Hallo,
Bin letzte Woche Dienstag mit 5g Cannabis erwischt worden. Das ganze ereignete sich in Niederbayern. Ich habe gegenüber der Polizei angegeben , dass es nur Eigenbedarf ist. Weitere Aussagen habe ich verweigert.
Ich bin zu diesem Zeitpunkt auf einen Parkplatz mit dem Auto gestanden. Die Zündung war an , der Motor nicht. Ich musste einen Drogentest machen, dieser war dann auf THC positiv, da ich zuvor an diesem Tag THC konsumiert habe und leichte Spuren von Kokain vom Wochenende zuvor.
Ich bin zum Zeitpunkt der Kontrolle also nicht Auto gefahren bzw. bin ich schon aber nur von einem Freund zu diesem Parkplatz, dabei haben mich die Polizisten aber nicht erwischt , erst als ich eben auf dem Parkplatz stand.
Musste dann ins Krankenhaus zur Blutentnahme. Auf die Spuren des Kokains haben die Polizisten eigentlich nicht wirklich reagiert.
Zu mir ich bin 23 Jahre alt und zum ersten Mal polizeilich Aufmerksam geworden. Hatte zuvor noch nie Probleme mit der Polizei.
1. Welche Strafe erwartet mich wegen den Besitz der 5g und bekomme ich einen BTM-Eintrag?
2. Was passiert mit meinem Führerschein ist dieser in Gefahr? Bin zur Zeitpunkt der Kontrolle nicht gefahren.
Bitte um schnelle Antwort ✌
Danke schon mal im Voraus.
Mit 5g Marihuana erwischt worden
10. November 2015
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Frage vom 10. November 2015 | 22:08
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Mit 5g Marihuana erwischt worden
#1
Antwort vom 11. November 2015 | 00:38
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 309x hilfreich)
Zitat:Ich bin zu diesem Zeitpunkt auf einen Parkplatz mit dem Auto gestanden. Die Zündung war an , der Motor nicht.
Interessant, dass sie das erwähnen. War das Ihr Auto? Wo waren denn die 5 Gramm?
Der alleinige Besitz indiziert nicht unbedingt den Drogentest.
Ich vermute: die Polizei hat den Verdacht, dass sie gefahren sein könnten. Wenn auch nur auf dem Parkplatz.
BTW: Warum war die Polizei eigentlich dort?
#2
Antwort vom 11. November 2015 | 01:16
Von
Status: Weiser (17959 Beiträge, 9783x hilfreich)
Zitat:2. Was passiert mit meinem Führerschein ist dieser in Gefahr? Bin zur Zeitpunkt der Kontrolle nicht gefahren.
Wenn die Polizisten keinen begründeten Verdacht gehabt hätten, dass Sie zuvor gefahren sind, hätte man Sie nicht zur Blutprobe gebracht.
Das bloße Herumsitzen in einem Auto rechtfertigt keine Blutprobe - das wissen auch Polizisten in Niederbayern. Die Polizei hat also irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass Sie gefahren sind. Woher auch immer.
Die spannende Frage ist, ob das Blut auch auf Kokain untersucht wird und was dabei herauskommt.
Sollte ein positives Ergebnis auf Kokain herauskommen, ist Ihr Führerschein auf jeden Fall weg.
Wer harte Drogen nimmt, darf keinen Führerschein haben - egal ob man gefahren ist oder nicht. Da ist die Rechtslage eindeutig.
Bei THC kommt es auf die Werte an. Ab 1,0ng/mL THC sind Sie mit 500€ Bußgeld, ca. 200€ Verfahrenskosten, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot dabei. Wenn Sie am gleichen Tag vorher konsumiert haben, werdn die 1,0ng/mL sehr sicher erreicht sein.
Weitere Maßnahmen (Führerscheinentzug. MPU) hängen davon ab, ob gelegentlicher oder soger regelmäßiger Konsum vorliegt. Da kann man zum einen aus den THC-COOH-Werten lesen, zum anderne haben Sie ja den Eigenkonsum zugegeben. Mit Hinblick auf den Führerschein war das nicht gerade günstig.
Zitat:1. Welche Strafe erwartet mich wegen den Besitz der 5g und bekomme ich einen BTM-Eintrag?
