Ich bin Salmonellen Dauerausscheider und leide an Diarrhoe, alles vom Arzt bestätigt. Während gegen mich wurde ein Haftbefehl vollstreckt wurde, befand ich mich in einer akuten Phase des o.G. Krankheitsbildes. Über das Krankheitsbild und die Auswirkungen habe ich die vollstreckenden Polizeibeamten informiert. Diese habe ich dann gebeten, mir während Zeit der polizeilichen Maßnahme den Toilettengang zu ermöglichen. Der Toilettengang wurde mir während der Fahrt zur JVA nicht ermöglicht. Deshalb musste ich mich im Streifenwagen komplett entleeren. Da ich im Sommer eine kurze Hose anhatte, quall alles heraus und setzte sich in den Rücksitzen des Streifenwagens fest. Die Polizeibeamten waren davon sehr angeekelt und mussten das Einsatzfahrzeug wechseln, weil es extrem gestunken hat und durch die Salmonellen eine hohe Ansteckungsgefahr bestand. Es entstand ein beachtlicher Sachschaden an der Innenausstattung Einsatzwagens, der mir jetzt versucht wird in Rechnung zu stellen.
Habe ich mich strafbar gemacht?
In wie weit sind die zivilen Schadenersatzforderungen gerechtfertigt?
Streifenwagen verunreinigt
ZitatHabe ich mich strafbar gemacht? :
Unter Umständen liegt da eine Sachbeschädigung vor.
ZitatIn wie weit sind die zivilen Schadenersatzforderungen gerechtfertigt? :
Vollumfänglich nach bisheriger Schilderung.
Sehe ich auch so; bei einer solchen Erkrankung hat man doch in der Regel für kritische Fälle Vorsorge getroffen. Im übrigen kommt es hier auch nicht auf Verschulden an, sondern darauf, wer der Verursacher für den Zustand des Einsatzwagens ist, und das bist Du.
wirdwerden
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ZitatUnter Umständen liegt da eine Sachbeschädigung vor. :
Ich hatte während dieser Zeit keine Möglichkeit die Toilette aufzusuchen, weil die Polizeibeamte mich trotz Hinweis nicht gelassen haben. Wo liegt denn dann mein Vorsatz für eine Straftat vor?
ZitatSehe ich auch so; bei einer solchen Erkrankung hat man doch in der Regel für kritische Fälle Vorsorge getroffen. Im übrigen kommt es hier auch nicht auf Verschulden an, sondern darauf, wer der Verursacher für den Zustand des Einsatzwagens ist, und das bist Du. :
Meine Vorsorge bestand darin, das Haus nicht zu verlassen. Ich wurde ja gezwungen das Haus zu verlassen und damit hat man mir meine Vorsorge weg genommen. Wie würde denn hier Ihrer Meinung nach eine geeignete Vorsorge aussehen, die auch in der Praxis umsetzbar wäre?
ZitatWo liegt denn dann mein Vorsatz für eine Straftat vor? :
Es reicht bereits der bedingte Vorsatz ...
ZitatWie würde denn hier Ihrer Meinung nach eine geeignete Vorsorge aussehen, die auch in der Praxis umsetzbar wäre? :
Da frage man den Arzt seines Vertrauens bzw. den Apotheker seines Vertrauens.
Von Pampers gibt es im dem Alter zwar nichts mehr, aber die medizinische Zubehörindustrie hat auch da Entsprechendes im Sortiment.
ZitatEs reicht bereits der bedingte Vorsatz ... :
Aber wenn er unerwartet bei sich zu Hause abgeholt wurde, konnte er die notwendigen Vorkehrungen gar nicht treffen.
Oder verstehe ich den Sachverhalt falsch?
ZitatMeine Vorsorge bestand darin, das Haus nicht zu verlassen. Ich wurde ja gezwungen das Haus zu verlassen und damit hat man mir meine Vorsorge weg genommen. Wie würde denn hier Ihrer Meinung nach eine geeignete Vorsorge aussehen, die auch in der Praxis umsetzbar wäre? :
Indem man sich mit Inkontinenzartikel versorgt und diese bei Verlassen des Hauses anlegt.
ZitatAber wenn er unerwartet bei sich zu Hause abgeholt wurde, konnte er die notwendigen Vorkehrungen gar nicht treffen. :
Das der Haftbefehl vollstreckt wird, was sicher nicht unerwartet.
