 noshade>
Tut mir leid, aber ich kann mir nun wirklich - bei aller Kritik an der Wirksamkeit von Richtervorbehalten - nicht vorstellen, dass hier ein Richter eine DNA-Abnahme anordnet. Es ist absolut nicht ersichtlich, dass diese für das Strafverfahren erforderlich sein soll (geschweige denn die viel höheren Voraussetzungen für verfahrensübergreifende Zwecke erfüllt sein sollen), eine ED-Behandlung für Zwecke des Strafverfahrens wäre zwar schon nachvollziehbar, aber auch dort könnte man eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen, immerhin kommt es für die Rechtmäßigkeit einzelnen Bestandteile darauf an, inwieweit diese mit Tatortspuren verglichen oder Zeugen vorgelegt werden sollen. Zuständig ist dafür Amtsgericht. Kosten entstünden dafür keine (Der Zeitpunkt spricht aber eher gegen eine Maßnahme für Zwecke des Strafverfahrens).
Einer ED-Behandlung für Zwecke des Erkennungsdienstes, die meiner Ansicht nach der Sachverhaltsschilderung eher gerecht würde, würde ich angesichts des geringen Schadens auch dann für unverhältnismäßig halten, wenn es sich um einen Wiederholungs- und Rückfalltäter handeln, da solche Maßnahmen nach Auffassung der Rechtssprechung bei Bagatelldelikten grundsätzlich nicht in Frage kommen. Dagegen kann man innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt der Vorladung Widerspruch einlegen, gemäß §80 VwGO hat dieser - sofern nicht die sofortige Vollziehung explizit angeordnet wurde oder noch wird - aufschiebende Wirkung. Wird diese nicht gewährt, würde ich jedoch gute Chancen sehen, sie vom Verwaltungsgericht wiederherstellen zu lassen. Jedenfalls würde ich dringend davon abraten, deswegen zur Polizei zu gehen, und stattdessen eher ein Widerspruchsschreiben aufsetzen, dieses durch eine andere Person bei der Polizei vorbeibringen lassen und gegen die Anordnung der DNA-Abnahme, wenn sie denn wirklich vorliegen sollte und die Anfechtungsfristen noch nicht abgelaufen (wie lange ist das her? Gibt es eine Rechtsmittelbelehrung?) sind, beim Landgericht Beschwerde einlegen.
-- Editiert von danielB am 04.04.2007 19:18:30
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Doch nun habe ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft erhalten, in dem mir mitgeteilt wird daß ich 150€ an eine karitative Gesellschaft zahlen soll, sonst werde ich angeklagt werden !
Dann soll das Verfahren offensichtlich nach § 153a eingestellt werden. Das heißt Sie zahlen die Buße und dann ist die Angelegenheit erledigt.
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Morgen muss ich zur Polizei und Fingerabdrücke und DNA Material abliefern.
Das ist in der Tat ungewöhnlich. Überprüfen Sie, ob es wirklich eine Anordnung auf richterlichen Beschluß hin war oder die Bitte zu einer freiwilligen DNA-Abgabe. Ich vermute letzteres.
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Ich wuerde nicht zahlen und warten was die StA macht, wenn aber der Richter dann spaeter mit einer verurteilung droht, dann koennen Sie ja immer noch zahlen
Das ist falsch, denn es ist ja bisher noch kein Richter im Spiel. Wenn die Geldbuße nicht gezahlt wird, wird Anklage erhoben und dann muß das gericht und die StA einer Verfahrenseinstellung erst wieder zustimmen.
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ein öffentliches interesse besteht bei beglichenem Schaden von 10 € offensichtlich nicht.
Das ist erst recht falsch, denn GERADE bei geringen Beträgen muß ja das öffentliche Interesse bejaht werden. Bei größeren Beträgen brauche ich es ja nicht mehr. Das öffentliche Interesse ist also NUR bei geringen Beträgen von Nöten.
Daher mein Tip: Reichen Sie die Quittung in Kopie bei der StA ein und teilen Sie denen mit, daß Sie umgehend nach Kenntnis des 'Vergessens' den Betrag gezahlt haben, noch ehe Sie von den Ermittlungen was wußten. Bitten Sie dann, daß das Verfahren nach 153 StPO ohne Auflage einer Geldbuße eingestellt wird.
