Steuerklasse nach der Trennung

10. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
dina
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 4x hilfreich)
Steuerklasse nach der Trennung

Ein Bekannter hat sich im Februar von seiner Frau getrennt. Er hat Steuerklasse 3- sie hat eine Lohnsteuerkarte mit Klasse 5, arbeitet aber nicht.
was soll er nun machen?
Soll er nun die Stuerklasse in 1 ändern lassen und sich vielleicht den Unterhalt für die Frau auf die Steuerkarte eintragen lassen?
oder einfach zum Finanzamt gehen und beraten sie ihn dort?
danke schon mal




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48783 Beiträge, 17189x hilfreich)

Die Steuerklasse 3 steht ihm noch bis zum Ende des Jahres zu. Erst im nächsten Jahr muss er in die Steuerklasse 1 wechseln.

Für das Jahr 2005 ist auch noch eine gemeinsame Veranlagung möglich. Die Frau ist verpflichtet, die gemeinsame Steuererklärung zu unterschreiben.

Dementsprechend kann er die Unterhaltszahlungen auch erst ab 2006 in die Steuerkarte eintragen lassen, bzw. bei der Steuererklärung geltend machen.

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#2
 Von 
dina
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 4x hilfreich)

Er will keine gemeinsame Veranlagung.
Er hatte die Steuererklärung von 2003 und 2004 zusammen abgegeben. Für 2003 mußte er 300 euro nachzahlen, bei 2004 kam ein guthaben von 200 euro heraus. diese 200 euro wurde aber vom Finanzamt gleich eingehalten, weil seine liebe Frau Schulden gemacht hat die sie nicht bezahlt hat. Auf Nachfrage sind da noch 400 euro offen. Wenn er also eine gemeinsame Veranlagung macht werden die im nächsten Jahr abgezogen. Das möchte er nicht- denn die Nachzahlung ans Finanzamt mußte er ja auch alleine zahlen.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48783 Beiträge, 17189x hilfreich)

Ich hoffe, er weiß, was er da tut.

Ich kann ihm nur dringend davon abraten, auf eine gemeinsame Veranlagung zu verzichten.

Der Unterschied zwischen einer gemeinsamen und einer getrennten Veranlagung bei einem Durchschnittsverdiener (2.500€ brutto) beträgt etwa 3.750€ im Jahr, wenn er Alleinverdiener ist.

Wenn er darauf besteht, diese Summe nachzuzahlen bzw. dem Finanzamt zu schenken, nur damit er nicht die Schulden seiner Frau begleichen muss, kann ich ihm natürlich auch nicht helfen.

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#4
 Von 
dina
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 4x hilfreich)

oh danke- das habe ich nicht gewußt.
also dann doch eine gemeinsame Veranlagung. Gut das ich vorher gefragt habe. Vielen Dank dafür

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#5
 Von 
steven001
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich lese gerade interessiert Eure Diskussion, und habe eine Frage dazu??

Ich lebe z.Z. "getrennt"!
Meine "noch" Frau und ich haben uns am 16.08.2002 getrennt, da wir sehen wollten, ob wir mit räumlicher Trennung noch was retten können! Der Grund sind unsere 2 Kinder!
Habe mir dann ab 01.01.2003 ein "Ausweichzimmer" genommen, und mich auch umgemeldet! Im Jahr 2003 habe wir ess dann noch 2x Versucht, so ca. 2-3 Wochen, und am 01.09.03 uns dann entgültig getrennt!

Welches ist jetzt der Zeitpunkt der Trennung???

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48783 Beiträge, 17189x hilfreich)

Der 01.09.2003 ist der Zeitpunkt der Trennung.

Für 2003 ist also noch eine gemeinsame Veranlagung möglich.

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#7
 Von 
steven001
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Müss ich diesen Zeitpunkt irgendwie belegen??

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#8
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Nein. Problematisch wäre es nur, wenn der Partner was anderes behauptet.
Bei Einigkeit gibt es kein Problem.

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