Liebes Forum,
das FA fordert neben meinem KOntoauszug, den ich schon eingereicht habe, auch die Rechnung für Einkünfte aus künstlerischer Konzeptarbeit, die ich im Feld der sog. "Übungsleiterpauschale" eingegeben habe.
Ärgerlicherweise ist der Vertrag nicht mehr auffindbar und das Verhältnis mit dem damaligen Auftraggeber ist nicht gut geendet, weshalb ich nicht nach einer Kopie fragen kann. Das Honorar ist mir damals ohne Rechnung per Datum überwiesen worden.
Ist es eine Möglichkeit, eine Rechnung (wie es das FA verlangt) über den Betrag zu erstellen, die mit der Überweisung korrespondiert und dem FA einzureichen? Die hat natürlich der Auftraggeber nie so bekommen; zwischen uns gab es nur den Vertrag.
Ich bin gerade etwas überfragt, in welcher Form ich da den Nachweis jenseits des Zahlungseingangs erbringen kann.
Danke für alle in freundlichem Ton formulierten Antworten!
Nachträgliche Rechnung ausstellen
10. Oktober 2019
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Frage vom 10. Oktober 2019 | 12:49
Von
Status: Schüler (313 Beiträge, 7x hilfreich)
Nachträgliche Rechnung ausstellen
#1
Antwort vom 10. Oktober 2019 | 12:59
Von
Status: Student (2167 Beiträge, 1230x hilfreich)
Man könnte auch erstmal beim FA anrufen und sagen, dass es keine Rechnung gibt und fragen, ob wirklich eine benötigt wird.
Und jetzt?
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