Beleidigung und Anspucken ins Gesicht

6. Dezember 2022 Thema abonnieren

#31
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 340x hilfreich)

Hiernach gibt es keine weiteren Antworten von mir, denn die Sache scheint ja klar zu sein:

Zitat (von Armagan 1980):
Klar war es Notwehr.
Damit ist doch alles geklärt. Wenn der X auf dem Y sitzt, dessen Schläge den X kaum erreichen können, dann schlägt man in Notwehr zurück. Alles klar! Ich bin raus.

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#32
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bitte Vorsicht. Evtl. entscheidet eine befugte Stelle anders? Die Auswahl ist ja üppig.
Evtl. konnte der X vor der Schlägerei wissen, dass Y längst psychisch stark belastet ist?
Evtl. hat Y die Arme zur Verteidigung hochgenommen?



Also zumindest bei der Schlägerei kommen eigentlich nicht so viele Straftatbestände in Betracht :) , bzw. weiß ja nicht, an was Sie da noch gedacht haben.

Derzeit sieht es nach einer einfachen Körperverletzung von A aus, aber wie der User "deusexmachina" auch schon schrieb, könnte sich (wenn z.B. noch etwas hinzu kommt) dies sich eventuell ändern, eine Garantie gibt es daher natürlich nicht.

Das andere bezieht sich wohl eher auf die Notwehr, es könnte zwar Notwehr von X in Betracht kommen, aber im Endeffekt entscheidet dies Staatsanwalt bzw. später eventuell der Richter, aber das hatte ich auch geschrieben.


Zitat (von Armagan 1980):
Klar war es Notwehr.


Sie nehmen an, dass Person X in Notwehr gehandelt hat, die Sache bzw. das Problem (aus Sicht von X) ist allerdings, dass dies nicht der Beschuldigte, sondern die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht entscheidet :)

Sollte Person X in nächster Zeit (z.B.) einen Strafbefehl bzgl. der KV erhalten und diesen nicht akzeptieren wollen (also Einspruch einlegen), würde ich empfehlen, einen Anwalt hinzuziehen. Gerade bei den Entscheidungen, ob Notwehr vorliegt, kommt es sehr auf die Details an, außerdem würde man auch definitiv erstmal die Akteneinsicht benötigen, um zu beurteilen, ob ein Einspruch überhaupt erfolgreich sein könnte.

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#33
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35709 Beiträge, 6068x hilfreich)

Zitat (von Armagan 1980):
dass leider auch gegen mich ermittelt wird,
Wieso leider? Natürlich! und auch Y wird hoffentlich eine Anzeige stellen.
Du hast es doch sogar selbst hier mehrfach detailliert beschrieben, die Zeugin hat es also auch beobachtet.
Zitat (von Armagan 1980):
Meint ihr, er hätte ein Grund mich anzulügen?
Sorry, ich meine, du stellst hier alberne Fragen. Ob der psych. Gestörte Y selbst einschätzen könne, ob er leicht, mittel oder schwer verletzt sei...
Manchmal stellen sich nach einem Sturz auf den Kopf/Hinterkopf noch ganz andere Diagnosen heraus.
Zitat (von Armagan 1980):
Klar war es Notwehr. Hätte er mich einfach losgelassen und mit dem Schlagen aufgehört, wäre es nicht soweit gekommen.
Klar, das mit dem hätte--hätte---kannst du gern steckenlassen.
Zitat (von Armagan 1980):
Er hat noch weiter provoziert, indem er mein Gesäß unsittlich berührt hat
Noch mehr Details.

Mann =X, warte ab, was bei raus kommt. Der Y muss auch abwarten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#34
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 340x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sorry, ich meine, du stellst hier alberne Fragen. Ob der psych. Gestörte Y selbst einschätzen könne, ob er leicht, mittel oder schwer verletzt sei...
Nein, der X hat ja nicht den Y befragt, vielmehr kam die die Auskunft von dem mutmaßlichen PKA. Hinsichtlich seines bisherigen Gebarens und insbesondere da für den TE ja alles ohnehin alles klar ist, gibt es hier von mir keine weitere Auskunft. Wenn man lediglich auf Bestätigung aus ist, so sollte man andere Foren aufsuchen (die man dann natürlich schlechter zitieren kann - das verstehe ich durchaus).

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#35
 Von 
Armagan 1980
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar war es Notwehr. Hätte er mich einfach losgelassen und mit dem Schlagen aufgehört, wäre es nicht soweit gekommen.

Wer sagt, dass seine Schläge mich nicht getroffen haben? Beim Versuch mich zu schlagen, fällt er hin und zieht mich mit. Ich falle auf ihn und er schlägt weiterhin auf mich ein! Abgesehen davon hat er sich bei mir gemeldet und sich entschuldigt und hat auch keine Anzeige erstattet. Halbe Stunde vorher soll er auch die Wohnung seines Mitbewohners demoliert haben, Notebook usw. zerstört.
Er ist jetzt wieder medikamentös eingestellt und es geht ihm gut.

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#36
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(711 Beiträge, 469x hilfreich)

Zitat:
Klar war es Notwehr.


Da das hier ein Forum für rechtliche Diskussionen ist, Sie aber nur eine vorgefasste Meinung bestätigt haben wollen, mache ich dann mal zu. Falls die Justiz hinsichtlich der Notwehr eine andere Meinung hat, werden Sie das ja beizeiten erfahren...

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