Anleitungen für illegale handlungen wie Betrug im Darknet kaufen illegal?

7. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
go594727-64
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anleitungen für illegale handlungen wie Betrug im Darknet kaufen illegal?

Hallo, ein Freund von mir hatte mir mal vor längerer Zeit erzählt, wie er aus neugier in darknet shops surft. Er hat nie was illegales gekuaft oder sonstiges. Nun frage ich mich ob es denn illegal wäre eine Anleitung, also das Wissen zum begehen einer Straftat zu erwerben. Ist die Absicht dieses Wissen zu verfolgen automatisch da oder kann man das kaufen, lesen und dann nicht anwenden und für den bloßen von den Behörden befreit sein?

Beispiel: Ich bin ein gesetzestreuer aber neugierer Bürger. Ich gehe ins Darknet und kaufe mir eine Anleitung wie man mit gestohlenen Bankinformationen Geld verdienen kann. Ich lese es durch und lebe mein leben als Gesetzestreuer Bürger weiter.

Ist das Strafbar? Wäre das nicht irgendwie bisschen Zensur? Wenn es Strafbar ist, warum kann man dann Problemlos Anleitungen auf Youtube hochladen, wie man ein Fahrradschloss knackt?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 127x hilfreich)

Zitat (von go594727-64):
Ich gehe ins Darknet und kaufe mir eine Anleitung wie man mit gestohlenen Bankinformationen Geld verdienen kann. Ich lese es durch und lebe mein leben als Gesetzestreuer Bürger weiter.


Könnte man einen §263a draus bauen, weil hier alleine das verschaffen eines Programmes bereits strafbar ist. Ob eine Anleitung alleine als Programm gilt... schwierig.
Ausschließen würde ich es aber nicht.

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#2
 Von 
go594727-64
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von palino):
Könnte man einen §263a draus bauen, weil hier alleine das verschaffen eines Programmes bereits strafbar ist. Ob eine Anleitung alleine als Programm gilt... schwierig.
Ausschließen würde ich es aber nicht.


Von Programmen hat er mir nichts erzählt. Wenn ich mich recht erinnere sagte er pdf datein oder andere Arten von Textdokumenten

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#3
 Von 
Xvidia123
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 13x hilfreich)

In erster Linie ist es völlig Wurst ob im Darknet oder sonst wo so eine Anleitung besorgt wird. Lediglich wird der Vorsatz evtl. so besser begründet. Aber § 130a würde passen, obwohl das eher um Verbreitung geht. Anders als bei Btm ist der Erwerb evtl. nicht strafbar.


-- Editiert von Xvidia123 am 07.11.2021 20:09

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 127x hilfreich)

Zitat (von go594727-64):
Von Programmen hat er mir nichts erzählt. Wenn ich mich recht erinnere sagte er pdf datein oder andere Arten von Textdokumenten


Deshalb ist eben die Frage ob ein Gericht das bereits als "Programm" ansieht oder eben nicht.

Um es mal anders zu formulieren: Ein findiger Staatsanwalt wird sicherlich einen Grund finden hier Anklage zu erheben und sei es nur aus Verdacht heraus, dass hier bereits eine Straftat mit der Anleitung begangen wurde. Vielleicht macht auch mal die Polizei einen kleinen Hausbesuch. In erster Linie müsste eigentlich nur festgestellt werden ob das Verbreiten einer solchen Anleitung bereits strafbar ist. Dann könnte man sich als Käufer schon der Beihilfe strafbar machen.
Ob und wie es dazu kommt ist fraglich, aber sicherlich wird man sich die Frage gefallen lassen müssen wieso man Geld ausgibt für Wissen das man nicht anwenden will und sicherlich würde hier ein halbwegs anständiger Anwalt dafür sorgen, dass man unbeleckt aus der ganzen Sache raus kommt. Aber man sollte bedenken, vor dem Freispruch steht ja nun zwangsläufig das Verfahren und die Untersuchung. Selbst ein Brief von der Staatsanwaltschaft ist ja für die meisten Menschen unangenehm, wenn die eigene Neugier einem das Wert ist kann man zugreifen (natürlich auch wieder auf die Gefahr hin, dass man am Ende für sein Geld vom Händler nur ein Kochrezept für Sauerampfer bekommt)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127159 Beiträge, 40765x hilfreich)

Zitat (von go594727-64):
Ist das Strafbar?

Es könnte als Vorbereitungshandlung / Versuch gelten.



Zitat (von go594727-64):
Wäre das nicht irgendwie bisschen Zensur?

Ja klar. Und?



Zitat (von go594727-64):
Wenn es Strafbar ist, warum kann man dann Problemlos Anleitungen auf Youtube hochladen, wie man ein Fahrradschloss knackt?

Aus dem selben Grund, weshalb man einen Hammer oder andere Mordwerkzeuge wie Messer legal kaufen kann: die Anwendung ist nicht grundsätzlich illegal. Im Gegensatz zu Verwendung von geklauten Bankdaten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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