Grüß Gott,
einer Kollegin von mir wurde ein DIN A4 großer Aufkleber auf die Windschutzscheibe geklebt mit dem Hinweis hier nicht zu parken. Dieser Aufkleber ließ mechanisch so gut wie garnicht entfernen und nur mit einsatz von heißem Wasser lösen.
Kann ich der Dame die diesen Aufkleber angebracht hat darauf hinweisen dass das anbringen des Aufkleber im Sichtfeld illegal ist und sie dieses zu unterlassen hat oder befindet sich die Dame im Recht?
Besten Dank im voraus und
Mit freundlichen Grüßen
Konrad
PS kaum war der Aufkleber entfernt und meine Kollegin hat ihre Sachen geholt war schon wieder ein Aufkleber im Sichtfeld angebracht. Die Dame wurde darauf angesprochen und fühlte sich im recht.
DIN A4 Aufkleber im Sichtfeld Windschutzscheibe
15. Dezember 2022
Thema abonnieren
Frage vom 15. Dezember 2022 | 16:59
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
DIN A4 Aufkleber im Sichtfeld Windschutzscheibe
#1
Antwort vom 15. Dezember 2022 | 17:41
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 4x hilfreich)
Hinweisen kann man durchaus.
Man könnte natürlich auch aufhören im Halteverbot zu stehen.
-- Editiert von User am 15. Dezember 2022 17:41
#2
Antwort vom 15. Dezember 2022 | 18:40
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Es ist ein Firmenparkplatz in einem betriebshof meine Kollegin hat einen parkausweis mit ihrem Namen sichtbar auf dem Armaturenbrett liegen und konnte auf Grund der wetterlage nicht auf dem für uns ausgewiesenen Parkplatz parken.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 15. Dezember 2022 | 21:38
Von
Status: Unbeschreiblich (127058 Beiträge, 40754x hilfreich)
Zitateiner Kollegin von mir wurde ein DIN A4 großer Aufkleber auf die Windschutzscheibe geklebt mit dem Hinweis hier nicht zu parken :
Ich verwende immer DIN A3 ...
ZitatDieser Aufkleber ließ mechanisch so gut wie garnicht entfernen und nur mit einsatz von heißem Wasser lösen. :
Wurde Klebstoff verwendet?
Oder einfach nur feuchtes Papier das festgefroren war?
ZitatDie Dame wurde darauf angesprochen und fühlte sich im recht. :
Sagen wir mal so ... es ist eine Grauzone.
Ganz klar im Recht wäre die Dame, wenn sie das Kfz abschleppen liese, die Kosten dann einklagt und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung / -klage auf Kosten der Falschparkerin veranlasst.
Insofern hat sie einem doch einen großen Gefallen getan ...
Zitatkonnte auf Grund der wetterlage nicht auf dem für uns ausgewiesenen Parkplatz parken. :
Mir ist unklar, wieso das so sein sollte?
Im übrigen muss man sich dann halt einen anderen, legalen Parkplatz suchen und darf nicht einfach Parkplätze anderer Leute annektieren.
#4
Antwort vom 15. Dezember 2022 | 22:05
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDieser Aufkleber ließ mechanisch so gut wie garnicht entfernen und nur mit einsatz von heißem Wasser lösen. :
Ja es wurde ein etikett vollflächig verklebt.
Parkplätze im betriebshof vom olympiaturm München sind drei Firmen die da parken wir der olympia park und Mieter von uns. Und hier arbeiten ca 20 Personen und es sind 10 Autos im Hof.
Aber mir geht es nich darum das die Dame darauf hinweist mit dem etikett. Mir geht es um die Stelle an dem sie den Aufkleber anbringt und direkt ins Sichtfeld des Fahrers es zu kleben finde ich schon fahrlässig. Sollte jemand den nicht mehr abbekommen darf er das Fahrzeug nicht bewegen und muss diesen zur Werkstatt verbringen. In diesem Fall müsste ich die Dame als Verursacher haftbar machen können oder?
I
#5
Antwort vom 15. Dezember 2022 | 22:51
Von
Status: Unbeschreiblich (127058 Beiträge, 40754x hilfreich)
Zitates wurde ein etikett vollflächig verklebt. :
Damit nähert man sich dann schon recht zügig dem Ende der Grauzone, denn Etiketten haben in der Regel ja Klebstoff zum haften ...
ZitatIn diesem Fall müsste ich die Dame als Verursacher haftbar machen können oder? :
Richtig.
Aber es bleibt immer noch die Möglichkeit der strafbewehrten Unterlassungserklärung / -klage auf Kosten der Falschparkerin / des Halters, kann also immer noch ein Minusgeschäft werden ...
#6
Antwort vom 15. Dezember 2022 | 23:09
Von
Status: Unbeschreiblich (48863 Beiträge, 17207x hilfreich)
Sowohl das Falschparken als auch das Anbringen eines solchen Aufklebers sind jeweils eine Besitzstörung.
Man kann sich daher gegenseitig zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern. Dann wird es für beide Seiten teuer.
Beides ist aber nicht strafbar.
-- Editiert von User am 15. Dezember 2022 23:10
#7
Antwort vom 16. Dezember 2022 | 00:01
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke an alle
#8
Antwort vom 16. Dezember 2022 | 00:43
Von
Status: Lehrling (1562 Beiträge, 340x hilfreich)
Wie dieser Kollege regelmäßig meinen Tag rettet, ist schlichtweg bemerkenswertZitatIch verwende immer DIN A3 ... :
Wir könnten hier mit dem 303 Abs. 2 StGB hantieren, kämen aber wohl nicht sehr weit. Es handelt sich um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung (und damit in einem anderen Unterforum besser untergebracht). Der Schädiger möchte, dass der Geschädigte nicht rechtwidrig parkt. Der Geschädigte möchte, dass die entsprechenden Mitteilungen des Schädigers einfacher zu entfernen sind.
#9
Antwort vom 16. Dezember 2022 | 00:51
Von
Status: Unbeschreiblich (127058 Beiträge, 40754x hilfreich)
ZitatSowohl das Falschparken als auch das Anbringen eines solchen Aufklebers sind jeweils eine Besitzstörung :
ZitatBeides ist aber nicht strafbar. :
Ich denke, in beiden Fällen kommt es darauf an, wie schwer die Mitteilung zu entfernen ist.
#10
Antwort vom 16. Dezember 2022 | 01:14
Von
Status: Lehrling (1562 Beiträge, 340x hilfreich)
Also wenn erwärmtes Wasser genügt.. da hatte ich einmal den Fall eines Falschparkers, wo der Zettel eine Woche lang in Wind und Wetter (bzw. Sonne und Regen) regelrecht festgebacken ist. Die Sache ist so ausgegangen, dass der Fahrzeugführer eben damit rechnen musste, eine - der******rung ausgesetzte - Mitteilung an die Windschutzscheibe geheftet zu bekommen.ZitatIch denke, in beiden Fällen kommt es darauf an, wie schwer die Mitteilung zu entfernen ist. :
PS: Warum hier der Begrif "W i t t e r u n g" zensiert wird, erschließt sich mir nicht in Gänze.
-- Editiert von User am 16. Dezember 2022 01:15
Und jetzt?
Schon
283.146
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
16 Antworten
-
6 Antworten
-
19 Antworten
-
4 Antworten