Auch berufstätige Menschen werden Vorsorge treffen, sei es durch o.gen. Artikel oder Medikamente.
-- Editiert von User am 31. Dezember 2023 07:16
ZitatAuch berufstätige Menschen werden Vorsorge treffen, sei es durch o.gen. Artikel oder Medikamente. :
Das habe ich sogar gemacht, indem ich Medikamente vorrätig habe, die ich ca. 2 Stunden bevor ich das Haus verlasse einnehme. Habe diese auch eingenommen.
Die Polizeibeamte waren allerdings sehr kurz angebunden und wollten den Haftbefahl sofort vollstrecken und nicht die 2 Stunden abwarten bis das Medikament wirkt. Es hieß, direkt in das Fahrzeug rein und Abfahrt.
ZitatDer Toilettengang wurde mir während der Fahrt zur JVA nicht ermöglicht. :
Klar, der Gang hätte zur Flucht verwendet werden können.
Zitatnicht die 2 Stunden abwarten bis das Medikament wirkt. Es hieß, direkt in das Fahrzeug rein und Abfahrt. :
Müssen sie auch nicht, ihr Hinweis, hätte auch eine Lüge sein können. Nochmals, es gibt für solche Fälle und bei häufigen Auftreten, entsprechendes Material, welches sogar ihr behandelnder Arzt verordnen kann.
Loni, volle Zustimmung. Noch in Ergänzung: ein HB ist sofort und unverzüglich zu vollstrecken. Ein 2-stündiges Warten ist da nun wirklich nicht vorgesehen. Auf was? Allerdings kann man sich anziehen, jemand, der als Nackedei im Bett verhaftet wird, darf sich ja auch noch anziehen und wird nicht so abgeführt. Wenn das hier kein Troll ist, dann hat er den Vorfall provoziert. Womit wir am Ende der Fahnenstange, was die schuldrechtliche Haftung ausschliesst, angekommen wären.
wirdwerden
ZitatAber wenn er unerwartet bei sich zu Hause abgeholt wurde, konnte er die notwendigen Vorkehrungen gar nicht treffen. :
So ein Haftbefehl entsteht ja nicht, in dem irgendein sphärischer Weltenlenker einen Zettel mit dem Namen des TS aus dem Hut zieht. Sondern recht regelmäßig durch eine dem TS bekannte Tätigkeit / Untätigkeit des TS die einen solchen nach sich zieht.
So unerwartet war es also nicht wirklich - man hätte also problemlos Vorkehrungen treffen können, ein unerwartetes verlassen außerhalb des Zeitrahmens zu verwirklichen.
ZitatSo ein Haftbefehl entsteht ja nicht, in dem irgendein sphärischer Weltenlenker einen Zettel mit dem Namen des TS aus dem Hut zieht. Sondern recht regelmäßig durch eine dem TS bekannte Tätigkeit / Untätigkeit des TS die einen solchen nach sich zieht. :
Verstehe ich schon.
Ich frage mich dennoch, ob man sich als Straftäter stets in einen Zustand bringen muss, der einen solchen wie den oben geschilderten Sachverhalt ausschließt, und ob andernfalls eine billigende Inkaufnahme vorliegt.
Könnte ich mir höchstens bei einer erwartbaren EFS vorstellen.
Ich lese aus einigen Antworten heraus, das von mir während meiner Freizeit im eigenem Haus erwartet wird, durchgehend inkontinenzartikel bereit zu haben oder zu tragen, weil jederzeit die Polizei vorbei kommen könnte. Geht diese Aussage nicht ein bisschen zu weit? In meinem Haus entscheide ich wie ich lebe, solange ich keine anderen Rechte verletze. Und wenn mich jemand aus meinem Haus rausholt, dann geht die Verantwortung ab diesem Moment auf die Person über, welche die Maßnahme durchführt. Es gibt auch keine allgemeine Regel, die besagt, dass sich jemand in einen bestimmten Zustand bringen muss, um einen bestimmten Sachverhalt auszuschließen. Und ich habe auch keinerlei widerstand bei der Vollstreckungsmaßnahme geleistet und alles so gemacht wie die Polizeibeamte es von mir wollten.
Meine ursprüngliche Tat weswegen ich die Haftstrafe verbüßt habe, kann man mir auch nicht kausal als bedingten Vorsatz für die Sachbeschädigung auslegen. Das sind 2 getrennte Verfahren die nix miteinander zu tun haben.