Wenn sich die StA darauf einläßt ist es gut, wenn nicht würde ich lieber die 150 Euro bezahlen, als im Rahmen einer Gerichtsverhandlung ein wesentlich Kostenintensiveres Urteil zu riskieren.
Gruß Justice
-- Editiert von justice005 am 04.04.2007 19:38:06
--- editiert vom Admin
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Aus meiner Erfahrung stellt die StA in derartigen Fällen nur sehr selten OHNE Auflage ein, wenn sie sich schon mal festgelegt hat.
Dem schließe ich mich an. Aber mein Tip ist immerhin ein kostenloser Versuch, die StA zu einer Einstellung ohne Auflagen zu bewegen. Wenn nachgewiesen wurde, daß sehr zeitnah der Schaden bezahlt wurde, kann man es ja mal versuchen.
Aber wie schon gesagt: Kosten würde ich nicht riskieren.
Hallo und danke für die vielen hilfreichen Antworten !
Ich war heute bei der DNA-Entnahmen, ich habe sowieso nicht gerade vor eine kriminelle Karriere anzustreben, blöd fand ichs trotzdem aber naja.
Also ich nachdem ich den Bescheid erhalten habe habe ich etwa 4 Tage später bei der Polizei angerufen um mich zu erkundigen was da genau vorliegt, die Anklage lautete auf sonstiger Warenkreditbetrug und ich konnte mir überhaupt nichts darunter vorstellen. Nach Kenntnis des genauen Vorwurfs bin ich sofort zur Tankstelle gefahren und habe die 10€ bezahlt, die Quittung hab ich aufbewahrt.
Ich werd morgen Mal bei der Tankstelle anrufen und mich nach dem Besitzer erkundigen, damit er vielleicht die Anzeige noch zurücknimmt.
Auch werde ich euren Tip befolgen mit dem 153 StPO, und dem Staatsanwalt die Quittung mit einem entsprechenden Antrag schicken.
Mannomann ich hoffe daß die Sache sich nicht noch mehr aufbauscht, ich finds sowas von lächerlich wegen 10€ so ein Theater zu machen, dabei hab ichs ganz einfach nur vergessen, ich könnte mich dafür echt schlagen...:( Es will mir einfach nicht in den Kopf 150€ zu bezahlen wo ich mich als unschuldig ansehe, war weder Vorsatz, noch Absicht von mir !
Naja, jetzt werd ich erstmal so handeln wie ihr mir geraten habt, sobald sich was neues ergibt halte ich euch auf dem laufenden.
Vielen lieben Dank !
Hallo nochmal,
hab grad mit der Tankstelle telefoniert, hab aber den Besitzer nicht erreicht. Ein Mitarbeiter hat mir aber mitgeteilt daß der Besitzer, so wie er ihn kennt, die Anzeige wohl nicht zurück nehmen wird. Ich hätte ja 48 Stunden Zeit gehabt das Betanken zu bezahlen, in dem Fall hätten die Tankstelle auch keine Anzeige erstattet. Das Problem bei mir war aber daß mir nicht bewusst war daß ich nicht bezahlt hatte, ich wusste ja nicht Mal worum es ging als ich das Schreiben von der Polizei erhalten hatte.
Wie gesagt habe ich erst nach dem Schreiben von der Polizei, in dem stand daß ich mich zum Vorgang äußern könne, was ich aber nicht gemacht habe, reagiert und bin erst dann zur Tankstelle gefahren um die 10€ zu bezahlen.
Von zeitnah kann dann nicht mehr die Rede sein oder ? Wie denn auch, wenn mir nicht bewusst war daß ich nicht bezahlt hatte ? Also kann mich jetzt noch auf 153 StPO berufen und eine Einlassung für den Staatsanwalt formulieren, oder ginge das nur wenn ich "zeitnah" bezahlt hätte ?
Ich werde morgen nochmal versuchen den Pächter irgendwie zu erreichen, vielleicht stellt er die Anzeige doch noch ein...
Chris
Achja, ich wohne in Nürnberg !
Vielleicht hätte ich mich klarer ausdrücken sollen, also offensichtlich wurde bereits ein Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft eingeleitet.
