Hallo, ich war vor kurzem mit ein paar Freunden unterwegs. Vorne weg gegen manche Vorurteile: Ich rauche sehr selten mal einen "joint" und habe erfolgreich mein bilinguales Wirtschaftsabitur abgeschlossen.
Nun zu meinem Fall: Ich saß nun mit meinen Freunden auf einer Bank, um etwas zu entspannen. Zwei Zollbeamte kamen nun vorbei und fanden bei mir 1,1 Gramm Marihuana, 3 Samen und einen Grinder. Wir hatten nicht vor an diesem Tag einen zu rauchen, vorallem nicht in der Öffentlichkeit und mir war gar nicht mehr bewusst, dass ich überhaupt noch etwas von dieser Droge besitze. Sie beschlagnahmten alles (auch meinen Grinder obwohl dieser nicht illegal ist) aber ich musste keinen Drogen Test machen. Dieser wäre sowieso negativ gewesen. Der Vorfall ereignetet sich am Bodensee (BW) und fällt in die Kategorie der geringen Menge. Laut BtmG 31a kann diese Anklage fallengelassen werden oder nicht?
Meine Frage nun: was genau kann auf mich zukommen? Sozialstunden, Geldstrafe(wenn ja, wie hoch?) oder wird das Verfahren eingestellt. Bisher kam noch kein Brief nach Hause und das lässt mir keine Ruhe mehr.
Ich bin Ersttäter hatte lediglich einen Alkohol missbrauch, als ich jugendlich war.
Ich hoffe auf eine schnelle Antwort und schon vielen Dank im vorraus.
Liebe Grüße
Cannabisbeschlagnahmung
20. April 2016
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Frage vom 20. April 2016 | 16:55
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Cannabisbeschlagnahmung
#1
Antwort vom 20. April 2016 | 17:27
Von
Status: Unbeschreiblich (30224 Beiträge, 9546x hilfreich)
Zitat:Laut BtmG 31a kann diese Anklage fallengelassen werden oder nicht?
Ja - und in dem Fall kommen keinerlei Auflagen, Geldzahlungen etc. auf einen zu.
#2
Antwort vom 20. April 2016 | 17:29
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank!
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#3
Antwort vom 20. April 2016 | 21:45
Von
Status: Lehrling (1528 Beiträge, 355x hilfreich)
Zitat:Ich rauche sehr selten mal einen "joint" und habe erfolgreich mein bilinguales Wirtschaftsabitur abgeschlossen.
Das heißt sie begehen nur sehr selten Straftaten, möchten dies aber nicht hören.
Hoffentlich haben Sie keine Angaben zur Sache insbesondere zu Ihren Konsumgewohnheiten gemacht, sonst können Sie sich möglicherweise je nach Laune des Staatsanwaltes schon mal von Ihrem Führerschein verabschieden.
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