Welche Steuerklasse nach Heirat zwischen Angestellten und Beamtin? Das Einkommen ist ziemlich gleich und wird in D erzielt.
Kann ich meine Verlobte (Beamtin- Priv. KV)) familienversichern über meine gesetzliche Krankenkasse?
Welche steuerlichen Vorteile habe wir, wenn die Heirat im Dezember 2024 stattfindet- bekommen wir Steuern von Jan-Dez. teilweise erstattet, automatisch oder gibt es keinen Voteil?
Heirat-Angestellter und Beamtin Fragen
28. Juni 2024
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Frage vom 28. Juni 2024 | 11:01
Von
Status: Beginner (107 Beiträge, 6x hilfreich)
Heirat-Angestellter und Beamtin Fragen
#1
Antwort vom 28. Juni 2024 | 11:39
Von
Status: Weiser (17937 Beiträge, 9777x hilfreich)
ZitatWelche Steuerklasse nach Heirat zwischen Angestellten und Beamtin? Das Einkommen ist ziemlich gleich und wird in D erzielt. :
4+4
ZitatKann ich meine Verlobte (Beamtin- Priv. KV)) familienversichern über meine gesetzliche Krankenkasse? :
Nein - es sei denn, die Beamtin verdient weniger als 505€ im Monat (sehr unwahrscheinlich ...)
ZitatWelche steuerlichen Vorteile habe wir, wenn die Heirat im Dezember 2024 stattfindet- bekommen wir Steuern von Jan-Dez. teilweise erstattet, automatisch oder gibt es keinen Voteil? :
Wenn man im Dezember heiratet, zählt es steuerlich als ob man das ganze Jahr verheiratet gewesen wäre.
Der steuerliche Vorteil einer Hochzeit ist umso größer, je größer der Einkommensunterschied ist. Bei nahezu gleichem (Brutto)Einkommen ist der Steuervorteil also gering.
Rein steuerlich sollte man also besser eine/n Arbeitslose/n heiraten.
#2
Antwort vom 28. Juni 2024 | 11:52
Von
Status: Beginner (107 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatWenn man im Dezember heiratet, zählt es steuerlich als ob man das ganze Jahr verheiratet gewesen wäre. :
Der steuerliche Vorteil einer Hochzeit ist umso größer, je größer der Einkommensunterschied ist. Bei nahezu gleichem (Brutto)Einkommen ist der Steuervorteil also gering.
Rein steuerlich sollte man also besser eine/n Arbeitslose/n heiraten.
Signatur:
Ja, letzteres sehe ich auch so. Aber insgesamt sollte das alles auch die Beamtin so sehen oder wissen. Hier geht es leider um den vielleicht verlorenen Geldvorteil.... ja, muß alles vorher geregelt sein und dann kann auch geheiratet werden. Spaß beiseite. Der Unterschied zum Einkommen beträgt ca 700,- monatlich. Zugunsten der Beamtin. Sie äußert die Vermutung, daß von Jan. bis Dezember eine Nachzahlung von Steuern erfolgen wird.
Das gilt es nun zu verhindern. Gibt es online dazu Beratungstipps. Ich hab leider nichts über diese Konstellation gefunden
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#3
Antwort vom 28. Juni 2024 | 12:19
Von
Status: Lehrling (1484 Beiträge, 255x hilfreich)
Eine Nachzahlung ergibt sich im Normalfall nur, wenn man unterjährig zu wenig vorausgezahlt hat.
Wenn ihr vorher 1+1 hattet und nach der Hochzeit 4+4, dann dürfte das kaum Auswirkungen haben
#4
Antwort vom 28. Juni 2024 | 12:38
Von
Status: Schüler (481 Beiträge, 49x hilfreich)
Wozu konkret?Zitatibt es online dazu Beratungstipps :
#5
Antwort vom 28. Juni 2024 | 12:57
Von
Status: Weiser (17937 Beiträge, 9777x hilfreich)
ZitatSie äußert die Vermutung, daß von Jan. bis Dezember eine Nachzahlung von Steuern erfolgen wird. :
Das gilt es nun zu verhindern.
Verstehe ich nicht.
Wenn dann werden Steuern erstattet und sind nicht nachzuzahlen.
Und warum man eine Steuererstattung verhindern will, ist mir auch unklar.
Zumal sich das Bruttogehalt der Beamtin durch die Hochzeit ja erhöht (höhere Stufe des Ortszuschlags).
Im übrigen möchte ich mal erwähnen, dass solche Gedanken die sind, die die Deutschen im Ausland zum Gespött machen. Die Welt lacht über die Deutschen, weil der wichtigste Sport der Deutschen nach dem Fußball das Steuern sparen ist. Bei jedem Deutschen setzt der Verstand komplett aus und er mach jeden Quatsch mit, wenn man ihm nur erzählt, dass man damit Steuern sparen kann. So wird es im Ausland jedenfalls wahrgenommen.