Ich bin mir bewusst, dass mein Handeln zu Unannehmlichkeiten und einem Sachschaden am Einsatzwagen geführt hat. Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass die Weigerung, mir eine angemessene Möglichkeit zum Toilettengang zu gewähren, zu dieser Situation beigetragen hat.
Da ich von einer chronischen Erkrankung betroffen bin, die zu unvorhersehbaren medizinischen Notfällen führen kann, habe ich dies den Strafverfolgungsbehörden im Voraus mitgeteilt.
Bei bekannter gesundheitlicher Beeinträchtigung könnte auch die Verwendung spezialisierter Transportmittel in Betracht gezogen werden, die für medizinische Notfälle besser ausgestattet sind und die Sicherheit aller Beteiligten gewährleisten. Denn schließlich bestand hier zusätzlich zur Sachbeschädigung auch eine erhebliche Gesundheitsgefahr für alle Personen die sich im Fahrzeug befanden, weil das hoch ansteckend ist. Selbst in der JVA hatte man das erkannt und entsprechende Vorkehrungen getroffen.
Schulungen für Polizeibeamte könnten auf Sensibilisierung für spezielle medizinische Bedürfnisse abzielen. Dies könnte dazu beitragen, dass die Beamten in der Lage sind, angemessen auf medizinische Notfälle zu reagieren.
-- Editiert von User am 31. Dezember 2023 14:38
-- Editiert von User am 31. Dezember 2023 14:40
ZitatUnd wenn mich jemand aus meinem Haus rausholt, dann geht die Verantwortung ab diesem Moment auf die Person über, welche die Maßnahme durchführt. :
Das ist schlicht falsch.
ZitatEs gibt auch keine allgemeine Regel, die besagt, dass sich jemand in einen bestimmten Zustand bringen muss, um einen bestimmten Sachverhalt auszuschließen. :
Das hingegen ist korrekt.
Nur das dies einen dann nicht davon entbindet, das man die damit verbundenen negativen Folgen tragen muss.
ZitatDies könnte dazu beitragen, dass die Beamten in der Lage sind, angemessen auf medizinische Notfälle zu reagieren. :
Hier lag aber gar kein medizinischer Notfall vor, es war dem Täter hinlänglich bekannt, was ansteht.
Statt sich unter kontrollierten und angenehmeren Bedingungen in der JVA zu stellen, hat hat der Täter - warum auch immer - lieber auf das Staatstaxi mit Vor-Ort-Abholung gewartet. Dabei wurden seinerseits keinerlei Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr getroffen, obwohl ihm bereits zuvor bekannt war, das es zu einer Entleerung kommen musste.
Man könnte anhand des geschilderten Sachverhaltes glatt darauf kommen, dass die Situation mit Absicht provoziert wurde...
ZitatDenn schließlich bestand hier zusätzlich zur Sachbeschädigung auch eine erhebliche Gesundheitsgefahr für alle Personen die sich im Fahrzeug befanden, weil das hoch ansteckend ist. :
Dann stünde nun nicht nur Sachbeschädigung, sondern auch die Körperverletzung im Raume ...
@eh: der Verhaftete war zum Zeitpunkt des Antritts der Fahrt doch transportfähig. Da musste kein Polizeibeamter jemanden in was für einen Zustand auch immer bringen. Sie mussten ihn einsammeln und abliefern, das wars.
Und mit der Verhaftung verliert der Betroffene auch nicht jedwede Verantwortung für sich selbst. Für seine persönliche Hygiene ist er nach wie vor selbst verantwortlich. Und wenn da ein Krankheitsbild vorliegt, welches bestimmte Maßnahmen erfordert, dann ist er dafür verantwortlich. Z.B. das Vorhalten von Inkontinenzmaterial. Abgesehen davon, dauert so eine Fahrt ja nicht ewig. Und - klar, überall an jeder Gass in Deutschland sind unzählige öffentliche Bedürfnisanstalten vorzufinden, so dass der Wagen überall halten konnte, damit der Verurteilte die Toilette benutzen konnte. Und all diese Anstalten sind auch noch fluchtsicher konstruiert, so dass man verhaftete Kriminelle dort ohne die Gefährdung anderer hinführen konnte.
wirdwerden
ZitatIch lese aus einigen Antworten heraus, das von mir während meiner Freizeit im eigenem Haus erwartet wird, durchgehend inkontinenzartikel bereit zu haben oder zu tragen, weil jederzeit die Polizei vorbei kommen könnte. :
Da sie den Weg in die JVA nicht selbständig antreten wollten, mussten sie doch jederzeit damit rechnen, dass die Polizei sie abholt. Die Windeln oder Höschen parat legen, dann wären sie in Sekunden verwendbar gewesen.
