Ab wann gilt etwas als Beweis?

24. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
karateandi
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab wann gilt etwas als Beweis?

Hallo,

meine Frage ist ab wann etwas im deutschen Strafrecht wirklich als Beweis gilt, und der „Täter" verurteilt wird.
Ich habe zb letztens von folgendem Fall gelesen: jemand hat betrügerisch einen Gutscheincode ergattert und gibt diesen an einen dritten weiter, welcher den Code dann einlöst. Allerdings ohne zu wissen dass es ein illegal erworbener Code war.
Die Polizei lässt jetzt verfolgen wer den Code eingelöst hat und stößt auf die eigentlich unschuldige Person. Was macht man in dem Fall wenn man den Chat nicht mehr hat und somit nicht nachweisen kann dass man den Code nicht selbst ergaunert hat.
Reicht dass dann als Beweis dass es auf Account X eingelöst wurde?

Also ab wann gilt jemand als eindeutig überführt? Lese auch viel von irgendwelchen Clans wo die Polizei sich zu 100% sicher ist dass Person X höchstkriminell ist und trz können sie ihn nicht festnehmen wegen Mangel an Beweisen.

Also meine Frage ist halt was wirklich handfeste Beweise sind und ob das wirklich jedes Mal einfach vom Richter und der Staatsanwaltschaft abhängt, wie die das sehen.

LG

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5 Antworten
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#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17706 Beiträge, 9693x hilfreich)

Zitat (von karateandi):
Also meine Frage ist halt was wirklich handfeste Beweise sind und ob das wirklich jedes Mal einfach vom Richter und der Staatsanwaltschaft abhängt, wie die das sehen.

Ja - denn eine Verurteilung setzt voraus, dass das Gericht von der Schuld überzeugt ist.
Welche Kriterien erfüllt sein müssen (wie "handfest" der Beweis sein muss), dass das Gericht überzeugt sein muss, ist nicht definiert.
Oft gibt es ja nicht unbedingt einen einzigen eindeutigen Beweis, sondern eine Vielzahl von vielleicht ganz eindeutigen Beweisen, die in der Gesamtschau zusammen doch überzeugend sind.

Zitat (von karateandi):
Reicht dass dann als Beweis dass es auf Account X eingelöst wurde?

Falls es um den § 261 StGB geht ("Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte") - da reicht es aus, dass man leichtfertig nicht erkannt hat, dass der Code aus einer illegalen Aktion stammt. Es ist für eine "Schuld" nicht erforderlich, dass man davon wusste.
D.h. der Beweis, dass der Code auf Account X eingelöst wurde kann reichen, wenn das Gericht zur Überzeugung kommt, dass man mit gesundem Menschenverstand hätte erkennen können, dass die Aktion nicht ganz sauber ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
karateandi
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ja - denn eine Verurteilung setzt voraus, dass das Gericht von der Schuld überzeugt ist.
Welche Kriterien erfüllt sein müssen (wie "handfest" der Beweis sein muss), dass das Gericht überzeugt sein muss, ist nicht definiert.
Oft gibt es ja nicht unbedingt einen einzigen eindeutigen Beweis, sondern eine Vielzahl von vielleicht ganz eindeutigen Beweisen, die in der Gesamtschau zusammen doch überzeugend sind.


Also eigentlich geht es nur darum wovon das Gericht überzeugt ist? Aber handfeste Beweise, oder viele Einzelteile, muss es trotzdem geben? Also auch wenn die Polizei bei irgendeinem Clanboss absolut davon überzeugt ist dass er kriminell ist reicht das nicht?


Zitat (von drkabo):
Falls es um den § 261 StGB geht ("Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte") - da reicht es aus, dass man leichtfertig nicht erkannt hat, dass der Code aus einer illegalen Aktion stammt. Es ist für eine "Schuld" nicht erforderlich, dass man davon wusste.
D.h. der Beweis, dass der Code auf Account X eingelöst wurde kann reichen, wenn das Gericht zur Überzeugung kommt, dass man mit gesundem Menschenverstand hätte erkennen können, dass die Aktion nicht ganz sauber ist.


