Sehr geehrte Experten,
seit ein paar Wochen sind die Schwiegereltern meiner Frau in dauerhafter stationärer Pflege. Wir haben eine notariell beglaubigte Generalvollmacht und sind auch von allen Seiten Ansprechpartner für Alles und Jeden. Wir haben dadurch einen Mehraufwand z.B. mit Wohnungsauflösung, Bankgeschäften, Waschen von Kleidung, Veräußerung der Wertgegenstände, Fahrzeugpflege und was weiß ich noch alles...
Kann ich das bei der Steuer geltend machen? Gibt es dafür Formulare?
Danke schon mal, lg
B. Sattler
-- Editiert von Justin_Time am 20.03.2022 17:26
Kann ich Aufwand für Personen in dauerhafter Pflege geltend machen?
20. März 2022
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Frage vom 20. März 2022 | 17:25
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 3x hilfreich)
Kann ich Aufwand für Personen in dauerhafter Pflege geltend machen?
#1
Antwort vom 20. März 2022 | 17:49
Von
Status: Unbeschreiblich (49066 Beiträge, 17273x hilfreich)
ZitatKann ich das bei der Steuer geltend machen? :
Nein.
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