Gdb und Merkkennzeichen

29. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
SunnyW515
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gdb und Merkkennzeichen

Guten Tag

Ich habe für meinen Sohn einen GdB von 50% sowie Merkkennzeichen H bekommen.

Jetzt habe ich folgende Fragen:

1. man erhält dadurch einen Steuervorteil über 7400€ wegen außergewöhnlicher Belastung, korrekt?Aber was genau bedeutet das für mich?

2. die für GdB 50% zustehenden 1140 sind dann in den 7400 enthalten, richtig?

3. gibt es ähnlich wie beim Kinderzuschlag den Antrag für BuT oder wie bei der KK eine Verhinderungspflege, die für anderweitige finanzielle Unterstützung sorgt?
Damit ziele ich auf Anträge ab, bei denen man aktiv werden muss um überhaupt solche Leistungen zu erhalten.

Gruß

Sonja

-- Editiert von Moderator topic am 29. Juli 2024 18:57

-- Thema wurde verschoben am 29. Juli 2024 18:57




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35708 Beiträge, 6068x hilfreich)

zu 1 und 2: Fragen zu Steuerrecht. Bitte im Unterforum fragen.

zu 3: Wie alt ist das Kind? Welches Einkommen hast du selbst?


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SunnyW515
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke werde dort schauen

Zu 3: mein Sohn ist 13 wird im Oktober 14.
Ich arbeite Vollzeit als Gesundheits- und Krankenpflegerin,wir bekommen Kindergeld und Kinderzuschlag und Pflegegeld. Einkommen beläuft sich ungefähr auf 3300 Netto bzw. 3800 Brutto
Gruß
Sonja

-- Editiert von User am 29. Juli 2024 18:24

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3931 Beiträge, 633x hilfreich)

Zitat (von SunnyW515):
2. die für GdB 50% zustehenden 1140 sind dann in den 7400 enthalten, richtig?


Nein, die werden bei der EK separat angegeben. Sie haben als Pflegeperson einen Pauschbetrag von 1800 €.
Das Geld wird ihnen nicht ausgezahlt, sondern macht sich der EK bemerkbar. Durch die hohen Freibeträge fallen ja nach Einkommen wenig oder kaum Steuern an.
Hier ein Link.
https://www.betanet.de/nachteilsausgleiche-bei-behinderung.html
H ist ein Nachteilsausgleich.
Wenn H vorhanden ist, müsste es eigentlich auch B sein.Da hat man als Begleitperson Vorteile.
Einen PG hat das Kind sicher.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(418 Beiträge, 79x hilfreich)

1. Das zu versteuernde Einkommen vermindert sich um die 7.400 € - wie hoch der Steuervorteil ist, hängt vom persönlichen Steuersatz ab.

Mit Merkzeichen H kann man auch den Pflegepauschbetrag beantragen (man bekommt den dann in gleicher Höhe wie bei Vorliegen von Pflegegrad 4 oder 5 - mit beidem ist der Anspruch nachweisbar).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SunnyW515
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist jetzt bestimmt eine eher dumme Frage , aber woher weiß ich wie hoch mein Steuersatz ist?
Kommt wahrscheinlich auch auf meine Steuerklasse an und viele Kinder etc. oder?

Ja mein Sohn hat PG 2 seit 03/2022.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(418 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von SunnyW515):
Ist jetzt bestimmt eine eher dumme Frage , aber woher weiß ich wie hoch mein Steuersatz ist?
Kommt wahrscheinlich auch auf meine Steuerklasse an

Nein - die Steuerklasse hat nur was damit zu tun, wie die LOHNsteuer berechnet wird, die uat nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.

und viele Kinder etc. oder?

Ja.

Ja mein Sohn hat PG 2 seit 03/2022.


Mit PG 2 beträgt der Pflegepauschbetrag 600 €, mit Merkzeichen H oder PG 4 oder 5 1800 € - hier also aufpassen.

-- Editiert von User am 29. Juli 2024 21:09

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