Okay ja das macht irgendwo Sinn, ist aber in dem Fall ja nicht so. Also wenn mir jemand einen Code weitergibt, ohne das irgendwas komisch ist, gehe ich ja nicht davon aus der besagte Code sei ergaunert?
Also man geht ja viel eher davon aus es sei einfach ein normaler, legitim erworbener Code.
Außer man kauft den jetzt auf irgendeiner offensichtlich kriminellen Website.
Also müsste die Polizei dann nicht eigentlich zusätzlich, bei der Person die unbewusst den kriminellen Code eingelöst hat, Chats finden wo man eindeutig raus schließen kann dass das eine kriminelle Aktion war und man davon eindeutig wusste?
Also irgendwie finde ich das ziemlich schwammig, dass man ohne eindeutige Beweise verurteilt werden kann, aber naja ich habs auch nicht zu entscheiden.

Aber im Endeffekt kann man das nicht so pauschal sagen was das Gericht überzeugt und was nicht?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127052 Beiträge, 40751x hilfreich)

Zitat (von karateandi):
was wirklich handfeste Beweise sind

Die, welche das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung dazu erhebt.



Zitat (von karateandi):
Aber im Endeffekt kann man das nicht so pauschal sagen was das Gericht überzeugt und was nicht?

Aufgrund der Vielzahl unbekannter Faktoren / zahlreicher Unwägbarkeiten in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17706 Beiträge, 9693x hilfreich)

Zitat (von karateandi):
Also auch wenn die Polizei bei irgendeinem Clanboss absolut davon überzeugt ist dass er kriminell ist reicht das nicht?

"kriminell sein" ist ja keine Straftat, sondern eine Eigenschaft.
Verurteilt wird man nur für konkrete Verbrechen (ein Diebstahl, ein Betrug, ein Mord, ...).
Die Überzeugung "Der Heinz ist kriminell" reicht also nicht. Die Überzeugung "Der Heinz hat am letzten Mittwoch den Einbruch in der Theaterstraße 15 begangen" reicht schon - wobei das Gericht dann darstellen muss, warum es davon überzeugt ist, dass der Heinz den Einbruch in der Theaterstraße 15 begangen hat.

Zitat (von karateandi):
Also müsste die Polizei dann nicht eigentlich zusätzlich, bei der Person die unbewusst den kriminellen Code eingelöst hat, Chats finden wo man eindeutig raus schließen kann dass das eine kriminelle Aktion war und man davon eindeutig wusste?

Nein - eben nicht.
Beim § 261 StGB geht ("Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte") kann man auch bestraft werden, wenn man nichts von der kriminellen Aktion wusste, es hätte aber wissen können.
Natürlich wird man bei "ich wusste von der kriminellen Aktion" strenger bestraft, als bei "ich wusste zwar nichts von der kriminellen Aktion, habe aber auch nicht nachgefragt, woher die Codes kommen".

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 340x hilfreich)

Zitat (von karateandi):
Aber im Endeffekt kann man das nicht so pauschal sagen was das Gericht überzeugt und was nicht?
Es wäre m.E. durchaus verheerend, wenn man dies könnte. Wenn ein Gericht jmd. verurteilt, weil er nach subjektivem Gefühl "kriminell" sein sollte oder weil einem seine Nase nicht passt, so wäre das doch bemerkenswert. In Deutschland haben wir kein Täterstrafrecht mehr, sondern urteilen nach - der Überzeugung nach - begangenen Straftaten. Ich verstehe gerade auch nicht, was der "Clan-Boss" mit rechtswidrig erworbenen Codes zu tun hat.

Zitat (von karateandi):
Also wenn mir jemand einen Code weitergibt, ohne das irgendwas komisch ist, gehe ich ja nicht davon aus der besagte Code sei ergaunert?
Nur weil man nicht davon ausgeht, bedeutet dies doch nicht, dass der Code nicht rechtswidrig erlangt sein könnte. Und wenn man nun diesen Code einlöst, so ist es doch nur naheliegend, dass man in die entsprechenden Ermittlungen mit einbezogen wird, oder nicht?

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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