Strafanzeige gegen jemand im außer europäischen Ausland

6. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
schimmel18
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 31x hilfreich)
Strafanzeige gegen jemand im außer europäischen Ausland

Wie und wo stelle ich Strafanzeige gegen jemanden, der sich im außereuropäischen Ausland befindet und auch kein deutscher Staatsbürger ist.

Tatbestand: Erpressung, Online Stalking, Bedrohung,




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8394 Beiträge, 1764x hilfreich)

Zitat (von schimmel18):
Wie und wo stelle ich Strafanzeige gegen jemanden, der sich im außereuropäischen Ausland befindet und auch kein deutscher Staatsbürger ist.


Per Anzeige bei der Onlinewache

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126787 Beiträge, 40701x hilfreich)

Zitat (von schimmel18):
Wie

So, wie es das jeweils zuständige Land vorschreibt.
In DE wäre es z.B. formfrei, nur als Sprache sollte Deutsch verwendet werden.



Zitat (von schimmel18):
wo

Bei der jeweils zuständigen Behörde.
In DE könnte man das bei jeder Polizeidienststelle und bei jeder Staatsanwaltschaft machen, es würde an die zuständige Stelle weitergeleitet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3925 Beiträge, 1081x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
nur als Sprache sollte Deutsch verwendet werden.
Eine derartige Vorschrift gibt es aber nicht. Es macht das Prozedere natürlich leichter, wenn alle Beteiligten der deutschen Sprache mächtig sind. Aber grundsätzlich ist die Erstattung einer Anzeige auch Personen möglich, die sich nicht in deutscher Sprache ausdrücken können.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40114 Beiträge, 14281x hilfreich)

Wen immer HvS mit "zuständiger Stelle" meint; jedenfalls wird eine solche Strafanzeige nicht ins Ursprungsland automatisch weiter geleitet.

wirdwerden

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126787 Beiträge, 40701x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wen immer HvS mit "zuständiger Stelle" meint;

Die Stelle, welche gesetzlich zur Entgegennahme von Anzeigen befugt ist.

In Ermangelung von Fakten und hellseherischen Fähigkeiten halt nicht genauer zu definieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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