Sie wählten einen anderen Weg und somit ist verständlich, dass neue Probleme auf sie zukommen.
Wie handhaben sie eigentlich das Problem während der Berufstätigkeit? Oder findet selbige nicht statt?
ZitatWie handhaben sie eigentlich das Problem während der Berufstätigkeit? Oder findet selbige nicht statt? :
Trägt das was zur Sache bei ob ich Berufstätig bin oder nicht?
ZitatSie wählten einen anderen Weg und somit ist verständlich, dass neue Probleme auf sie zukommen. :
Schauen wir mal. Werde mich jetzt erstmal auf die zivilrechtliche Sache konzentrieren. Vielleicht sieht die Staatsanwaltschaft das genau so wie ich, das bei mir kein Vorsatz vorlag. Sonst hätte ich schon lägst was von denen gehört, da der Fall schon etwas länger zurückliegt.
ZitatFür seine persönliche Hygiene ist er nach wie vor selbst verantwortlich. :
Mag sein das ich mit meiner Körperhygiene allgemeine Probleme habe. Das ist aber eher ein generelles psychaitrisches Problem bei mir. Gab auch von der Psychaitrie wo ich in Behandlung war im Entlassbrief eine entsprechende Diagnose die das konkretisiert. Wenn meine mangelnde Körperhygiene wirklich strafrechtlich relevant ist, dann habe ich eine an der Klatsche, aber bin dadurch nicht kriminell (§ 63 StGB). Das mit dem §63 StGB habe ich von google.
ZitatStatt sich unter kontrollierten und angenehmeren Bedingungen in der JVA zu stellen, hat hat der Täter - warum auch immer - lieber auf das Staatstaxi mit Vor-Ort-Abholung gewartet. :
Es gibt Menschen mit Depressionen die einfach nicht aus dem Quak kommen. Keine Ahnung ob hier der §63 StGB auch greifen würde.
Zumindest hatte die JVA allerlei Vorkehrungen getroffen, damit sich ein solcher Vorfall innerhalb der JVA nicht widerholt. Die haben dafür gesorgt das ich jederzeit ein eigenes Kloo zur Verfügung hatte.
ZitatTrägt das was zur Sache bei ob ich Berufstätig bin oder nicht? :
Durchaus.
ZitatDas ist aber eher ein generelles psychaitrisches Problem bei mir. :
Am Anfang lag es doch noch an Salmonellen?
ZitatWenn meine mangelnde Körperhygiene wirklich strafrechtlich relevant ist, dann habe ich eine an der Klatsche, aber bin dadurch nicht kriminell (§ 63 StGB). :
Nette Theorie, aber rechtlich nicht haltbar.
ZitatEs gibt Menschen mit Depressionen die einfach nicht aus dem Quak kommen. Keine Ahnung ob hier der §63 StGB auch greifen würde. :
Ob und wann der § 63 StGB greift, ist extrem abhängig vom Einzelfall.
Das wird ein Forum nicht seriös beantworten können.
ZitatDurchaus. :
Das kann ich mir für die Berechnung der Tagessatzhöhe vorstellen, falls es zur Verurteilung kommen könnte. Aber ich wollte ja nur wissen in wie weit das überhaupt strafrechtlich relevant ist.
ZitatAm Anfang lag es doch noch an Salmonellen? :
Ich habe bei meinem Beitrag den Fokus auf die organische Störungen gelegt und das psychische weg gelassen. Ja, ich habe mehrere Erkrankungen.
ZitatNette Theorie, aber rechtlich nicht haltbar. :
Zumindest bei extrem verwahrlosten Menschen könnte ich mir vorstellen, das ein Gericht dann eher davon ausgeht das die Person eher Hilfe als Strafe benötigt. Oder beides irgendwie dem Krankheitsbild angemessen kombiniert.
