Folgendes,
ich habe mir sagen lassen das Ich bei meiner Steuererklärungen Verpflegungsaufwendungen geltend machen kann, da Ich im 3-Schicht System arbeite. Dabei bin ich wahlweise in der Spätschicht von 13:30 bis 22:00, oder in der Nachtschicht von 13:30 bis 6:00 nicht daheim.
Das wären somit über 8 Stunden.
Ist es richtig das ich dafür Verpflegungsaufwand geltend machen kann? Wenn ja: wo genau trag ich das ein und muss ich das irgendwie nachweisen können und wenn ja wie?
MfG,
Seb
Verpflegungsaufwand geltend machen?
17. Februar 2017
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Frage vom 17. Februar 2017 | 11:22
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 5x hilfreich)
Verpflegungsaufwand geltend machen?
#1
Antwort vom 17. Februar 2017 | 12:51
Von
Status: Unbeschreiblich (33809 Beiträge, 17589x hilfreich)
Ist es richtig das ich dafür Verpflegungsaufwand geltend machen kann? Vermutlich nicht, denn das gilt nur, wenn Ihr Arbeitsort nicht Ihre "erste Tätigkeitsstätte" ist. Das wäre zum Beispiel bei Zeitarbeit der Fall, wo Ihr AG ja irgendwo anders sitzt als da, wo Sie Ihre Schichten machen.
#2
Antwort vom 17. Februar 2017 | 14:07
Von
Status: Junior-Partner (5278 Beiträge, 1250x hilfreich)
Aber auch bei Zeitarbeit, wäre doch irgendwann eine erste Tätigkeitsstätte anzunehmen, oder?
Ich denke auch, dass es nicht richtig ist, wenn Sie keine "Auswärtstätigkeit" haben.
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#3
Antwort vom 17. Februar 2017 | 14:10
Von
Status: Unbeschreiblich (33809 Beiträge, 17589x hilfreich)
Aber auch bei Zeitarbeit, wäre doch irgendwann eine erste Tätigkeitsstätte anzunehmen, oder? Richtig - nach 4 Jahren.
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