Anzeige nach §263 Warenbetrug
Partei A bekommt nach einem Jahr eine Anzeige nach §263
Strafgesetzbuch, Warenbetrug, zugestellt mit folgendem Sachverhalt:
Partei A versteigerte einen Prozessor. Der Prozessor wurde vor Verkauf über eBay getestet und mit folgendem Wortlaut verkauft/versteigert:
"Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich als privater Verkäufer jegliche Gewährleistung, Garantie und Rücknahme ausschließe. .... Mit der Abgabe Ihres Gebots bzw. Kauf erklären Sie Sie sich damit einverstanden".
Partei B ersteigert den Prozessor, erhält Diesen und reklamiert Diesen nach einigen Tagen als defekt.
Partei A weigert sich den Prozessor zurückzunehmen und verweist auf den vorherigen Test der Ware, dem Angebotstext & auf eventuelle falsche Handhabung des Prozessors seitens Partei B.
Ein Jahr später wird Partei A eine Anzeige zugestellt mit dem Verweis auf §263
Strafgesetzbuch, Warenbetrug zum Nachteil Partei B
Wie sollte sich Partei A am Besten verhalten bzw. wie sieht das Rechtlich für Partei A aus ?
Hat diese Anzeige überhaupt Bestand ?
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Habe dieses Posting vorher auch unter Internetauktionen gestellt. Es liegt mir fern ein Forum mit Doppelpostings zu versehen und bitte den Admin das dortige Posting zu löschen da diese Kategorie wohl eher dem Sachverhalt entspricht. Ich bitte um Entschuldigung.
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Anzeige nach §263 Warenbetrug
24. Oktober 2009
Thema abonnieren
Frage vom 24. Oktober 2009 | 15:11
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Anzeige nach §263 Warenbetrug
#1
Antwort vom 24. Oktober 2009 | 19:56
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1123x hilfreich)
Bitte nicht crossposten, in ein Forum genügt.
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