Strafe wahrscheinlich gar keine. In der polizeilichen Datenbank werden Sie aber wahrscheinlich für die nächsten 10 Jahre als BtM-ler registriert bleiben. Wird dann lustig, wenn man in eine Verkehrskontrolle gerät.
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#3
Antwort vom 11. November 2015 | 10:23
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Ich habe 3 Monate zuvor nichts mehr konsumiert weder THC noch was anderes.
Spielt das Kokain überhaupt ne Rolle? Es war ja am Wochenende, also war ich ja an dem Tag nicht berauscht.
Sie haben mir 2 Ampullen Blut abgenommen im Krankenhaus.
#4
Antwort vom 11. November 2015 | 12:28
Von
Status: Weiser (17959 Beiträge, 9783x hilfreich)
Zitat:Ich habe 3 Monate zuvor nichts mehr konsumiert weder THC noch was anderes.
Es bleibt Ihnen ohnehin nicht anderes übrig, als auf das Ergebnis der Blutprobe zu warten.
Jetzt ein Ratespiel anzufangen, wie die Werte wohl sein könnten - das bringt nichts.
Zitat:Spielt das Kokain überhaupt ne Rolle? Es war ja am Wochenende, also war ich ja an dem Tag nicht berauscht.
Ja. Der Konsum von harten Drogen rechtfertigt den Führerscheinentzug, auch wenn man niemals berauscht gefahren ist. (Anlage 4, Nr. 9.1 der Fahrerlaubnisverordnung)
Wenn im Blut also der Kokainkonsum nachgewiesen werden kann, dann war es das. Allerdings hat Kokain im Blut eine überschaubare Nachweisdauer. Wenn Sie viel Glück haben, ist der Konsum vom Wochenende am Dienstag schon nicht mehr nachweisbar. Oder das Labor prüft gar nicht auf Kokain, sondern untersucht nur auf THC.
Zitat:Sie haben mir 2 Ampullen Blut abgenommen im Krankenhaus.
Das spricht dafür, dass mindestens 2 Parameter untersucht werden sollen: wahrscheinlich THC und Kokain, kann aber auch THC und Alkohol sein.
#5
Antwort vom 11. November 2015 | 15:26
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 309x hilfreich)
ZitatIch habe 3 Monate zuvor nichts mehr konsumiert weder THC noch was anderes. :
Spielt das Kokain überhaupt ne Rolle? Es war ja am Wochenende, also war ich ja an dem Tag nicht berauscht.
Sie haben mir 2 Ampullen Blut abgenommen im Krankenhaus.
Und das spricht auch eindeutig dafür, dass sie unterschrieben haben "könnten" wonach sich die Blutabnahme in welchem Verfahren richtet.
Sie wurden ja sicherlich belehrt.
#6
Antwort vom 11. Dezember 2015 | 20:36
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo ,
Habe gestern die Blutergebnisse bekommen. Mein THC Wert liegt deutlich über den 1,0ng/mL bei 17,0ng/mL . Wegen dem Kokain haben sie minimale spuren gefunden.
Sie wollen außerdem noch Fingerabdrücke usw von mir . Sie sagten das würde die Strafe mildern.
Was erwartet mich jetzt? Bitte um schnelle Antwort.
#7
Antwort vom 11. Dezember 2015 | 20:38
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 309x hilfreich)
ZitatSie wollen außerdem noch Fingerabdrücke usw von mir . Sie sagten das würde die Strafe mildern. :
hä, wie denn das :D, vielleicht ja wegen dem usw. aber nicht wegen den Fingerabdrücken.
-- Editiert von Situla am 11.12.2015 20:39
-- Editiert von Situla am 11.12.2015 20:39
#8
Antwort vom 11. Dezember 2015 | 20:41
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Ja Erkennungsdienstliche Maßnahmen meinte er , dass würde dem Staatsanwalt zeigen dass ich kooperiere.
#9
Antwort vom 11. Dezember 2015 | 22:26
Von
Status: Weiser (17959 Beiträge, 9783x hilfreich)
Zitat:Mein THC Wert liegt deutlich über den 1,0ng/mL bei 17,0ng/mL .
Und THC-Carbonsäure (THC-COOH)?
Zitat:Wegen dem Kokain haben sie minimale spuren gefunden.
Und Benzoylecgonin (BZE)?
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