Jugendstrafe - offener Vollzug?

19. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Imi7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendstrafe - offener Vollzug?

Hallo,
muss heute in einer Woche in Haft für 8 Monate wegen Körperverletzung.
Wurde in die "JVA Hövelhof mit Pflegeabteilung" geladen. Ist das eine offene ?
Auf der Seite von denen steht nur es ist ein Jugendgefängnis und die Pflegeabteilung ist für Erwachsene.
Gruß
PS: Hab doch gefunden ist eine offene. Ich hab aber garkeine Arbeit ?! Verlegen die mich dann direkt?

-- Editiert am 19.01.2011 17:51




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9544x hilfreich)

"Offener Vollzug" hat nichts damit zu tun, dass man die Anstalt verlassen darf. Dazu muß man "Freigänger" sein. Offener Vollzug heißt lediglich, dass man sich innerhalb der Anstalt relativ frei bewegen kann und die Zellen die meiste Zeit offen sind (außer Nachteinschluß und ggf. andere Einschlußzeiten, je nach JVA). Meist hat man auch einen eigenen Schlüssel für den Haftraum, so dass man ihn tagsüber zuschliessen kann, damit nichts geklaut wird. Nachts nützt einem der Schlüssel natürlich nichts, da man damit natürlich nicht den JVAseitigen Verschluß aufheben kann.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
Imi7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi danke für die Antwort.
Ja ist mir schon klar, dass das nur für innerhalb der JVA gilt, aber ich dachte immer dass man im offenen Vollzug eher und schneller Ausgang kriegt als bei geschlossenem.
mfg

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1497x hilfreich)

Es gibt in jedem Bundesland Regeln, wohin ein Verurteilter zu laden ist. Das ist anscheinend bei Ihnen genauso wie hier in Berlin: Geladen wird IMMER in eine JVA des offenen Vollzuges. Dort wird dann bei Strafantritt geprüft, wo der Vollzug dann tatsächlich stattfindet.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9544x hilfreich)

quote:
aber ich dachte immer dass man im offenen Vollzug eher und schneller Ausgang kriegt als bei geschlossenem.


Das ist auch durchaus möglich. Ich Eingangfrage war aber eine andere, nach dem Motto: Komme/bleibe ich trotz "keine Arbeit draußen" im offenen Vollzug. "Draußen Arbeit" zu haben ist aber eben keine Vorausseztung für offenen Vollzug, gerade im Jugendbereich nicht. Bei uns in Niedersachsen werden Erstverbüßer im Jugendbereich bis zu einer Strafhöhe von rd. 3 Jahren z.B. immer in die offene Abteilung Göttingen der JA Hameln (früher JA Göttingen-Leineberg) geladen und bleiben auch dort (ob Arbeit/Schule oder nicht), es sei denn, sie sind persönlich(!) ungeeignet für den offenen, z.B. weil sie andere Gefangene unterdrücken, Drogen einschmuggeln lassen usw.

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-- Editiert am 20.01.2011 11:14

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