Die Überschrift des Schreibens von der Staatsanwaltschaft lautet jeden falls Ermittlungsverfahren wegen Betruges. Des weiteren steht da drin "Strafantrag wurde form und fristgerecht gestellt".
Weiter steht drin daß die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, gem 153 StPO, von der Erhebung öffentlicher Klage abzusehen, wenn ich der vereinfachten Verfahrenserledigung zustimme, und diese 150€ zahle.
Also bringt es jetzt nochwas, den Pächter versuchen zu erreichen ? Und soll ich jetzt, da im Schreiben bereits was von 153 StPO steht, selber versuchen mich auf 153 StPO zu berufen und eben mit dieser Einlassung versuchen zu erreichen daß das Verfahren ohne Gelbuße eingestellt wird ?
--- editiert vom Admin
Bin mal gespannt, was rumkommt....
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass StA und auch -später Gericht- mit "nix" abspeisen lassen....
Es ist zwar alles schön "aus dem Lehrbuch abgeschrieben" und bei der Schadenshöhe wäre grundsätzlich tatächlich ein öffentliches Interesse verneinbar.
(DAS kann ich mir aber aufgrund der Straftatenhäufungen genau in diesem Bereich der Kriminalität nicht vorstellen.
Nun weiß ich nicht, wie das Aufkommen in solchen Sachen in Nürnberg ist aber für den hiesigen Bereich würd ich fast "schwören" wollen, dass ein verfahren "durchgezogen" würde)
So ärgerlich wie das für den Betroffenen ist....aber das ganze "ich wusste ja nicht und bin doch unschuldig"...ist formal gesehen "Unsinn"...logisch verlangen viele Straftaten einen Vorsatz - aber DER lässt sich nun mal nicht "messen"....
Es sitzen so viel Bürger bei der Polizei/StA oder auch Gericht, die aufgrund eigener Dummheit "da reingerutscht" sind (fahrlässige KV im Straßenverkehr, Unterschlagung von Fundsachen, Diebstahl von Schrottplätzen, Fischwilderei mit der Angel aus dem Baumarkt - um nur ein paar Gebiete aufzuführen) da staunt man manchmal wirklich, wie "hart" die Justiz da "durchgreift", in anderen Gebieten wird wieder eingestellt, was das Zeug hält - es kommt m.E. AUCH auf die Vorkommnisbelastung in genau diesen Zuständigkeitsbereich an)
Versuchen sie ihr Glück und berichten sie mal...viell. können sie den StA ja "weichkochen"....
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quote:
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass StA und auch -später Gericht- mit nix abspeisen lassen....
Nun, der Beschuldigte hat bislang darauf verzichtet, zur Sache auszusagen, insofern ist halt die StA vom naheliegensten ausgegangen. Es ist sicherlich nicht geschickt mit derartigen Schutzbehauptungen erst so spät anzukommen, aber ich finde sie schon plausibel, warum sollte man schon für 10 Euro bei einer wie üblich kameraüberwachten Tankstelle mit einem der eigenen Person zuzuordnenden Fahrzeug ohne seine Kennzeichen zu verdecken tanken und dann ohne zu bezahlen wegfahren? Wenn man davon ausgeht, dass man ohnehin nicht erwischt wird, hätte man auch mehr (normalerweise tankt man nur so wenig, wenn man entweder dringend Benzin braucht, oder ein privat ausgeliehenes Fahrzeug zurückbringen möchte) tanken können, das macht den Vorgang vorerst auch nicht verdächtiger. Ansonsten bliebe noch die Möglichkeit, dass der Täter irgendwie verrückt ist und beispielsweise meint, die Justiz verfolgt einen nicht für 10 Euro. Tut mir leid, da finde ich das Vergessen dann doch das Überzeugenste.
Normalerweise wäre das auch ein Fall für eine §153 StPO-Einstellung (ohne Auflagen), hätte der Threadstarter der Polizei einen Brief geschrieben, in dem er die Tat gestanden und bedauert hätte, hätte er die wohl auch bekommen. Ohne eine Aussage aber sind Amts-/Staatsanwälte dazu oftmals nicht bereit.