#6
Antwort vom 28. Juni 2024 | 15:05
Von
Status: Beginner (107 Beiträge, 6x hilfreich)
......
ZitatDas gilt es nun zu verhindern. :
Verstehe ich nicht.
Wenn dann werden Steuern erstattet und sind nicht nachzuzahlen.
Und warum man eine Steuererstattung verhindern will, ist mir auch unklar.
Zumal sich das Bruttogehalt der Beamtin durch die Hochzeit ja erhöht (höhere Stufe des Ortszuschlags).
Im übrigen möchte ich mal erwähnen, dass solche Gedanken die sind, die die Deutschen im Ausland zum Gespött machen. Die Welt lacht über die Deutschen, weil der wichtigste Sport der Deutschen nach dem Fußball das Steuern sparen ist. Bei jedem Deutschen setzt der Verstand komplett aus und er mach jeden Quatsch mit, wenn man ihm nur erzählt, dass man damit Steuern sparen kann. So wird es im Ausland jedenfalls wahrgenommen.
...verstehe ich nicht.....ich habe hier geschrieben, eine Nachzahlung von Steuern gilt es zu verhindern, nicht eine Erstattung
Wo, zum Beispiel kann man das nachlesen mit der Höherstufung des Ortszuschlags? Das wird von Bundesland zu Bundesland sicherlich unterschiedlich sein. Bei uns wäre das Baden Württemberg
#7
Antwort vom 28. Juni 2024 | 15:11
Von
Status: Beginner (107 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatWenn ihr vorher 1+1 hattet und nach der Hochzeit 4+4, dann dürfte das kaum Auswirkungen haben :
habe ich hier einen Denkfehler? Ich dachte bei Stkl.1 fallen die meisten Lohnsteuern an. Und wenn dem so sein sollte dann kann man doch mit verheiratet 4+4 doch nur Steuern zurückerhalten.
Wenn von Jan-Nov. Stkl.1bezahlt wurde und im Dezember geheiratet wird und rückwirkend von Jan- Bis Dez. dann nach Stkl 4 berechnet wurde, kommt doch ganz sicher eine Erstattung raus. Außerdem kommen ja noch Werbungskosten, Fahrtkosten, Arbeitszimmer hinzu die noch nie abgerechnet wurden, da keine Jahresausgleich erfolgte. Sehe ich das nun komplett falsch?
#8
Antwort vom 28. Juni 2024 | 15:22
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 11x hilfreich)
ZitatWenn von Jan-Nov. Stkl.1bezahlt wurde und im Dezember geheiratet wird und rückwirkend von Jan- Bis Dez. dann nach Stkl 4 berechnet wurde, kommt doch ganz sicher eine Erstattung raus. :
Nein. Erst durch die Zusammenveranlagung kommt dann ggf. eine Erstattung heraus, weil die Einkommen quasi zusammengerechnet und durch zwei Personen geteilt wird. Dadurch fällt dann insgesamt eine etwas niedrigere Steuer an.
#9
Antwort vom 28. Juni 2024 | 15:39
Von
Status: Beginner (107 Beiträge, 6x hilfreich)
Zitatein. Erst durch die Zusammenveranlagung kommt dann ggf. eine Erstattung heraus, weil die Einkommen quasi zusammengerechnet und durch zwei Personen geteilt wird. Dadurch fällt dann insgesamt eine etwas niedrigere Steuer an. :
danke, das war vorschnell von mir gedacht. Also wenn im Dez. geheiratet wird und dann 4+4 ist muß erst eine Lohnsteuerjahresausgleich gemacht werden und nicht wie ich annahm durch den Arbeitgeber für die zurückliegenden Monate von Jan. bis Nov. verrechnet bzw. aufgerechnt oder zurückgerecnet werden muß. Geldmäßig haben wir also nicht sofort was davon sondern erst nach dem Steuerjahresausgleich?
#10
Antwort vom 28. Juni 2024 | 17:20
Von
Status: Weiser (17937 Beiträge, 9777x hilfreich)
ZitatWo, zum Beispiel kann man das nachlesen mit der Höherstufung des Ortszuschlags? :
Hier
https://lbv.landbw.de/-/familienzuschlag-2018
158,80€ (brutto, bei Vollzeitarbeit) gibt monatlich es zusätzlich für die Beamtin alleine fürs "verheiratet sein".
#11
Antwort vom 28. Juni 2024 | 19:25
Von
Status: Weiser (17937 Beiträge, 9777x hilfreich)
ZitatGeldmäßig haben wir also nicht sofort was davon sondern erst nach dem Steuerjahresausgleich? :
Ja
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