Kryptische Drohung strafbar?

10. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Katzenklopper23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kryptische Drohung strafbar?

A und B haben Stress miteinander. Es geht um Beleidigung, Verleumdung usw. Und es gibt gegenseitige Anzeigen.
A hat sich rechtlich schlau gemacht. Aber A und B sind beides juristische Laien.

Als B den A mal wieder per Messenger beleidigt per Fakeprofil (weil die anderen Profile schon blockiert sind), schreibt B "Hab jetzt ein Js Aktenzeichen" gegen dich.
A schreibt dann, dann B ruhig mal weitermachen soll, dann kommt zu dem Js noch ein Ks. Dabei ist A auch bewusst, dass er damit ausdrückt, dass eine Tat gegen B zum Gegenstand eines Verfahrens beim Schwurgericht werden könnte, ohne das aber zu konkretisieren. Natürlich meinte A das nicht ernst.

Jetzt bekommt A aber eine Vorladung wegen Bedrohung. Der Vorwurf ist vage, lautet aber darauf, dass der A gegenüber dem B ein Tötungsdelikt angekündigt hat.

Jetzt ist die Frage, ob allein die obige Aussage schon eine Bedrohung begründet. Ich denke, diese Andeutung mit einem KS-Aktenzeichen ist doch viel zu vage, als dass sich davon jemand bedroht fühlen könnte.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8386 Beiträge, 1764x hilfreich)

Zitat (von Katzenklopper23):
Jetzt bekommt A aber eine Vorladung wegen Bedrohung. Der Vorwurf ist vage, lautet aber darauf, dass der A gegenüber dem B ein Tötungsdelikt angekündigt hat.


Ich sehe keinerlei Ankündigung eines Tötungsdeliktes

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1130 Beiträge, 195x hilfreich)

Zitat (von Katzenklopper23):
Jetzt ist die Frage, ob allein die obige Aussage schon eine Bedrohung begründet. Ich denke, diese Andeutung mit einem KS-Aktenzeichen ist doch viel zu vage, als dass sich davon jemand bedroht fühlen könnte.


Naja, wenn man weiß für welche Taten ein Schwurgericht zuständig ist (oder eventuell googelt - so wie es die betroffene Person vermutlich gemacht hat), finde ich die Sache eigentlich sehr eindeutig.

Falls man es eben anders gemeint hat, sollte man es eben erklären.

Den "Nickname" finde ich übrigens sehr unpassend, hoffentlich nur als "Witz" gemeint, passt aber nicht zu so ernsten Themen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126741 Beiträge, 40693x hilfreich)

Zitat (von Katzenklopper23):
Ich denke, diese Andeutung mit einem KS-Aktenzeichen ist doch viel zu vage, als dass sich davon jemand bedroht fühlen könnte.

KS-Aktenzeichen sind bestimmten, definierten Verfahren zugeordnet - siehe § 74 GVG.

Mal abgesehen von der Herbeiführens einer Explosion durch Kernenergie und dem Mißbrauch ionisierender Strahlen gegenüber einer unübersehbaren Zahl von Menschen ist allen Aufzählungen die Todesfolge des Opfers gemein.

Die Todesfolge des Opfers ist dann doch schon sehr konkret, auch wenn man sich noch nicht über die Details der konkreten Ausführung ausgelassen hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Katzenklopper23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Den "Nickname" finde ich übrigens sehr unpassend, hoffentlich nur als "Witz" gemeint, passt aber nicht zu so ernsten Themen.


Solche Namen sind üblich bei der NWO. Man sollte nicht mit einem Stock im Hintern durchs Leben gehen.

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#5
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2090 Beiträge, 443x hilfreich)

Zitat (von Katzenklopper23):
Solche Namen sind üblich bei der NWO. Man sollte nicht mit einem Stock im Hintern durchs Leben gehen.

Den Aküfi der 70-er und 80-er muss man aber auch nicht aufleben lassen.
Es gibt tatsächlich Leute, die von der neuen Weltordnung noch keine Notiz genommen haben

... und auch nicht werden ;)

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#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3915 Beiträge, 1076x hilfreich)

Gehört wohl auch zur NWO, die Justiz und dieses Forum mit solchen Kindergartenstreitereien auf Trab zu halten. Ein vernünftiger Umgang mit neuen Medien scheint dagegen kein Teil der NWO zu sein.

Again what learned. :wink:

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