--- editiert vom Admin
Das ist das Problem mit Ratschlägen aus dem Internet. Die Entscheidung der Frage, ob Schweigen im Ermittlungsverfahren sinnvoll ist oder nicht, erfordert mehr Fachwissen als die meisten selbst ernannten Experten im Internet haben. In Ihrem Verfahren wäre es - soweit sich das aufgrund Ihrer Angaben beurteilen läßt - klüger gewesen, die richtige Einlassung abzugeben. Bei der Nennung von § 153 handelt es sich offensichtlich um einen Schreibfehler, gemeint ist ersichtlich § 153a StPO . Den Tip, den Justice Ihnen gegeben hat, würde ich befolgen.
Das war im nachinein richtig dumm nichts zu der Sache auszusagen, nun werde ich die 150€ wohl bezahlen, soviel zu den Tips aus dem Internet, aber NICHT auf die Seite hier bezogen wo mir wirklich gut geholfen wurde, vielen Dank nochmal an dieser Stelle.
Hab auch mit der Staatsanwaltschaft telefoniert, man hat mir gesagt daß die Strafe noch milde ist und diese sich im Normalfall auf das 10-fache des Schadens belaufen würde. Als ich dann angemerkt habe daß in meinem Falle die Strafe das 15-fache des Schadens betragen würde wurde man pampig und wusste auch nichts mehr zu sagen. Soviel zur Justiz in Nürnberg, Bayern allgemein.
Ich mach mein Studium noch zu Ende, bin im letzten Semester, und dann wandere ich nach Kanada aus. Die können mich Mal, wegen so nem Sch*** DNA-Analyse und 150€ Strafe, die haben den A*** offen.
--- editiert vom Admin
***** Wie denn auch, wenn mir nicht bewusst war daß ich nicht bezahlt hatte ?*****
Sorry, aber so einen Unsinn nimmt man doch nicht mal einem 15 jährigem Kind ab......
Hast du das erste Mal im Leben getankt, und in der Fahrschule hat dir niemand extra gesagt dass du auch bezahlen musst.
Ich sollte vielleicht überlegen nicht für 50,- zu tanken sondern 5x für 10,-€ und dann immer vegessen zu bezahlen, nach deiner Ansicht sind das schließlich Bagatellen. Und warum bezahl ich eigentlich noch meine Zigaretten, die kann ich doch auch vergessen zu bezahlen, sind doch auch nur 5,-€.
Aber in Kanada wird man sich sicher freuen über solche vergessliche Manschen....
@sven_d:
Es gibt tatsächlich relativ verplante Menschen für die es nur einer kleinen Ablenkung bedarf, so dass die nicht mehr ganz genau wissen, was sie jetzt tun wollten oder gerade getan haben.
@ciorbarece:
quote:
Ich mach mein Studium noch zu Ende, bin im letzten Semester, und dann wandere ich nach Kanada aus. Die können mich Mal, wegen so nem Sch*** DNA-Analyse und 150€ Strafe, die haben den A*** offen.
Die DNA-Analyse und eine ED-Behandlung hätte man sich auch keinesfalls gefallen lassen sollen. Ich finde es ehrlich gesagt sogar erschreckend, dass Sie obwohl Sie das Mißverhältnis erkannt haben, sich trotzdem nicht dagegen zur Wehr gesetzt haben, weil Sie meinen, dass Sie ohnehin keine Verbrecherkarriere vorhaben, Ihnen ist hoffentlich klar, dass damit die Polizei in Zukunft immer feststellen kann, wo Sie sich aufgehalten haben? Sollte jemand an einer Stelle wo Sie 5 Minuten früher eine Zigarette fallenlassen haben, einen Mord begehen, können Sie dann ganz schnell zum Tatverdächtigen werden. Vielleicht haben Sie ja auch andere für Sie selbst wichtigere Gründe daran gehindert, sich darum zu kümmern und der Termin der Polizei stand ja auch schon unmittelbar bevor (was aber nicht bedeutet, dass man Sie am Folgetag deswegen gleich abgeholt hätte), aber wenn die Polizei anfängt bei Bagatellen (und das ist ein 10-Euro-Tankdiebstahl nun einmal) mit DNA-Tests und ED-Behandlungen zu kommen, dann gehören ihr dafür die Grenzen aufgezeigt, indem man solche Sachen akzeptiert, trägt man auch nicht unwesentlich zur Erosion von Bürgerrechten bei

Hallo und gut daß das angesprochen wurde, also DNA Material wurde mir NICHT entnommen, obwohl das in der Vorladung drin stand, es wurden Fotos gemacht, Fingerabdrücke genommen, eine Personenbeschreibung wurde durchgeführt, und ich wurde auf Piercings und/oder Tatoos untersucht. Eine Speichelprobe oder sowas wurde nicht entnommen.
