Hallo, ich benötige ganz dringend Ihre Hilfe!!! und zwar habe ein Strafbefehl
wegen vorläufiger Körperverletzung mit 40 TS erhalten. Das Problem ist ganz einfach: ich bin beschuldig einen Mann ins Bauch geschlagen zu haben. Nun kommt der Hammer: ein Artzattest liegt vor !!! Der Artz bestätigt, dass der Mann Schemerzen hat - die wohl von dem "angeblichen" Schlag kommt. Ich habe aber NICHT den Mann angefasst! wir hatten zwar eine heftige Diskussion - aber keine körperliche Angriffe weder von mir noch von ihm-
Stark, oder ? Bitte, was soll, muß, kann tun? Ich will mein Unschuld beweisen!
Vielen Dank
Diese Geschichte kostet mich nebenbei gesagt EUR 4.000,00 wegen einer Luge !
Falsche Aussage von "Opfer"
Legen Sie Einspruch gegen den Strafbefehl ein und wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Anders wird es nicht gehen.
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bedeutet es also, dass X einfach zum Artz gehen kann, Schmerzen vortäuschen kann und damit Y als schuldig anzeigen kann?
Ich dachte, in Duetschland muss man den Schuld beweisen...wie kann X beweisen, dass Y schuld ist?
Danke.
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Bewiesen wird durch einen Beweis, in diesem Fall durch einen Zeugenbeweis:
Der angeblich Verletzte sagt aus, verletzt worden zu sein.
Wenn Sie zu Unrecht beschuldigt werden, widersprechen Sie eben dem Strafbefehl, dann können Sie sich im Rahmen einer darauf folgenden Hauptverhandlung entsprechend einlassen.
was meinen Sie mit "können Sie sich im Rahmen einer darauf folgenden Hauptverhandlung entsprechend einlassen" ?.
Danke
Da kannst du dann selbst aussagen, Entlastungszeugen laden lassen etc.
bringt es was, dass ich meine version aussage....ich habe leider kein Zeuge, und überlege schon die ganze zeit, wie ich mein Unschukd beweisen kann und wie ich beweisen kann, dass er lügt.
habt ihr eine idee oder vorschlag
danke:-(
Sie müssen Ihre Unschuld nicht beweisen. Allerdings liegt die Beweiswürdigung beim Gericht, d.h. das Gericht entscheidet, wie es Beweise gewichtet oder kurz: Welcher Aussage es mehr Glauben schenkt.
Beauftragen Sie einen Anwalt und nehmen Sie mit dessen Hilfe Akteneinsicht. Dann wissen Sie, was denn tatsächlich an Beweisen gegen Sie vorgebracht werden könnte.
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