Haus geschenkt bekommen. Notarkosten, etc. steuerlich absetzen.

14. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
cr7z
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)
Haus geschenkt bekommen. Notarkosten, etc. steuerlich absetzen.

Hallo Experten,

ich habe 2015 ein Haus von meiner Oma geschenkt bekommen.
Meine Oma hat ein lebenslanges Wohnungsrecht nach §1093 BGB für die Wohnung im Erdgeschoss.
Kann ich die Kostenrechnung gem. § 19 GNotKG steuerlich absetzen.
Ich habe die für die Wohnung Heizungen und Fenster durch externe Firmen erneuern lassen. Inwieweit kann ich die Rechnungen absetzen?
Kann ich das Material absetzen, wenn ich selbst renoviere?
Für die Instandhaltung des aussenbereichs habe ich mir einen Kompressor gekauft. Kann man die Rechnung absetzen?

Besten Dank.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33591 Beiträge, 17522x hilfreich)

Und da vermieten Sie nun Wohnungen oder nicht? Darauf kommt es nämlich an...

-- Editiert von muemmel am 14.04.2016 16:07

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cr7z
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Nein, ich vermiete keine Wohnungen in dem EFH. Meine Oma hat im Erdgeschoss das lebenslanges Wohnrecht. Ich wohne im 1. OG.

2x Hilfreiche Antwort

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33591 Beiträge, 17522x hilfreich)

Dann ist da nichts abzusetzen - das dient ja nicht der Erzielung steuerpflichtigen Einkommens. Lohn- und Fahrtkosten der Handwerker können Sie in beschränktem Umfang absetzen: https://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsnahe_Dienstleistung#Handwerkerleistungen

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cr7z
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Besten Dank.

2x Hilfreiche Antwort

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