Zum Tat selbst: Das Tankenvergessen war 1 Tag vor Weihnachten, ansonsten habe ich noch NIE vergessen irgendetwas zu bezahlen, ich muss an dem Tag ziemlich durch den Wind gewesen sein, und sowas passiert mir vielleicht 1 Mal in 100 Jahren. Soviel zum vorletzten Beitrag aus der untersten Schublade.
Ich denke die Polizei hat deshalb so krass reagiert weil ich mich geweigert habe zu der Sache auszusagen, und darauf spekuliert hatte daß die Sache nicht weiter verfolgt werden würde. Das habe ich aus dem Grund so gehandhabt weil mir das in einem anderen Forum so empfohlen wurde, was sich in nachinein als dumm herausgestellt hat. Naja, aus Schaden wird man klüger, ich konnte mir das Geld für die Strafe von einer guten Bekannten leihen, sodass ich diese 150€ bezahlen werde und die Angelegenheit endlich Mal ein Ende findet.
Vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten !
-- Editiert von ciorbarece am 07.04.2007 13:57:18
-- Editiert von ciorbarece am 07.04.2007 14:04:05
-- Editiert von ciorbarece am 07.04.2007 14:05:22
quote:
Ich finde es ehrlich gesagt sogar erschreckend, dass Sie obwohl Sie das Mißverhältnis erkannt haben, sich trotzdem nicht dagegen zur Wehr gesetzt haben, weil Sie meinen, dass Sie ohnehin keine Verbrecherkarriere vorhaben,
Wieso ist das 'erschreckend' ? Das ist doch eine ganze persönliche Entscheidung eines jeden einzelnen. Manche finden DNA-Proben schlimm, andere haben damit überhaupt kein Problem. Das sollte jedem selbst überlassen bleiben, ob man an freiwilligen Tests mitmacht oder nicht.
quote:
Ich denke die Polizei hat deshalb so krass reagiert weil ich mich geweigert habe zu der Sache auszusagen, und darauf spekuliert hatte daß die Sache nicht weiter verfolgt werden würde.
Das haben Sie richtig erkannt. Ob man besser aussagt oder schweigt, hängt vom Einzelfall ab. In Ihrem Fall wäre reden besser gewesen. Sie hätten direkt den Zahlungsbeleg einreichen müssen und erklären müssen, daß Sie Ihen Irrtum zeitnah revidiert haben ! Dann wäre das Verfahren auch sicher eingestellt worden.
-- Editiert von justice005 am 07.04.2007 14:15:19
Ich bleibe aber dabei daß die Polizei hier in Nürnberg teilweise zu krass vorgeht, also ich habe eine Glatze und das hägt mir echt zu Hals heraus daß ich bei Verkehrskontrollen so gut wie jedes Mal darauf angesprochen werde ob ich schonmal Kontakt mit Betäubungsmitteln hatte ! Als ich ganz "normale" Haare hatte wurde ich nie darauf angesprochen. Bei der letzten Verkehrskontrolle hätte ich beinahe für einen Drogentest mit zur Wachen mitmüssen. Als ich mich bereitwillig dazu erklärt hatte wollten die Polizisten dann aufeinmal nimmer.
Also das ganze ist wirklich nimmer feierlich...
-- Editiert von ciorbarece am 07.04.2007 14:17:03
-- Editiert von ciorbarece am 07.04.2007 14:18:02
Das ist nun mal so, allerdings hat dies seine Ursache nicht in einer Diskriminierung, sondern eben in Erfahrungswerten. Jemand der ein 'härter-breiter-tiefer-schneller'-getunedes Auto fährt, kommt auch häufiger in eine Verkehrskontrolle als einer, der einen beige-farbenen Volvo-Kombi fährt.
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