Hallo
Also es geht darum, mein Freund besitzt zusammen mit seiner Ex ein Haus. Er ist ausgezogen und hat ihr wohnrecht gewährt, weil die Kinder bei ihr blieben ( haben ein gemeinsames )
So jetzt vermietet sie einen Teil des Hauses an ihre Jugendliebe und mein Freund wusste davon nichts, dachte die bilden einfach nur eine Lebensgemeinschaft.
So mein Freund ist selbstständig, was ist nun aber mit den Mieteinnahmen ? Haben wir damit was zu tun ? Haus gehört ihm zu 50%
Sind grad ziemlich verzweifelt, weil wir davon nichts wussten.
Lg
Rockerin
-----------------
""
Mieteinnahmen versteuern ???
Versteuern muß der, der vermietet.
Wer nichts vermietet (und auch keine Miete erhält), muß auch nichts versteuern.
-----------------
""
ja aber die Mieteinnahmen gehen in den gemeinsamen Kredit des Hauses, kann uns da wirklich nichts passieren ?
Es sind ja auch seine Schulden, die damit getilgt werden.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bedeutet das jetzt, daß bereits Dein Freund seiner Ex seine "Haushälfte" vermietet hat ?
-----------------
""
Nein hat er nicht, mein freund bekommt keinen cent von ihr, dafür das sie darin wohnt, auf der anderen seite hat sie jetzt seine haushälfte vermietet, wovon er nichts wusste, genauso steht das haus nun anscheind zum verkauf, wovon er nichts wusste, hat er gestern in einem streit an den kopf geschmissen bekommen, das sie es unter wert verkauft und er dann viele schulden haben wird.
er hat, wenn es nach ihr ginge, zu zahlen und die klappe zu halten, egal worum es geht, genauso ist es beim kind und mein freund zerbricht so langsam, er konnte wieder kaum schlafen, echt klasse alles.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten