Richter unterschreibt mit Stempel

22. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
samba91
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)
Richter unterschreibt mit Stempel

Hallo,

eine Hausdurchsuchung (um Beweise zu finden) darf nur mit gültigen Gerichtsbeschluss erfolgen.

Der Richter am Amtsgericht unterschreibt mit Stempel (dies ist im Falle einer Sonderanfertigung wohl ein Ersatz für eine rechtsgültige Unterschrift).

Im Büro des Richters im Amtsgericht ist der Stempel frei zugänglich. Es ist einfach den Stempel zu stehlen und damit sämtliche Dokumente im Namen des Richters zu stempeln.

Wie kann der Betroffene sicherstellen, dass der Beschuss tatsächlich durch einen Richter genehmigt wurde? schließlich kann jeder (auch die Polizei) einen Stempel bestellen.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 289x hilfreich)

Ich weiß ja nicht, wie du darauf kommst, dass ein Stempel in diesem Fall eine Unterschrift ersetzen kann, aber ich meine einfach mal, dass das nicht stimmt. Um eben die von dir genannten Dinge nicht eintreffen zu lassen, müssen richterliche Beschlüsse meiner Meinung nach immer von eben dem Richter unterschrieben werden - anderenfalls wäre das wohl fahrlässig. Sicherlich sind andere Dokumente ohne Unterschriften gültig, aber bei Gerichtsbeschlüssen ist das anzuzweifeln.

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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
samba91
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
wie du darauf kommst, dass ein Stempel in diesem Fall eine Unterschrift ersetzen kann


a) bitte hier unter Antworten nachlesen, anscheinend ist das eben doch zulässig http://www.gutefrage.net/frage/stempel-als-unterschrift

b) Mir ist auch bekannt, dass ein Gerichtsbeschluss unterschrieben werden MUSS
"Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig" ist bei Gerichtsbeschlüssen ungültig.

Aber es gibt sonderangefertigte Stempel (siehe Punkt a) wie ist das zu bewerten?

Übrigens, das oben beschriebene hat wirklich stattgefunden, der Durchsuchungsbeschluss wurde nicht handschriftlich unterschrieben, nur gestempelt (Stempel mit Name des Richters).

Übrigens, deine Signatur gefällt mir :D

-- Editiert samba91 am 22.07.2012 15:54

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40165 Beiträge, 14295x hilfreich)

Das Original mit Unterscharift befindet sich in der Akte.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2363x hilfreich)

Eben. Vermutlich handelt es sich um eine Ausfertigung. Das Original ist in der Akte.

Auch dies ist - wie der andere Beitrag - ein kläglicher und untauglicher Versuch, von der eigenen Straftat abzulenken.



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"justice"

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127052 Beiträge, 40751x hilfreich)

Die Unterzeichnung des Urteils durch den Richter wird durch die abschriftliche Wiedergabe seines Namens unter dem Urteil ausreichend kenntlich gemacht.
BGH, Az.: XII ZB 33/90



quote:<hr size=1 noshade>Im Büro des Richters im Amtsgericht ist der Stempel frei zugänglich. <hr size=1 noshade>

So wie ich die Organisation dort kenne aber nur den Berechtigten.



quote:<hr size=1 noshade>Es ist einfach den Stempel zu stehlen und damit sämtliche Dokumente im Namen des Richters zu stempeln. <hr size=1 noshade>

Dann könnte ja jeder Depp da rein und einige Formulare unterschreiben ...
Im Ersten erklärt man die Durchsuchung für ungültig und verfügt die Rückgabe aller beschlagnahmten Gegenstände. Im Zweiten erklärt man die Unschuld der gesamten WG und im Dritten verfügt man das die WG in Zukunft in Ruhe zu lassen wäre ...
Viel Spass mit den Dokumenten bei der Vorlage ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2506x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Unterzeichnung des Urteils durch den Richter wird durch die abschriftliche Wiedergabe seines Namens unter dem Urteil ausreichend kenntlich gemacht.
BGH, Az.: XII ZB 33/90 <hr size=1 noshade>



Das passt hier überhaupt nicht. Der XII. Zivil -Senat des BGH hat hier nichts zu sagen.

Hier gilt § 275 StPO , nicht die ZPO.

Es geht hier auch nicht um ein Urteil, sondern um einen Durchsuchungsbeschluss im Ermittungsverfahren nach §§ 102 ff. StPO . Ein Recht den Beschluss vorher zu sehen, hat der Betroffene nach §§ 106 f. StPO nicht:

Dem Inhaber oder der in dessen Abwesenheit zugezogenen Person ist in den Fällen des § 103 Abs. 1 der Zweck der Durchsuchung vor deren Beginn bekanntzumachen.

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1498x hilfreich)

Auch nochmal von mir:
Der Richter unterschreibt den Beschluss, der in der Akte ist, also das Original.
Die Ausfertigungen, von denen der, bei dem durchsucht wird, eine bekommt, werden nicht unterschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 495x hilfreich)

quote:
Wie kann der Betroffene sicherstellen, dass der Beschuss tatsächlich durch einen Richter genehmigt wurde? schließlich kann jeder (auch die Polizei) einen Stempel bestellen.


Kennt der Betroffene denn die Originalunterschrift des Richters? Ansonsten könnte er mit der gleichen Begründung auch nicht erkennen, ob nun der Richter den Beschluß unterschrieben hat oder jemand anders.

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