Kann mich noch an ein Gespräch mit einem Schließer der JVA erinnern, der meinte das in dem anderem Trakt Menschen inhaftiert sind, die eigentlich in die Psychiatrie und nicht in den Knast gehören. Die Krankheit wurde vom Gericht nicht erkannt und ist dann erst in der JVA aufgefallen, als es schon zu spät war. Und das waren wirklich extrem verwahrloste Menschen, die ein noch viel größeres Problem mit der Körperhygiene hatten als ich. Die haben, ob Sie es glauben oder nicht, die Zellenwände und sich selber absichtlich mit Kot beschmiert. Und scheinbar werden diese Leute gar nicht mehr vor Gericht gestellt, obwohl die mutwillig so handeln.
ZitatUnd scheinbar werden diese Leute gar nicht mehr vor Gericht gestellt, obwohl die mutwillig so handeln. :
Das ändert nichts an der Strafbarkeit.
Die Justiz wurde systematisch kaputt gespart, man muss die wenigen Ressourcen priorisieren, da fällt so ein Kleinkram durchaus mal hinten über, für die Verfolgung wichtigerer Straftaten.
ZitatDas ändert nichts an der Strafbarkeit. :
Die Justiz wurde systematisch kaputt gespart, man muss die wenigen Ressourcen priorisieren, da fällt so ein Kleinkram durchaus mal hinten über, für die Verfolgung wichtigerer Straftaten.
Aha, und das lässt man dann einfach so durchgehen? Für mich wäre das jetzt kein Kleinkrahm. Dieses Verhalten bindet sehr viel Personal, das eh schon total unterbesetzt ist. Ich hatte wirklich bis zu dem Zeitpunkt meiner Inhaftierung gedacht, das das Wachpersonal strikt durchgreift, wenn sich jemand in der Anstalt daneben benimmt. Zumindest das da mal ein Mitarbeiter den kurzen Dienstweg geht, z.B. den Insassen mit einem Gartenschlauch abspritzt. So das dem unmissverständlich klar gemacht wird, das er sich in der JVA zu duschen hat und die Zellenwände nicht mit Kot beschmieren darf. Aber nö. Statt dessen putzen die dem auch noch die Zelle in regelmäßigen Abständen.
-- Editiert von User am 1. Januar 2024 21:12
ZitatEs gibt Menschen mit Depressionen die einfach nicht aus dem Quak kommen. Keine Ahnung ob hier der §63 StGB auch greifen würde. :
63 StGB für einen vollgekackten Polizeiwagen?!
Ich glaube, du weißt gar nicht, was die Vorschrift bedeutet.
Ich glaube, du weißt gar nicht, was die Vorschrift bedeutet. In der Tat - da geht es nämlich um die dauerhafte Einweisung in die forensische Psychiatrie...
Ich bin etwas fassungslos ob der bisherigen Antwort. Eine Sachbeschädigung kann ich hier weit und breit nicht erkennen. Es liegt kein Vorsatz vor. Noch nicht einmal ein billigendes in kauf nehmen.
Der Fragesteller hat die Polizei auf sein Leiden hingewiesen. Die Polizisten haben den Fragesteller dennoch mitgenommen.
Die Polizisten haben es billigend in kauf genommen, dass dies passieren kann.
Meiner Meinung nach haben die Polizisten dadurch die Menschenwürde des Fragestellers verletzt, denn Niemandem gefällt es wenn er sich vor anderen Menschen in die Hose macht.
Ich würde also gegen die Polizisten vorgehen wollen.
ZitatDer Fragesteller hat die Polizei auf sein Leiden hingewiesen. Die Polizisten haben den Fragesteller dennoch mitgenommen. :
Logischerweise ...
Unsubstantiierte Behauptungen weshalb es jetzt gerade nicht geht, von Leuten die mit Gewalt in die JVA verbracht werden müssen weil sie sich trotz (mehrfacher) Aufforderung nicht selbst gestellt haben, sind ja nun schon fast Standard.
Zitatdenn Niemandem gefällt es wenn er sich vor anderen Menschen in die Hose macht. :
Dagegen gibt es ja diverse geeignete Vorkehrungen die der Täter hätte treffen können. Hat er aber leider nicht.
Sein Verantwortungsbereich - er ist mündiger Bürger, das bleibt er auch wenn der Haftbefehl vollstreckt wird. Man mutiert dabei nicht zu einer hilflose Person, welche an der Grenze zur Debilität verharrend, unmündig und umfassender Betreuung bedürftig wäre und die Polizisten haben nicht die Planstelle eines Kindermädchens.
ZitatLogischerweise ... :
Unsubstantiierte Behauptungen
Zitatalles vom Arzt bestätigt :
Worin siehst du darin eine unsubstantiierte Bahauptung?
