Verlustvortrag im Folgejahr nicht angerechnet (Ste

13. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
go391693-77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlustvortrag im Folgejahr nicht angerechnet (Ste

Hallo,
ich habe die letzten Jahre mein Studium steuerrechtlich absetzen können, so dass ein Verlustvortrag für 2012 von 18k € ausgewiesen wurde. Im letzten Jahre habe ich ab August angefangen zu arbeiten und habe 21,k € Einnahmen erzielt und 3300 € Lohnsteuer bezahlt. Am Jahresende erfolgte kein automatischer Lohnsteuerausgleich.
Heute kam die Lohnsteuererklärung für 2013, wo ich nur die Hälfte der Lohnsteuer zurück bekomme. Anscheinend wurde nur der Lohnsteuerausgleich durchgeführt, aber bei den Einnahmen erscheint nicht der Verlustvortrag.
Wie sollte ich jetzt vorgehen, zuerst beim Finanzamt anrufen, Einspruch einlegen?
Schließlich reicht ja schon allein der Verlustvortrag vom Vorjahr das ich die Lohnsteuer zurückbekommen würde.
Gruß
Frank

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
go391693-77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle und passende Antwort, dann wende ich mich am Montag an das Finanzamt. Habe ich eine bestimmte Frist in der ich mich unbedingt melden soll, bevor dieser "Fehler" vom Finanzamt durchgeht?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48895 Beiträge, 17215x hilfreich)

Ja, es ist eine Frist von einem Monat einzuhalten.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14579 Beiträge, 4501x hilfreich)

Hallo,

quote:
die richtige Bezeichnung ist "Einkommensteuererklärung" - nicht "automatischer Lohnsteuerausgleich" - dies nur, damit bei Fragen und Anfragen beim Finanzamt die richtigen Begriffe genannt werden.
Das ist aber nicht ganz richtig. Die Bezeichnung "automatischer Lohnsteuerausgleich" (der nicht erfolgt ist) ist durchaus korrekt, gemeint ist hier doch der Lohnsteuerjahresausgleich vom Arbeitgeber.

Aber das als "Lohnsteuererklärung" bezeichnete Ding heißt eigentlich Einkommensteuererklärung, das war wohl gemeint.

Stefan

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