Jahresausgleich und Scheidung

16. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
KarlFranz
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 16x hilfreich)
Jahresausgleich und Scheidung

Hallo zusammen,
wer kann mir hier weiterhelfen?
Ich bin seit 2009 getrennt lebend und habe ab 2010 bereits die Lohnsteuerklasse 1. Die Scheidung war 2011.
Nachdem ich endlich meinen Ausgleich gemacht habe, bekomme ich die Jahre ab 2009 eine doch nette Rückzahlung. Für 2009 ist es mir klar, das ich meiner Exfrau die Hälfte davon abgeben muss. Wie sieht es aber für die Jahre 2010 und 2011 aus? Seit der Scheidung ist mein Unterhalt so weit unten, dass Sie seitdem von Sozialhilfe lebt. Gearbeitet hat Sie ja nicht und wird es wohl auch nicht, aber ich nehme an, das Sie das Sozialamt bzw. Jobcenter über den unerwarteten Geldsegen informieren muss, oder?

Viele Grüße,
KarlFranz

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49069 Beiträge, 17273x hilfreich)

quote:
Für 2009 ist es mir klar, das ich meiner Exfrau die Hälfte davon abgeben muss.


Wieso ist das klar?

quote:
Wie sieht es aber für die Jahre 2010 und 2011 aus?


Die Erstattung für diese Jahre steht auf jeden Fall Dir zu. Ob sich aufgrund Deines dadurch höheren Einkommens ggf. ein höherer Unterhaltsanspruch Deiner Frau ergibt, ist mir nicht so ganz klar.

Letztlich ist das aber auch keine steuerrechtliche Frage, sonderen eher eine familienrechtliche.

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#2
 Von 
KarlFranz
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo hh,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich denke halt für 2009, da ich da noch die Lohnsteuerklasse 3 hatte und wir gemeinsam veranlagt waren.

Mit den Jahren 2010 und 2011 bin ich mir halt nicht sicher. Der Familienrichter hatte komischerweise trotz des für mich geltenden Unterhalt bei der Klasse 1 auch nicht reduziert. Mein Anwalt hatte mir gesagt, dass er soetwas noch nicht erlebt hat, aber ein Richter halt einen großen Handlungsspielraum hat. Da hatte ich auf einen Schlag € 500,00 weniger im Monat und habe selbst an der Armutsgrenze gelebt.

Nochmals danke, vielleich stelle ich das nochmal in das Familienrecht ein.
KarlFranz

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