Es gibt auch kein Gesetz, dass er das würde haben müssen => er braucht es nicht.ZitatDagegen gibt es ja diverse geeignete Vorkehrungen die der Täter hätte treffen können. Hat er aber leider nicht. :
Im Gegenteil, er hat entsprechende Medikamente und diese auch eingenommen. Die Polizisten haben die nötige Zeit nicht abgewartet. Ich glaube kaum, dass die Polizisten ein minutiöses Eintreffen angekündigt haben.
Und du glaubst, das trifft auf diesen Fall hier zu? Davon kann ich in der bisherigen Schilderung nichts erkennen. Glaskugel?Zitat...von Leuten die mit Gewalt in die JVA verbracht werden müssen weil sie sich trotz (mehrfacher) Aufforderung nicht selbst gestellt haben, sind ja nun schon fast Standard. :
ZitatWorin siehst du darin eine unsubstantiierte Bahauptung? :
Den Polizisten hat er davon nichts zu Kenntnis gebracht.
ZitatEs gibt auch kein Gesetz, dass er das würde haben müssen => er braucht es nicht. :
Mal abgesehen davon, das es nicht unbedingt ein Gesetz benötigt, das da was vorschreibt, gibt es ja noch andere Faktoren.
Ganz zu schweigen vom gesunden Menschenverstand ... wer braucht schon so was überflüssiges ...
ZitatUnd du glaubst, das trifft auf diesen Fall hier zu? :
Ja
ZitatDavon kann ich in der bisherigen Schilderung nichts erkennen. Glaskugel? :
Nö, einfaches lesen der Beiträge reicht. Ganz ohne Glaskugel oder Voodoo.
ZitatIch glaube kaum, dass die Polizisten ein minutiöses Eintreffen angekündigt haben. :
Da stimmen wir dann mal zu 100 % überein.
Insofern hätte man die Pillen halt schon früher schlucken können, die 2h Vorlaufzeit bis zur Wirkung waren ja bekannt.
Hat man aber auch nicht.
Beim Fragesteller geht ja immer noch alles wild durcheinander. Bei den zivilrechtlichen Ansprüchen geht es nicht um strafrechtlich relevantes Verschulden.
Hier ist doch die Kernfrage, auf was der Mensch grundsätzlich vorbereitet sein sollte. Was von ihm erwartet werden kann. Grundsätzlich kann man insbesondere da, wo es um die intimsten Angelegenheiten geht, eine gewisse Vorsorge/Vorratshaltung erwarten. Frauen sind das für die Phase der Periode gewöhnt, wird auch von ihnen erwartet. Ebenso wird die Hochschwangere ihr Köfferchen für die Klinik gepackt haben; routinierte Straftäter kommen mitunter schon mit gepackten Köfferchen in die Hauptverhandlung, falls eben die Verhaftung im Gerichtssaal erfolgt.
Hier ist nichts unplanbares, unvorhersehbares passiert. Er hat eine Ladung bekommen, er hat es vorgezogen, die zu ignorieren. Er wusste, was passieren würde. Und hat es versäumt, die primitivsten Vorkehrungen zu treffen. Die seinen Krankheitszustand entsprechen. Das hat er zu vertreten.
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ZitatDen Polizisten hat er davon nichts zu Kenntnis gebracht. :
ZitatDa ich von einer chronischen Erkrankung betroffen bin, die zu unvorhersehbaren medizinischen Notfällen führen kann, habe ich dies den Strafverfolgungsbehörden im Voraus mitgeteilt. :
Wo bitte steht denn, dass der Einsatz angekündigt wurde??ZitatInsofern hätte man die Pillen halt schon früher schlucken können, die 2h Vorlaufzeit bis zur Wirkung waren ja bekannt. :
Das hat der Fragesteller doch getan. Er hat Vorsorge getroffen. Man hat ihm diese Vorsorge jedoch verweigert richtig anzuwenden.ZitatGrundsätzlich kann man insbesondere da, wo es um die intimsten Angelegenheiten geht, eine gewisse Vorsorge/Vorratshaltung erwarten :
Wo bitte steht das jetzt schon wieder?ZitatEr hat eine Ladung bekommen, er hat es vorgezogen, die zu ignorieren. :
Ich bin echt erstaunt was hier so alles hinein interpretiert wird.
ZitatWo bitte steht das jetzt schon wieder? :
In #17
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